So lang sollte die Laufzeit der Berufs­unfähigkeits­versicherung sein

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Laufzeit der Berufs­unfähigkeits­versicherung unterscheidet man zwischen der Versicherungs- und der Leistungsdauer, auch wenn diese meist identisch sind.
  • Unsere Empfehlung: Man sollte sich bis zum Rentenbeginn – also in der Regel bis zum 67. Lebensjahr – zu versichern, auch wenn die Beiträge dann höher ausfallen.
  • Es ist wichtig, von Anfang an eine ausreichend lange Laufzeit zu vereinbaren, da diese nicht ohne weiteres verlängert werden kann.

Das erwartet Sie hier

Was genau man unter der Laufzeit der Berufs­unfähigkeits­versicherung versteht, wie lang diese sein sollte und ob man die Laufzeit verlängern kann.

Inhalt dieser Seite
  1. Versicherungs und Leistungsdauer
  2. Die optimale Laufzeit
  3. Ist eine Verlängerung möglich?
  4. Fazit

Versicherungs-, Leistungs- und Beitragsdauer der Berufs­unfähigkeits­versicherung

So unterscheiden sich die Versicherungsdauer und die Leistungsdauer

Bei der Dauer der Berufs­unfähigkeits­versicherung gibt es mehrere Laufzeiten, die sich überschneiden, aber auch unterscheiden können:

  • Die Versicherungsdauer legt fest, in welchem Zeitraum jemand versichert ist. Wird man innerhalb dieses Zeitraums berufsunfähig, zahlt die Versicherung bis zum Ende der Leistungsdauer.
  • Die Leistungsdauer legt fest, wie lange die Versicherung zahlt, wenn der Leistungsfall eingetreten ist.
  • Dann gibt es noch die Beitragsdauer, also in welchem Zeitraum man Beiträge zahlt. Es ist zum Beispiel möglich, nur bis 60 Beiträge zu zahlen, aber dennoch länger versichert zu sein. Allerdings sind die Beiträge dann höher.

Versicherungsdauer, Beitragsdauer und Leistungsdauer sind häufig identisch, aber es sind auch Situationen möglich, in denen dies nicht der Fall ist.


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Beispiel: Unterschiedliche Leistungs- und Versicherungsdauer

Zum Beispiel ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit einer Versicherungsdauer bis 63 aber einer Leistungsdauer bis 67 denkbar. Das heißt, dass die versicherte Person nur eine Leistung erhält, wenn sie innerhalb der Versicherungsdauer berufsunfähig wird, die Berufs­unfähigkeitsrente aber bei anhaltender Berufs­unfähigkeit bis zu ihrem 67. Lebensjahr ausgezahlt wird.

Wie lange wird die Berufs­unfähigkeitsrente gezahlt?

Die Berufs­unfähigkeitsrente wird, je nachdem was im Vertrag festgelegt ist, gezahlt, bis die Berufs­unfähigkeit endet oder bis man zum Beispiel nach einer erfolgreichen Umschulung in einem neuen Beruf arbeitet, der zu einer ähnlichen Lebensstellung führt wie der alte. Ist der neue Beruf nicht gleichwertig, ist es jedoch durchaus möglich, auch parallel zu einer neuen Vollzeitarbeit weiterhin eine Berufs­unfähigkeitsrente zu erhalten.

Die Auszahlung der Berufs­unfähigkeitsrente endet spätestens mit dem Ende der im Vertrag festgelegten Versicherungsdauer. Bei Versicherungen mit entsprechenden Klauseln kann sich die Leistungsdauer jedoch beim Eintreten von Pflegebedürftigkeit über das 67. Lebensjahr hinaus verlängern.

Wie lang sollte die Laufzeit meiner Berufs­unfähigkeits­versicherung sein?

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Niedrigere Beiträge bei verkürzter Laufzeit

Der wichtigste Grund, aus dem sich Versicherungsnehmer für eine kürzere Laufzeit bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung entschieden, sind niedrigere Beiträge. Wer eine kürzere Versicherungsdauer wählt, zahlt deutlich weniger als Personen, die sich bis zum Rentenbeginn versichern.

