Betriebliche Altersvorsorge Angebot und Ratgeber für Arbeitgeber und Arbeitnehmer (2025)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der betrieblichen Altersvorsorge wird eine zusätzliche Rente über den Arbeitgeber aufgebaut.
  • Sie ist sowohl für das Unternehmen als auch für die Mitarbeitenden sinnvoll, da beide Seiten von finanziellen, steuerlichen und sozialen Vorteilen profitieren.
  • Arbeitgebern bietet die Einführung einer bAV die Möglichkeit, die Attraktivität des Unternehmens sowie die Mitarbeiterbindung zu stärken.
  • Arbeitnehmer erhalten einen Zuschuss von mind. 15 %, wenn sie ihre bAV über eine Entgeltumwandlung besparen.

Unser Service für Sie

  • Persönliche Beratung durch echte bAV-Experten – gemeinsam mit unserem mehrfach ausgezeichneten Partner von Buddenbrock.
  • Individuelle bAV-Lösungen, abgestimmt auf Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden.
  • Digitale Verwaltung mit vB PensionCare – effizient, rechtssicher und mit minimalem Aufwand für Ihr HR-Team.

Das erwartet Sie hier

Was die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist, welche Vorteile sie Unternehmen und Mitarbeitern bietet und wie Sie eine bAV richtig angehen. Inklusive Experten-Tipps und Checkliste für die HR.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine bAV?
  2. Vorteile für Arbeitgeber
  3. Das müssen Arbeitnehmer wissen
  4. Infos für Personalabteilungen
  5. Arten der bAV
  6. Gesetzliche Grundlagen
  7. Welche ist die beste bAV?
Fachlich geprüft durch Stephan Seidenfad
Zuletzt aktualisiert am

Betriebliche Altersvorsorge einfach erklärt

Was ist die betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge – kurz bAV genannt – ist eine vom Arbeitgeber organisierte Form der Altersvorsorge. Arbeitnehmer können dabei einen Teil ihres Bruttogehalts in eine Vorsorgeleistung umwandeln (Entgeltumwandlung) und so steuerlich gefördert fürs Alter sparen. Zusätzlich ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, einen Zuschuss zu leisten – mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags. Je nach Unternehmen kann die bAV vollständig oder teilweise vom Arbeitgeber finanziert werden.

Icon Aktentasche

Warum ist die bAV gerade jetzt so wichtig?

  • Rentenlücke schließen
    Die gesetzliche Rente sinkt im Verhältnis zum letzten Einkommen und Zusatzvorsorge wird zur Notwendigkeit. Mit einer bAV erfüllen Arbeitgeber ihre soziale Pflicht, ihren Mitarbeitern ein zusätzliches Einkommen für den Ruhestand aufzubauen.
  • Staatliche Förderung nutzen
    Beiträge zur bAV sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Wenn der Arbeitnehmer spart, spart auch der Arbeitgeber an Lohnkosten. Dies macht die bAV besonders in der Ansparphase sehr attraktiv.
  • Inflation und Zinsentwicklung ausgleichen
    Fondsgebundene Altersvorsorgeprodukte können langfristig helfen, die Kaufkraft zu sichern, da sie im Gegensatz zu klassischen Sparformen die Chance auf attraktive Renditen bieten. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen oder hoher Inflation ermöglicht die bAV – je nach Produktgestaltung – eine wertstabile Altersvorsorge.
  • Fachkräfte gewinnen und binden
    Unternehmen mit attraktiver Vorsorge punkten im Employer Branding. Denn eine bAV ermöglicht es Arbeitgebern, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten. Das macht sie nicht nur zu einem starken Argument im Wettbewerb um Fachkräfte.

Direkt zur passenden Info: Was suchen Sie?

