Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen möglich und was sollten Sie bei Versicherungen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung beachten.
Inhalt dieser SeiteBerufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen: Ist das möglich?
Keine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Risikoprüfung
Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten, müssen Sie Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand und Risikofaktoren in Ihrem Alltag beantworten. Auf dieser Grundlage entscheidet der Versicherer, ob Sie eine Versicherung erhalten und ob dies zu normalen Konditionen oder nur mit Leistungsausschlüssen oder einem Risikoaufschlag möglich ist.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die vollständig auf Gesundheitsfragen verzichtet, existiert nicht. Für bestimmte Kundengruppen ist jedoch der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung möglich, im Rahmen von Sonderaktionen oder einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung. Versicherte müssen in diesem Fall weniger Fragen beantworten, was Personen mit Vorerkrankungen den Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung ermöglichen kann. Auf der anderen Seite bieten diese Versicherungen oft weniger umfassende Leistungen oder eine geringere Berufsunfähigkeitsrente.
Warum gibt es eine Gesundheitsprüfung?
Die Gesundheitsprüfung ist Teil des Risikomanagements des Versicherers, da dieser auf der Grundlage der Gesundheitsfragen das Risiko eines Leistungsfalls abschätzt und entscheidet, ob und zu welchen Konditionen er den Antrag akzeptiert. Bestimmte Vorerkrankungen, Tätigkeiten oder Hobbys bedeuten ein erhöhtes Risiko, später berufsunfähig zu werden. Auf dieses reagieren Versicherer je nach Situation mit höheren Prämien, Leistungsausschlüssen oder einer Ablehnung des Antrags.
Wer braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen?
Grundsätzlich isteine Versicherung ohne oder mit eingeschränkter Prüfung des Gesundheitsrisikos für alle Zielgruppen interessant, die aufgrund bestimmter Risiken mit einer Ablehnung rechnen müssten. Wer hingegen keine Vorerkrankungen hat, noch jung ist und einer Tätigkeit ohne große gesundheitliche Belastungen nachgeht, kann sich in der Regel problemlos und zu günstigen Konditionen versichern. Darum empfiehlt es sich, sich so früh wie möglich um die Berufsunfähigkeitsversicherung zu kümmern, zum Beispiel bereits während der Schulzeit oder des Studiums, und den Vertrag gegebenenfalls später mittels der Nachversicherungsgarantie anzupassen.
Mehr zur regulären Gesundheitsprüfung
Vereinfachte Gesundheitsprüfungen und Sonderaktionen
Wie funktioniert das?
Zwar verzichtet kein Anbieter einer Berufsunfähigkeitsversicherung vollständig auf die Gesundheitsprüfung, doch finden sich auf dem Markt einige Aktionen mit deutlich vereinfachten Gesundheitsfragen. Es handelt sich meist um zeitlich befristete Aktionen der Anbieter. Viele Versicherer bieten solche Verträge auch dauerhaft an, aber oft nur für bestimmte Personengruppen, beispielsweise für:
- Studenten
- Personen bis 30 oder 35
- Ärzte
- Ingenieurberufe
- Personen, welche die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem anderen Produkt wie einer Basisrente oder Immobilienfinanzierung kombinieren
Unterschiede in der Gesundheitsprüfung
Die Ausgestaltung des Versicherungsvertrags beinhaltet zudem bestimmte Einschränkungen. Die reguläre Gesundheitsprüfung ist hierbei durch eine geringe Anzahl einfacher Fragen zur Gesundheit ersetzt. So fragen viele der Versicherer nicht gezielt nach Vorerkrankungen. An Stelle dessen prüfen sie bei potentiellen Kunden, ob eine Behinderung vorliegt oder ob Kunden in den letzten fünf Jahren mehrere Monate in Behandlung waren. Andere Versicherungsanbieter interessieren sich in solchen Aktionen nur für die Erkrankungen der vergangenen zwöld Monate. Teilweise verzichten Versicherer auch auf Fragen zu risikoreichen Freizeitaktivitäten.
