Gibt es Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rungen ohne Gesundheitsfragen?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung ohne Ge­sund­heits­fragen ist prinzipiell nicht möglich – es gibt jedoch Versicherungen mit vereinfachter Gesund­heits­prü­fung.
  • Vereinfachte Gesundheitsprüfungen gibt es im Rahmen von Aktionen oder Angeboten für bestimmte Kundengruppen.
  • Verträge mit vereinfachter Gesund­heits­prü­fung weisen jedoch oftmals Einschränkungen bei den Ver­siche­rungs­leistungen auf.
  • Wer eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Nach­versicherungsgarantie hat, muss sich bei einer Anpassung der Versicherung keiner erneuten Gesundheitsprüfung stellen.

Das erwartet Sie hier

Ist der Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung ohne Gesundheitsfragen möglich und was sollten Sie bei Versicherungen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung beachten.

Inhalt dieser Seite
  1. BU ohne Ge­sund­heits­fragen
  2. Aktionen zur BU ohne Gesundheitsfragen
  3. Vereinfachte Prüfung: Pro und Contra
  4. BU über die Firma
  5. BU ohne vereinfachte Gesundheitsfragen
  6. Alternativen zur BU

Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung ohne Ge­sund­heits­fragen: Ist das möglich?

Keine Berufs­unfähigkeits­versicherung ohne Risikoprüfung

Wenn Sie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen möchten, müssen Sie Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand und Risikofaktoren in Ihrem Alltag beantworten. Auf dieser Grundlage entscheidet der Versicherer, ob Sie eine Versicherung erhalten und ob dies zu normalen Konditionen oder nur mit Leistungsausschlüssen oder einem Risikoaufschlag möglich ist.

Eine Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung, die vollständig auf Gesundheitsfragen verzichtet, existiert nicht. Für bestimmte Kundengruppen ist jedoch der Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung möglich, im Rahmen von Sonderaktionen oder einer betrieblichen Berufs­unfähigkeits­versicherung. Versicherte müssen in diesem Fall weniger Fragen beantworten, was Personen mit Vor­erkrankungen den Zugang zu einer Berufs­unfähigkeits­versicherung ermöglichen kann. Auf der anderen Seite bieten diese Versicherungen oft weniger umfassende Leistungen oder eine geringere Berufs­unfähig­keits­rente.

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Warum gibt es eine Gesundheitsprüfung?

Die Gesundheitsprüfung ist Teil des Risiko­managements des Versicherers, da dieser auf der Grundlage der Gesundheitsfragen das Risiko eines Leistungsfalls abschätzt und entscheidet, ob und zu welchen Konditionen er den Antrag akzeptiert. Bestimmte Vor­erkrankungen, Tätigkeiten oder Hobbys bedeuten ein erhöhtes Risiko, später berufsunfähig zu werden. Auf dieses reagieren Versicherer je nach Situation mit höheren Prämien, Leistungsausschlüssen oder einer Ablehnung des Antrags.

Wer braucht eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ohne Gesundheitsfragen?

Grundsätzlich isteine Versicherung ohne oder mit eingeschränkter Prüfung des Gesundheits­risikos für alle Zielgruppen interessant, die aufgrund bestimmter Risiken mit einer Ablehnung rechnen müssten. Wer hingegen keine Vor­erkrankungen hat, noch jung ist und einer Tätigkeit ohne große gesundheitliche Belastungen nachgeht, kann sich in der Regel problemlos und zu günstigen Konditionen versichern. Darum empfiehlt es sich, sich so früh wie möglich um die Berufs­unfähigkeits­versicherung zu kümmern, zum Beispiel bereits während der Schulzeit oder des Studiums, und den Vertrag gegebenenfalls später mittels der Nach­versicherungsgarantie anzupassen.

Mehr zur regulären Gesundheitsprüfung

Vereinfachte Gesund­heits­prü­fungen und Sonder­aktionen

Wie funktioniert das?

Zwar verzichtet kein Anbieter einer Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung vollständig auf die Gesund­heits­prü­fung, doch finden sich auf dem Markt einige Aktionen mit deutlich vereinfachten Ge­sund­heits­fragen. Es handelt sich meist um zeitlich befristete Aktionen der Anbieter. Viele Versicherer bieten solche Verträge auch dauerhaft an, aber oft nur für bestimmte Personengruppen, beispielsweise für:

  • Studenten
  • Personen bis 30 oder 35
  • Ärzte
  • Ingenieurberufe
  • Personen, welche die Berufs­unfähigkeits­versicherung mit einem anderen Produkt wie einer Basisrente oder Immobilienfinanzierung kombinieren