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Für Arbeitgeber

Wenn Sie Fachkräfte binden, Steuern sparen und eine moderne bAV anbieten möchten, erfahren Sie hier, wie Sie gesetzliche Pflichten erfüllen und Vorteile clever nutzen:

Ich bin Arbeitgeber

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Für Arbeitnehmer

Wenn Sie wissen möchten, wie viel Ihnen die bAV bringt und was sie wirklich kostet, finden Sie hier alle Infos zu Steuervorteilen, Entgeltumwandlung und Jobwechsel:

Ich bin Arbeitnehmer

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Für HR-Abteilung

Wenn Sie die bAV im Unternehmen betreuen, erfahren Sie hier, wie Sie Mitarbeitende richtig informieren, Abläufe optimieren und Aufwand reduzieren:

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Sie kennen sich bereits aus und möchten ein individuelles Angebot?

Sie wissen, worauf es bei der betrieblichen Altersvorsorge ankommt – jetzt möchten Sie die passende Lösung für Ihr Unternehmen? Dann überspringen Sie die Theorie und lassen Sie sich direkt persönlich beraten. Wir unterstützen Unternehmen jeder Größe dabei, maßgeschneiderte bAV-Konzepte zu entwickeln und nachhaltig umzusetzen – vom Erstgespräch bis zur laufenden Betreuung. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus, damit wir die wichtigsten Eckdaten von Ihnen schon einmal kennen. Wir melden uns umgehend bei Ihnen, um im persönlichen Gespräch alle offenen Fragen zu beantworten und die beste Lösung für Sie zu finden.

Mit uns die ideale betriebliche Altersvorsorge finden

Gemeinsam mit unserem mehrfach ausgezeichneten Partner von Buddenbrock können wir Ihnen eine moderne und steuerlich optimierte betriebliche Altersvorsorge anbieten:

  • Kostengünstig und flexibel
  • Minimaler Verwaltungsaufwand
  • Immer ein direkter Ansprechpartner

Für Arbeitgeber: Vorteile, Umsetzung, Förderung

Die betriebliche Altersvorsorge ist nicht nur ein freiwilliger Zusatznutzen – sie ist ein echtes strategisches Werkzeug. Richtig eingesetzt, hilft sie Unternehmen dabei, qualifizierte Mitarbeitende zu gewinnen, langfristig zu binden und gleichzeitig Steuern und Lohnnebenkosten zu sparen. Dabei ist die Einführung oft einfacher als gedacht – vor allem mit dem richtigen Partner.

Warum können Sie den Inhalten dieser Seite vertrauen?

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Warum lohnt sich die bAV für Arbeitgeber?

Sie binden starke Mitarbeiter

Mit einer bAV wirken Sie aktiv dem Fachkräftemangel entgegen. Arbeitnehmer, die wissen, dass ihr Arbeitgeber in ihre Zukunft investiert, bleiben auch tendenziell länger im Unternehmen. Damit behalten Sie Ihre starken und qualifizierten Mitarbeiter und vermeiden gleichzeitig Fluktuation und die damit verbundenen Kosten für die Rekrutierung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter.

Icon Händeschütteln

Sie sichern sich einen Wettbewerbsvorteil

Die bAV ist dabei ein zentraler Baustein im Employer Branding: Sie zeigen, dass Sie ein erfolgreicher, zukunfts- und mitarbeiterorientierter Arbeitgeber sind. Dies kann Ihr Image sowohl intern als auch extern positiv beeinflussen. Für potenzielle neue Mitarbeiter kann die betriebliche Altersvorsorge der ausschlaggebende Faktor sein, sich für Ihr Unternehmen zu entscheiden.

Icon Graph steigen

Ihre Top-Vorteile der bAV auf einen Blick

  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitgebermarke
  • Mitarbeiterbindung und Motivation
  • Kostengünstiger Benefit mit großer Wirkung
  • Steuerliche Vorteile und Senkung der Lohnnebenkosten
  • Niedriger Verwaltungsaufwand bei optimaler Einführung durch Experten

Was kostet mich die bAV als Arbeitgeber und wie kann ich sparen?