Insgesamt gibt es große Unterschiede zwischen den entsprechenden Aktionen und Angeboten verschiedener Versicherer. Diese beziehen sich darauf, wer Zugang zu der Versicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen hat, wonach genau gefragt wird, und wie umfassen und flexibel die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung gestaltet sind. Ein Vergleich lohnt sich.
Beispiel: Diese vereinfachten Gesundheitsfragen werden gestellt
- Wurde bei Ihnen bis heute eine HIV-Infektion (positiver AIDS-Test), eine Krebserkrankung, ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall, eine Multiple Sklerose (MS), eine Leber- oder Stoffwechselstörung, eine chronisch-entzündliche Darmerkrankung, Epilepsie, eine psychische Störung oder ein Bandscheibenvorfall festgestellt?
- Sind Sie aktuell in einer medizinischen Behandlung, einer laufenden Therapie?
- Nahmen oder nehmen Sie Drogen oder regelmäßig Medikamente?
- Ist eine Operation geplant
- Waren Sie in den letzten 2 Jahren krankheitsbedingt für einen Zeitraum von länger als 2 Wochen arbeitsunfähig?
- Liegt bei Ihnen eine MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit), ein GdS (Grad der Schädigungsfolge) oder ein GdB (Grad der Behinderung) vor?
- Wurden Anträge auf Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits- oder Pflegeversicherung nur zu erschwerten Bedingungen angenommen (z. B. mit Klausel oder Zuschlag), zurückgestellt oder abgelehnt?
Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen
Versicherer, die im Rahmen einer Aktion eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen anbieten oder diese standardmäßig ermöglichen, tun dies in der Regel nur unter bestimmten Voraussetzungen beziehungsweise mit Einschränkungen gegenüber einer „normalen“ Berufsunfähigkeitsversicherung. Das kann beispielsweise so aussehen:
- Es werden nur Versicherungsnehmer berücksichtigt, die bestimmten Berufs- oder Altersgruppen angehören.
- Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ist meist begrenzt.
- Bestimmte vorteilhafte Klauseln wie die Nachversicherungsgarantie fehlen.
Entsprechend empfiehlt es sich, bei den Vertragsbedingungen genau hinzusehen.
Vereinfachte Gesundheitsprüfung: Vor- und Nachteile
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Geringere Einstiegshürde durch Reduktion der Gesundheitsfragen | Eingeschränkter Umfang der Versicherungssumme: Meist liegt die Jahres-Berufsunfähigkeitsrente bei ca. 12.000 €. |
Menschen, denen eine Ablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung droht, können sich so trotzdem versichern | Häufig nur an jüngere Menschen gerichtet, die statistisch gesehen ohnehin gesünder sind als ältere. |
Der Anbieter kann gewechselt werden, falls der bestehende Schutz unzureichend und ein Ausbau nicht möglich ist, etwa aufgrund fehlender Klauseln. | Relevante Klauseln und Regelungen sind oftmals nicht Vertragsbestandteil (z. B. Nachsversicherungssgarantie, Beitragsdynamik) |
Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Zahlreichen Beschäftigten wird gewöhnlich der Zugang zur Berufsunfähigkeitsversicherung, aufgrund ihres Alters, Berufs oder existierender Vorerkrankungen verwehrt. Ebendieser Tatsache können Arbeitgeber mit dem Abschluss einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung entgegenwirken. Durch die Vereinbarung eines Gruppenvertrages erhalten die Arbeitnehmer bessere Leistungen sowie eine vereinfachte Gesundheitsprüfung und bessere Tarife.
Statt der üblichen Gesundheitsfragen werden die Arbeitnehmer zur Unterzeichnung sogenannter Dienstobliegenheitserklärungen verpflichtet. Dabei handelt es sich um ein Abkommen zwischen Arbeitgeber und Angestellten, welches die gesundheitliche Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers bestätigt.