Mehr zu den Kosten der Berufs­unfähigkeits­versicherung


Beispiel: So wirkt sich die Laufzeit auf die Prämien aus

Unser Beispielkunde ist ein 32-jähriger Maschinenbauingenieur ohne Vor­erkrankungen. Er möchte eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit einer Berufs­unfähigkeitsrente von 1.500 Euro und mit einer Leistungsdynamik abschließen. Wie man an dem Beispiel sehen kann, macht die Laufzeit einen großen Unterschied bei den Kosten der Berufs­unfähigkeits­versicherung.

Versicherungs- und LeistungsdauerVersicherungsprämie (Zahlbeitrag)Versicherungsprämie (Tarifbeitrag)
bis 6746,36 €70,24 €
bis 6539,32 €59,57 €
bis 6333,45 €50,68 €
bis 6026,47 €40,10 €
Tarifbetrag: „eigentlicher“ Preis der Versicherung; Zahlbetrag: Betrag, der tatsächlich gezahlt werden muss, weil der Tarifbetrag mit Überschüssen verrechnet wird.

Wieso wir trotzdem zu einer langen Laufzeit raten

Angesichts der großen Ersparnisse erscheint es verlockend, eine Berufs­unfähigkeits­versicherung zu wählen, bei der die Versicherungsdauer oder die Versicherungs- und Leistungsdauer reduziert sind. Allerdings sollten Sie Folgendes bedenken:

  • Die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, ist gerade in den letzten Jahren vor Rentenbeginn besonders hoch.
  • Um vorzeitig in Rente zu gehen, ist eine Mindest­versicherungsdauer von 35 Jahren in der Renten­versicherung nötig. Ist diese nicht gegeben, kann es zu einer Lücke zwischen dem Auslaufen der Berufs­unfähigkeits­versicherung und der ersten Rentenzahlung kommen. Wird man in diesem Zeitraum berufsunfähig, fehlt das Arbeitseinkommen, ohne dass Rente oder Berufs­unfähigkeits­versicherung das ausgleichen. Auch fallen bei einem vorzeitigen Renteneintritt in der Regel Abschläge an.
  • Eine nicht ausreichend versicherte Berufs­unfähigkeit kann es auch erschweren, weiter in die private Altersvorsorge zu investieren, was zusätzlich zu den entfallenden Einzahlungen in die Rentenkasse zu einer schlechteren finanziellen Situation im Alter führt.
  • Auch wenn Sie das bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung gesparte Geld anlegen, um ein finanzielles Polster für solche Situationen zu haben, reicht das nicht notwendigerweise, um die entgangene Berufs­unfähigkeitsrente auszugleichen.

Rechenbeispiel: Fehlende Rente durch Ersparnisse ausgleichen?

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Falls Sie zum Beispiel eine Berufs­unfähigkeitsrente von 2.000 Euro erhalten wollen, aber ihre Versicherungsdauer mit 60 endet, bräuchten Sie 120.000 Euro, um bei einer Berufs­unfähigkeit mit 62 die fehlende Berufs­unfähigkeitsrente bis zum Renteneintrittsalter von 67 auszugleichen.

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Gute Absicherung durch eine lange Laufzeit

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung sollte Sie also am Besten bis zum Ende Ihres Berufslebens, was in der Regel das 67. Lebensjahr ist, absichern. Ausnahmen gelten hier eigentlich nur für diejenigen, die mit Sicherheit wissen, dass sie schon früher nicht mehr auf ihr Arbeitseinkommen angewiesen sind oder die bereits eine Berufs­unfähigkeits­versicherung haben und nur eine temporäre Erhöhung der Rente durch einen zusätzlichen Vertrag brauchen, zum Beispiel, bis ein Kredit getilgt ist.

Kann man die Laufzeit der Berufs­unfähigkeits­versicherung verlängern?

In der Regel ist keine Verlängerung möglich

Leider ist eine nachträgliche Anpassung einer zu kurzen Versicherungsdauer in der Regel nicht möglich. Wenn Sie mit der Laufzeit Ihrer Versicherung nicht zufrieden sind, ist oft ein Anschlussvertrag nötig, der mit einer erneuten Prüfung von Gesundheits- und Berufsrisiken einhergeht. Es gibt auch einen Anbieter, der eine sogenannte Ergänzungsberufsunfähigkeits­versicherung anbietet.