Die Kostenfaktoren

  • Art der Finanzierung
    Die bAV kann rein arbeitnehmerfinanziert (über Entgeltumwandlung), rein arbeitgeberfinanziert oder eine Kombination aus beidem sein.
  • Arbeitgeberzuschuss
    Wird eine Entgeltumwandlung durchgeführt, muss der Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von mindestens 15 Prozent des Einzahlungsbeitrages leisten. Viele Unternehmen zahlen freiwillig mehr, um attraktiver für Fachkräfte zu sein. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können höhere Zuschüsse vorschreiben.
  • Teilnehmerzahl im Unternehmen
    Je mehr Mitarbeitende an der bAV teilnehmen, desto höher das Gesamtvolumen der Zuschüsse. Gleichzeitig sinken oft die Pro-Kopf-Kosten, da Anbieter günstigere Gruppenkonditionen gewähren.
  • Gewählter Durchführungsweg
    Die Direkt­versicherung wird in der Regel als Mischform aus Arbeitnehmerbeiträgen und Arbeitgeberzuschüssen gestaltet, bei der Direktzusage hingegen bildet das Unternehmen Rückstellungen. Der Durchführungsweg beeinflusst nicht nur Beiträge, sondern auch Verwaltungsaufwand, Steuerbehandlung und mögliche Rückstellungen.
  • Verwaltungs- und Kommunikationsaufwand
    Die Betreuung der bAV verursacht internen Aufwand für HR, Lohnbuchhaltung und Mitarbeitendenkommunikation. Digitale Verwaltungssoftwares, wie wir sie anbieten, können diesen Aufwand stark reduzieren.
  • Wahl des Anbieters und der Verträge
    Je nach Anbieter unterscheiden sich Abschlusskosten, laufende Gebühren und Verwaltungsmodelle. Über Rahmenverträge oder externe bAV-Experten wie uns lassen sich oft günstigere Konditionen erzielen.
  • Tarifliche oder betriebliche Vorgaben
    In bestimmten Branchen gelten tarifliche Mindestleistungen oder Vorgaben zur bAV, die über das gesetzliche Maß hinausgehen. Auch betriebliche Vereinbarungen können zusätzliche Leistungen vorsehen.
  • Bilanzielle Auswirkungen und Haftung
    Je nach Modell können für den Arbeitgeber Rückstellungen oder Leistungszusagen entstehen, die sich in der Bilanz niederschlagen. Insbesondere Direktzusagen und Unterstützungs­kassen bergen höhere Verpflichtungen.
  • Zusatzbausteine in der bAV
    In vielen Fällen werden eine Berufs­unfähigkeits­versicherung oder Hinterbliebenenleistungen integriert. Diese Zusatzbausteine erhöhen die Beiträge, bieten aber auch mehr Absicherung und Attraktivität für die Mitarbeitenden.

Finanzielle und steuerliche Vorteile der bAV

  • Geringere Lohnnebenkosten
    Entscheidet sich Ihr Arbeitnehmer für eine Entgeltumwandlung, sparen auch Sie Steuern und Sozialabgaben, da die Beiträge zur bAV vom Bruttolohn des Mitarbeiters abgezogen werden. So reduzieren sich die zu zahlenden Sozialabgaben und damit Ihre Lohnnebenkosten. Gleichzeitig sinkt auch die Lohnsteuer, die Sie als Arbeitgeber abführen müssen, da sich das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers verringert.
  • Absetzen als Betriebsausgaben
    Die Arbeitgeberbeiträge zur bAV können Sie in der Regel als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen (Quelle: Haufe). Dies gilt auch für Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG).
  • Keine Auswirkungen auf die Unternehmensbilanz
    Je nach gewähltem Durchführungsweg besteht Bilanzneutralität für Sie als Trägerunternehmen. Dies sind in der Regel externe Durchführungswege, wie die Direkt­versicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Hier werden die Beiträge an eine externe Einrichtung (Versicherungsgesellschaft, Pensionskasse oder Fonds) geleistet. Daher müssen keine Rückstellungen in der Unternehmensbilanz für zukünftige Pensionsverpflichtungen gebildet werden, was die Bilanz belastet.
  • Steuerliche Förderung bei Unterstützung von Geringverdienern
    Arbeitgeber, die sich dazu entscheiden, eine betriebliche Altersvorsorge für geringverdienende Mitarbeiter aufzubauen, werden vom Staat gefördert. Leisten Arbeitgeber einen Zuschuss zur bAV für Angestellte mit einem Bruttoeinkommen unter 2.575 Euro, können sie 30 Prozent des Förderbeitrages bei der kommenden Lohnsteuermeldung geltend machen. Der Zuschuss muss 240 – 960 Euro im Monat betragen.