Dieses Verfahren hat eine nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter zur Folge. Dabei ist zu beachten, dass auch die Vorsorgeprodukte der Sparte Berufsunfähigkeitsversicherung zum Zeitpunkt der Auszahlung besteuert werden. Nichtsdestotrotz lohnt sich die Entgeltumwandlung. Durch den unmittelbaren Abzug und dem damit einhergehenden Steuervorteil erhöht sich das Nettoeinkommen des Arbeitnehmers.
Mit diesen Gesundheitsfragen müssen Sie normalerweise rechnen
Diese Angaben müssen Sie zumeist machen
Bei der regulären Gesundheitsprüfung bei Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung können sich die Fragen von einem Versicherungsunternehmen zum anderen unterscheiden. Sie haben jedoch gemeinsam, dass Antragsteller typischerweise Angaben zu den Erkrankungen und Behandlungen der letzten fünf Jahre machen müssen. Was Krankenhausaufenthalte betrifft, sind diese meist bis zu 10 Jahre lang anzugeben. Gleiches gilt für chronische Erkrankungen. Der Anbieter der Berufsunfähigkeitsversicherung kann hier auch Auskünfte der Krankenversicherung oder behandelnder Ärzte anfordern.
Mehr zur regulären Gesundheitsprüfung
Anonyme Risikovoranfrage
Wenn Sie nicht sicher sind, was Ihre Vorerkrankungen für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung bedeuten, stellen wir gerne für Sie eine anonyme Risikovoranfrage. Auf diese Weise erfahren Sie, ob Sie sich bei einem bestimmten Anbieter versichern können, ohne dass dies im Fall einer Ablehnung Ihren Chancen bei anderen Versicherern schadet. Denn Ablehnungen nicht-anonymer Anfragen werden im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) gespeichert. Stellt sich heraus, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie vorerst nicht möglich ist, beraten wir Sie auch gerne zu alternativen Versicherungen für die Absicherung Ihrer Arbeitskraft.
Experten-Tipp:
„Ob vereinfachte oder komplette Gesundheitsprüfung: Grundsätzlich sollten Versicherungskunden auf eine lückenlose und korrekte Beantwortung achten. Sollten sich Angaben als fehlerhaft oder unvollständig ausweisen, kann der Versicherungsschutz entfallen. Der Versicherer kann sich im Falle der Berufsunfähigkeit auf die Anzeigepflicht berufen und die Zahlung der BU-Rente verweigern. Dies gilt auch, wenn die Berufsunfähigkeit in keinem Zusammenhang mit der ausgelassenen Komponente steht.“
Berufsunfähigkeitsversicherung und ihre Alternativen
Diese Alternativen gibt es
Wer auch bei vereinfachten Gesundheitsfragen keinen Versicherungsschutz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung erhält, hat mehrere Alternativen, um die eigene Arbeitskraft zumindest gegen einige wichtige Risiken abzusichern. Dazu gehören die folgenden Versicherungen:
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Private Unfallversicherung
- Grundfähigkeitsversicherung
- Funktionsinvaliditätsversicherung
Bei diesen Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist zu beachten, dass diese nur ausgewählte Risiken absichern. Ein vollumfänglicher Schutz gegen Invalidität und Berufsunfähigkeit ist bei diesen Angeboten unter Umständen nicht gegeben. Zwar bieten sie einen grundlegenden Schutz gegen gravierende physische Beeinträchtigungen, es ist jedoch zu berücksichtigen, dass vermeintlich kleinere Beschwerden wie etwa Rückenprobleme sowie psychische Erkrankungen weitaus häufiger die Ursache für eine (vorübergehende) Berufsunfähigkeit sind und gerade diese Risiken sind durch Funktionsinvaliditäts-, Unfall- und Grundfähigkeitsversicherungen nicht abgedeckt.
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