Unterschiede in der Gesundheitsprüfung

Die Ausgestaltung des Versicherungs­vertrags beinhaltet zudem bestimmte Einschränkungen. Die reguläre Gesund­heits­prü­fung ist hierbei durch eine geringe Anzahl einfacher Fragen zur Gesundheit ersetzt. So fragen viele der Versicherer nicht gezielt nach Vor­erkrankungen. An Stelle dessen prüfen sie bei potentiellen Kunden, ob eine Behinderung vorliegt oder ob Kunden in den letzten fünf Jahren mehrere Monate in Behandlung waren. Andere Versicherungs­anbieter interessieren sich in solchen Aktionen nur für die Erkrankungen der vergangenen zwöld Monate. Teilweise verzichten Versicherer auch auf Fragen zu risikoreichen Freizeitaktivitäten.

Insgesamt gibt es große Unterschiede zwischen den entsprechenden Aktionen und Angeboten verschiedener Versicherer. Diese beziehen sich darauf, wer Zugang zu der Versicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen hat, wonach genau gefragt wird, und wie umfassen und flexibel die Leistungen der Berufs­unfähigkeits­versicherung gestaltet sind. Ein Vergleich lohnt sich.

Beispiel: Diese vereinfachten Ge­sund­heits­fragen werden gestellt

  1. Wurde bei Ihnen bis heute eine HIV-Infektion (positiver AIDS-Test), eine Krebs­erkrankung, ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall, eine Multiple Sklerose (MS), eine Leber- oder Stoff­wechsel­störung, eine chronisch-entzündliche Darm­erkrankung, Epilepsie, eine psychische Störung oder ein Bandscheibenvorfall festgestellt?
  2. Sind Sie aktuell in einer medizinischen Behandlung, einer laufenden Therapie?
  3. Nahmen oder nehmen Sie Drogen oder regelmäßig Medikamente?
  4. Ist eine Operation geplant
  5. Waren Sie in den letzten 2 Jahren krankheits­bedingt für einen Zeitraum von länger als 2 Wochen arbeitsunfähig?
  6. Liegt bei Ihnen eine MdE (Minderung der Erwerbs­fähigkeit), ein GdS (Grad der Schädigungs­folge) oder ein GdB (Grad der Behinderung) vor?
  7. Wurden Anträge auf Lebens-, Berufs­unfähig­keits-, Erwerbs­unfähig­keits-, Grund­fähig­keits- oder Pflege­versicherung nur zu erschwerten Bedingungen angenommen (z. B. mit Klausel oder Zuschlag), zurückgestellt oder abgelehnt?

Voraussetzungen einer Berufs­unfähigkeits­versicherung mit vereinfachten Ge­sund­heits­fragen

Versicherer, die im Rahmen einer Aktion eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen anbieten oder diese standardmäßig ermöglichen, tun dies in der Regel nur unter bestimmten Voraussetzungen beziehungsweise mit Einschränkungen gegenüber einer „normalen“ Berufs­unfähigkeits­versicherung. Das kann beispielsweise so aussehen:

  • Es werden nur Versicherungs­nehmer berücksichtigt, die bestimmten Berufs- oder Altersgruppen angehören.
  • Die Höhe der Berufs­unfähigkeits­rente ist meist begrenzt.
  • Bestimmte vorteilhafte Klauseln wie die Nach­ver­siche­rungs­garan­tie fehlen.

Entsprechend empfiehlt es sich, bei den Vertragsbedingungen genau hinzusehen.


Vereinfachte Gesund­heits­prü­fung: Vor- und Nachteile

VorteileNachteile
Geringere Einstiegshürde durch Reduktion der Ge­sund­heits­fragenEingeschränkter Umfang der Versicherungs­summe: Meist liegt die Jahres-Berufs­unfähigkeitsrente bei ca. 12.000 €.
Menschen, denen eine Ablehnung der Berufs­unfähigkeits­versicherung droht, können sich so trotzdem versichernHäufig nur an jüngere Menschen gerichtet, die statistisch gesehen ohnehin gesünder sind als ältere.
Der Anbieter kann gewechselt werden, falls der bestehende Schutz unzureichend und ein Ausbau nicht möglich ist, etwa aufgrund fehlender Klauseln.Relevante Klauseln und Regelungen sind oftmals nicht Vertrags­bestandteil (z. B. Nachs­­versicherungssgarantie, Beitrags­dynamik)

Betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung ohne Gesundheitsprüfung

Zahlreichen Beschäftigten wird gewöhnlich der Zugang zur Berufs­unfähigkeits­versicherung, aufgrund ihres Alters, Berufs oder existierender Vor­erkrankungen verwehrt. Ebendieser Tatsache können Arbeitgeber mit dem Abschluss einer betrieblichen Berufs­unfähigkeits­versicherung entgegenwirken. Durch die Vereinbarung eines Gruppenvertrages erhalten die Arbeitnehmer bessere Leistungen sowie eine vereinfachte Gesundheitsprüfung und bessere Tarife.