Rechenbeispiel: Warum Sie mit bAV günstiger motivieren als mit Gehaltserhöhungen

  • Bruttogehalt: 5.000 € im Monat
  • bAV-Beitrag durch Entgeltumwandlung: 200 € monatlich
  • Arbeitgeberzuschuss: 30 % (freiwillig, über gesetzliches Minimum hinaus)
Icon Euro Beleg
Umgewandelter Bruttobeitrag AN200 €
Arbeitgeberzuschuss (30 %)60 €
Gesamter bAV-Beitrag260 €
Sozialabgaben-Ersparnis AG40 €
Effektiver Aufwand für AG60 € – 40 € Ersparnis = 20 €
Zum Vergleich: Aufwand für vergleichbare Gehaltserhöhung240 €

Mit einem bAV-Zuschuss von in unserem Beispiel 60 Euro ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitenden eine Versorgung im Wert von 260 Euro monatlich – und das bei nur 20 Euro echtem Kostenaufwand für Sie pro Mitarbeiter. Im Vergleich zu einer klassischen Gehaltserhöhung sparen Sie mehr als 90 Prozent Aufwand – bei gleicher oder sogar höherer wahrgenommener Wertschätzung.


Im Video: Die bAV für Arbeitgeber vom Experten erklärt

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Mehr Informationen

Sie möchten eine bAV für Ihr Unternehmen? So gehen Sie als Arbeitgeber vor

  1. Holen Sie sich einen Experten für Betriebsrenten an die Seite, beispielsweise uns.
  2. Mit diesen Experten wird der Ist-Zustand Ihres Unternehmens analysiert.
  3. Haben Sie bereits verschiedene bAV-Verträge in Ihrer Firma? Dann geht es ans Optimieren und Sanieren.
  4. Möchten Sie die bAV komplett neu in Ihr Unternehmen einbringen? Dann erarbeiten unsere Experten das ideale bAV-Konzept für Sie.
  5. In beiden Fällen gilt es, den passenden Durchführungsweg und Anbieter zu finden. Vergleichen Sie hier stets verschiedene Angebote.
  6. Lassen Sie die Versorgungsordnungen und jegliche Vereinbarungen von Rechts- und Steuerexperten sauber gestalten.
  7. Entscheiden Sie sich für ein System zur Verwaltung: Alles digital oder komplett über die Personalabteilung?

Unser Service: Was wir für Sie tun können

Kein Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge passt auf jedes Szenario. Dafür ist das Thema viel zu komplex und haftungsintensiv. Vielmehr braucht es ein individuelles Konzept. Wir gehen in unserer individuellen bAV-Beratung mit Ihnen den ganzen Weg: Wir beginnen mit einer umfassenden Analyse Ihres Unternehmens, damit wir eventuelle Schwachpunkte entdecken, lösen und verbessern können. Wir optimieren Ihre bestehende bAV oder führen ein komplett neues Konzept ein und kümmern uns beispielsweise auch um die Beratung Ihrer Mitarbeiter.

Um das Thema betriebliche Altersvorsorge richtig anzugehen, arbeiten wir mit namhaften Rechts- und Steuerberatern zusammen und besitzen eine hohe Expertise in der Entwicklung von Investmentkonzepten. Langfristig unterstützen wir Sie und Ihr Unternehmen bei der Verwaltung und Administration aller Verträge.

Foto von Stephan Seidenfad
Geschäftsführung

Mit uns die ideale betriebliche Altersvorsorge finden

Gemeinsam mit unserem mehrfach ausgezeichneten Partner von Buddenbrock können wir Ihnen eine moderne und steuerlich optimierte betriebliche Altersvorsorge anbieten:

  • Kostengünstig und flexibel
  • Minimaler Verwaltungsaufwand
  • Immer ein direkter Ansprechpartner

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Warum lohnt es sich noch, eine bAV einzuführen?