Für junge Versicherungskunden ohne Vor­erkrankungen und besondere Risiken in Beruf und Freizeit ist das ein weniger großes Problem. Doch wenn in der Zwischenzeit Risiken hinzugekommmen sind, kann das in Kombination mit dem höheren Einstiegsalter zu deutlich ungünstigeren Bedingungen und höheren Kosten beim neuen Vertrag führen. Aus diesem Grund sollten Sie von Anfang an auf die richtige Laufzeit achten.


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Diese Ausnahmen gibt es

Bei einigen Anbietern ist eine Verlängerung der Laufzeit ohne eine weitere Gesundheitsprüfung möglich. Die Voraussetzung dafür ist aber, dass die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Renten­versicherung angehoben wurde. Neben dieser Nach­versicherungsgarantie bei der Änderung der Regelaltersgrenze gibt es bei einigen Anbietern auch die Möglichkeit, über die Erhöhung der Berufs­unfähigkeitsrente die Laufzeit zu verlängern. In diesem Zeitraum zahlt der Versicherer dann nur die Summe, um die die Rente erhöht wurde.

Verlängerungsoption im Detail

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Durch eine Anpassung der Laufzeit anlässlich einer erhöhten Regelaltersgrenze erhöht sich der zu zahlende Beitrag, es ist aber keine erneute Gesundheitsprüfung nötig. Es können jedoch Einschränkungen gelten, zum Beispiel, dass man noch unter 50 sein muss oder nicht bereits Leistungen der Berufs­unfähigkeits­versicherung erhält.

Wann lohnt sich eine Kündigung?

Auch eine Kündigung und ein Wechsel in einen anderen Tarif kommen infrage. Insbesondere, wenn mehrere nachteilige Bedingungen zusammenkommen. Allerdings sollten Sie das nur tun, wenn Sie tatsächlich eine Zusage von einem Versicherer mit vorteilhafteren Konditionen erhalten haben. Ob dies für Sie möglich ist, hängt auch davon ab, ob seit dem Abschluss Ihres ursprünglichen Vertrages neue Risikofaktoren hinzugekommen sind. Mehr dazu, wie Sie Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung kündigen können und unter welchen Umständen Sie das auf keinen Fall tun sollten, erfahren Sie hier:

Berufs­unfähigkeits­versicherung kündigen

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Kürzere Laufzeiten für bestimmte Kundengruppen

Angehörige bestimmter Berufsgruppen oder Menschen mit bestimmten Vor­erkrankungen haben es oftmals von vornherein schwerer, eine Versicherung mit einer Laufzeit bis 67 abzuschließen. Das gilt zum Beispiel für Lehrer und viele handwerkliche Berufe. Wer einer akademischen oder kaufmännischen Tätigkeit nachgeht, hat es deutlich leichter. Zu den Vor­erkrankungen, die zu einer Begrenzung der Laufzeit führen können, gehören Diabetes und Bluthochdruck. Wir beraten Sie gern dazu, wie Sie sich auch mit gesundheitlichen oder beruflichen Risikofaktoren optimal versichern können.

Fazit

Wer eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit einer verkürzten Laufzeit abschließt, zahlt deutlich niedrigere Beiträge. Allerdings führt dies dazu, dass ausgerechnet die Jahre, in denen das Risiko einer Berufs­unfähigkeit besonders hoch ist, nicht versichert sind, und es besteht die Gefahr einer Lücke zwischen den Leistungen der Berufs­unfähigkeits­versicherung und dem Beginn der Rente. Aus diesem Grund ist es in der Regel empfehlenswert, sich bis zum Ende des Arbeitslebens abzusichern. Achten Sie von Anfang an darauf, dass Versicherungs- und Leistungsdauer passen, da die Laufzeit im Nachhinein nicht ohne Weiteres angepasst werden kann.

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Katharina Burnus
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Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren.
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