Statt der üblichen Gesundheitsfragen werden die Arbeitnehmer zur Unterzeichnung sogenannter Dienstobliegenheitserklärungen verpflichtet. Dabei handelt es sich um ein Abkommen zwischen Arbeitgeber und Angestellten, welches die gesundheitliche Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers bestätigt.

Dieses Verfahren hat eine nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter zur Folge. Dabei ist zu beachten, dass auch die Vorsorgeprodukte der Sparte Berufs­unfähigkeits­versicherung zum Zeitpunkt der Auszahlung besteuert werden. Nichtsdestotrotz lohnt sich die Entgeltumwandlung. Durch den unmittelbaren Abzug und dem damit einhergehenden Steuervorteil erhöht sich das Nettoeinkommen des Arbeitnehmers.

Alles zur betrieblichen BU

Mit diesen Gesundheitsfragen müssen Sie normalerweise rechnen

Diese Angaben müssen Sie zumeist machen

Bei der regulären Gesund­heits­prü­fung bei Antrag auf Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung können sich die Fragen von einem Versicherungs­unternehmen zum anderen unterscheiden. Sie haben jedoch gemeinsam, dass Antragsteller typischerweise Angaben zu den Erkrankungen und Behandlungen der letzten fünf Jahre machen müssen. Was Kranken­haus­aufenthalte betrifft, sind diese meist bis zu 10 Jahre lang anzugeben. Gleiches gilt für chronische Erkrankungen. Der Anbieter der Berufs­unfähigkeits­versicherung kann hier auch Auskünfte der Kranken­­versicherung oder behandelnder Ärzte anfordern.

Mehr zur regulären Gesundheitsprüfung


Anonyme Risikovoranfrage

Wenn Sie nicht sicher sind, was Ihre Vor­erkrankungen für Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung bedeuten, stellen wir gerne für Sie eine anonyme Risikovoranfrage. Auf diese Weise erfahren Sie, ob Sie sich bei einem bestimmten Anbieter versichern können, ohne dass dies im Fall einer Ablehnung Ihren Chancen bei anderen Versicherern schadet. Denn Ablehnungen nicht-anonymer Anfragen werden im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) gespeichert. Stellt sich heraus, dass eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Sie vorerst nicht möglich ist, beraten wir Sie auch gerne zu alternativen Versicherungen für die Absicherung Ihrer Arbeitskraft.

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Experten-Tipp:

„Ob vereinfachte oder komplette Gesund­heits­prü­fung: Grundsätzlich sollten Versicherungskunden auf eine lückenlose und korrekte Beantwortung achten. Sollten sich Angaben als fehlerhaft oder unvollständig ausweisen, kann der Versicherungs­schutz entfallen. Der Versicherer kann sich im Falle der Berufs­unfähig­keit auf die Anzeigepflicht berufen und die Zahlung der BU-Rente verweigern. Dies gilt auch, wenn die Berufs­unfähigkeit in keinem Zusammen­hang mit der ausgelassenen Komponente steht.“

Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung und ihre Alternativen

Diese Alternativen gibt es

Wer auch bei vereinfachten Ge­sund­heits­fragen keinen Versicherungs­schutz durch eine Berufs­unfähigkeits­versicherung erhält, hat mehrere Alternativen, um die eigene Arbeitskraft zumindest gegen einige wichtige Risiken abzusichern. Dazu gehören die folgenden Versicherungen:

Bei diesen Alternativen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung ist zu beachten, dass diese nur ausgewählte Risiken absichern. Ein vollumfänglicher Schutz gegen Invalidität und Berufs­unfähigkeit ist bei diesen Angeboten unter Umständen nicht gegeben. Zwar bieten sie einen grundlegenden Schutz gegen gravierende physische Beeinträchtigungen, es ist jedoch zu berück­sichtigen, dass vermeintlich kleinere Beschwerden wie etwa Rücken­probleme sowie psychische Erkrankungen weitaus häufiger die Ursache für eine (vorübergehende) Berufs­unfähigkeit sind und gerade diese Risiken sind durch Funktionsinvaliditäts-, Unfall- und Grundfähigkeits­versicherungen nicht abgedeckt.

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Katharina Burnus
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Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist. Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren.
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