„Das Anbieten einer betrieblichen Altersvorsorge ist in der Regel kosteneffizienter als andere Formen der Gehaltserhöhung, da sie als Lohnzusatzleistung gilt und somit steuerliche Vorteile hat. Damit ist die bAV eine ideale Option, Mitarbeiter zu honorieren, ohne regelmäßige Lohnerhöhungen in Kauf zu nehmen. Dies ist gerade für kleine und mittelständische Unternehmen vorteilhaft: Ihre Mitarbeiter fühlen sich wertgeschätzt und Sie haben keine immensen Zusatzkosten.“

Foto von Stephan Seidenfad
Geschäftsführung

Experten-Tipp 2:
Richtiges Regelungsmodell finden

„Eine zeitgemäße betriebliche Altersversorgung sollte zwar eine umfassende und nachhaltige Lösung für komplexe Probleme bieten, jedoch sollte gleichzeitig aus Perspektive des Unternehmens die Komplexität übersichtlich bleiben.

Je nach Konstellation in der Firma bietet sich auch eine Betriebsvereinbarung – also eine ­gemeinschaftliche Regelung zur betrieblichen Altersvorsorge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung – als Regelungsmodell an. Zudem kann sich in Unternehmen auch ein vorhandener Tarifvertrag maßgeblich auf die Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge auswirken.“

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Berater

Experten-Tipp 3:
Bestehende Konzepte optimieren

„Viele bestehende Betriebsrenten-Konzepte können maßgeblich optimiert werden, indem beispielsweise für jeden Mitarbeiter der gleiche Durchführungsweg und eine geringe Zahl von Versicherungsanbietern gewählt werden. Auf diesem Weg kann der Verwaltungsaufwand enorm reduziert werden. Die optimale betriebliche Altersvorsorge weist ein starkes Konzept auf, von dem sowohl die Firma als auch die Arbeitnehmer langfristig profitieren und welches leicht und sogar digital gepflegt werden kann.“

Foto von Tim Vogler
Berater

Experten-Tipp 4:
Mitarbeiter mit verschiedenen bAV-Verträgen

„Haben Sie als Arbeitgeber auch das Problem, dass alle Ihre Angestellten unterschiedliche Versicherer für ihre bAV haben und dass dies für Sie schwer zu handhaben ist? Dies kann schnell passieren, wenn neue Mitarbeiter in Ihren Betrieb kommen und ihren alten Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge mitbringen.

Wir bieten Ihnen eine bAV-Lösung an, die besonders einfach zu handhaben ist. Mit unserer bAV-Software läuft alles digital und vereinfacht ab, sodass Sie ohne großen Aufwand den Überblick behalten. Mehr dazu lesen Sie auch auf unserer gesonderten Seite zum Thema: Mehrere bAV-Verträge: So handhaben Sie es.“

Foto von Stephan Seidenfad
Geschäftsführung

Experten-Tipp 5:
Geschäftsführer richtig absichern

„Bei Geschäftsführern oder Gesellschafter-Geschäftsführern drohen in der Altersvorsorge oft große Lücken. Diese können mit der betrieblichen Altersvorsorge geschlossen werden. Die Durchführungswege Direktzusage und Unterstützungs­kasse eignen sich besonders dafür.“

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Geschäftsführung

Experten-Tipp 6:
Sondertarife beachten

„Einige bAV-Anbieter sichern Unternehmen günstigere Konditionen zu, wenn Verträge für mehrere Mitarbeiter geschlossen werden. Beachten Sie eventuelle Tarifverträge. Diese können die Auswahl des Durchführungsweges und des Versorgungsträgers einschränken.“

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Berater

Die häufigsten Fragen von Arbeitgebern zur bAV

Was sollten Arbeitgeber unbedingt wissen?

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Arbeitgeber entscheiden über Durchführungsweg, Anbieter und Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge. Wenn die bAV gut vorbereitet und mit einem sauberen Konzept durchgeführt wird, haben Sie damit ein tolles Mittel und einen echten Mehrwert, um das Ansehen Ihres Unternehmens zu stärken und qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und im Betrieb zu halten. So sollten sich Arbeitgeber vor allem zu den Regelungen zum Arbeitgeberzuschuss und über die verschiedenen Durchführungswege, sowie Haftungrisiken informieren.

Bin ich als Arbeitgeber verpflichtet, eine bAV anzubieten?

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In der Regel besteht für einen Arbeitgeber keine Pflicht, seinen Mitarbeitern von sich aus eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten oder sie über diese Möglichkeit zu informieren. Erst wenn ein Mitarbeiter den Wunsch äußert, über die Firma für das Alter vorsorgen zu wollen, setzen die Pflichten des Arbeitgebers ein: Diese beinhalten das Anbieten zumindest einer Direkt­versicherung, die Informationspflicht und die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses.

Welche Durchführungswege der bAV gibt es?

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Es gibt derzeit sechs Formen der betrieblichen Altersvorsorge – mit verschiedenen Vor- und Nachteilen. Eine betriebliche Altersvorsorge ist möglich:

Welche Form gewählt wird, entscheidet der Arbeitgeber.

Wie viel können Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei in die bAV einzahlen?

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Eine steuerfreie Entgeltumwandlung ist bis zu einer Höhe von acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) möglich. Bei den Sozialabgaben beträgt der maximale Abzug vier Prozent. 2023 entspricht dies einem Beitrag von 7.728 Euro beziehungsweise 3.864 Euro im Jahr. Dies bedeutet: Der Arbeitnehmer kann bis zu 644 Euro beziehungsweise 322 Euro seines monatlichen Bruttogehaltes in den bAV-Vertrag abgeben, ohne auf diesen Betrag Steuer- und Sozialabgaben zahlen zu müssen.

Warum habe ich eine Ersparnis, obwohl ich für die bAV meiner Mitarbeiter einen Zuschuss leiste?

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Auch wenn Ihr Unternehmen seit 2019 beziehungsweise seit 2022 bei den meisten Durchführungswegen einen Zuschuss von 15 Prozent leisten muss, sparen Sie dennoch durch die Entgeltumwandlung unter Umständen Sozialabgaben. Wie das genau funktioniert, zeigen das Rechenbeispiel zur Entgeltumwandlung auf dieser Seite oder auf unserer separaten Seite zum Thema Entgeltumwandlung.

Worauf sollte ich bei der Wahl des richtigen Anbieters achten?

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Ein wichtiger Punkt bei der Wahl der passenden betrieblichen Altersvorsorge ist die Kompetenz der jeweiligen Anbieter. Achten Sie daher auf:

  • Den Digitalisierungsgrad des Beraters und Produktgebers
  • Die Expertise des Produktgebers in der bAV-Abwicklung (dies ist vor allem bei Arbeitgebern mit mehr als 50 Arbeitnehmern wichtig)
  • Die Investitionskompetenz (Vielleicht ist ein Anbieter auf den ersten Blick teurer als ein anderer, aber dafür ist die Gestaltung des Investmentanteils besonders gut oder die Auswahl der Investitionsmöglichkeiten hoch. Dies hat oft mehr Auswirkung als Abschluss- und Verwaltungskosten, sofern beides seriös kalkuliert ist.)

Wie kann ich durch die Kombination mit ETF-Sparplänen noch mehr Benefit bieten?

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Die Attraktivität als Unternehmen können Sie noch weiter steigern, indem Sie Ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge mit integriertem ETF-Sparplan anbieten. Dabei wird ein Teil der Einzahlungen in ETFs investiert. So können Angestellte noch mehr aus ihrer Zusatzrente rausholen.

Für Arbeitnehmer: Was bringt mir die bAV?

So funktioniert die bAV für Mitarbeiter

Ihr Arbeitgeber schließt für Sie einen Vertrag ab, dafür hat er verschiedene Möglichkeiten, die sogenannten Durchführungswege der bAV. Sie zahlen einen Teil Ihres Bruttogehalts in diesen Vertrag ein, Sie bestimmen selbst, wie viel. Dies hat den Vorteil, dass Sie auf diesen Teil keine Steuern und in der Regel auch keine Sozialabgaben zahlen.

Icon Glühbirne

Zusätzlich bekommen Sie einen Zuschuss vom Arbeitgeber: Dieser sogenannte Arbeitgeberzuschuss fließt ebenfalls in Ihre bAV. Das so angesparte Kapital wird bis zu Ihrem Rentenalter angelegt und Ihnen später als zusätzliche Rente ausgezahlt.

Wer hat überhaupt Anspruch?

Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Renten­versicherung pflichtversichert ist, hat einen Anspruch darauf, einen Teil seines Gehalts für die betriebliche Altersversorgung zu verwenden. Dazu gehören:


Wann ist die betriebliche Altersvorsorge wirklich sinnvoll?

Die betriebliche Altersvorsorge ist für viele Arbeitnehmer sinnvoll. Jedoch gibt es Ausnahmen. Grundsätzlich sollten sich die Ersparnisse in der Einzahlungsphase mit den Abgaben zur Steuer und Kranken­versicherung sowie der geringeren gesetzlichen Rente im Alter rechnen. In der Regel stellt die bAV in Form der Entgeltumwandlung eine der effektivsten und sicheren Ansparformen dar. Dennoch muss man auch immer auf den Einzelfall sehen, denn trotz vieler Vorteile ist die bAV nicht für jeden sinnvoll. Behalten Sie die folgenden Kriterien im Blick:

  • Arbeitgeberzuschuss
    Je höher die Zuschüsse, desto mehr lohnt sich die bAV für Sie.
  • Vertragsgestaltung
    Eine moderne bAV sollte faire Konditionen und eine gute Gewichtung zwischen Garantie und Investment haben.
  • Laufzeit
    Je länger die Laufzeit, desto mehr lohnt sich die Vorsorge mit einer bAV.
  • Gehalt
    Bei extrem niedrigen Einkommen lohnt sich die bAV oft weniger. Das gleiche gilt unter Umständen, wenn man über der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- oder Renten­versicherung verdient.
  • Jobwechsel
    Für Personen, die einen häufigen Jobwechsel oder den Übergang in die Selbständigkeit planen, gibt es mitunter bessere Formen der Altersvorsorge.

Die Top-Vorteile für Arbeitnehmer auf einen Blick

  • Zusätzliche Rente fürs Alter mit garantierter oder fondsbasierter Auszahlung
  • Steuern und Sozialabgaben sparen
  • Arbeitgeberzuschuss vom Chef
  • Wenig Aufwand für den Arbeitnehmer
  • Option zur Mitnahme der bAV bei Jobwechsel
  • Insolvenzgeschützt
  • Kapital ist im Falle von Arbeitslosigkeit geschützt
  • Zusatzleistungen wie Berufs­unfähigkeits- oder Hinterbliebenenschutz möglich

Was steht mir gesetzlich zu und was nicht?

Recht auf Entgeltumwandlung

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen keine betriebliche Altersvorsorge anbieten – Sie können jedoch eine fordern. Denn seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer das Recht, über die sogenannte Entgeltumwandlung in den Aufbau einer betrieblichen Zusatzrente einzuzahlen (Quelle: BetrAVG). Was das bedeutet und wie das genau funktioniert, lesen Sie auf unserer separaten Seite zum Thema:

Entgeltumwandlung: Erklärung und Beispiel

Steuerliche Förderung Ihrer Beiträge

Ihre eingezahlten Beiträge sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Das heißt, auf diesen Teil fallen keine Abzüge an, da die bAV-Beiträge Ihr zu versteuerndes Bruttogehalt senken. Die Grenzen dafür ändern sich jährlich: In 2025 können Sie 644 Euro steuerfrei und 322 Euro sozial­versicherungsfrei einzahlen.

bAV in der Steuer erklärt

Icon Sparschwein

Der ver­pflichtende Arbeitgeberzuschuss

Mit dem Betriebsrenten­stärkungsgesetz (BRSG) von 2019 wurden einige Neuerungen beschlossen, die sich vorteilhaft für Arbeitnehmer auswirken. Darunter auch der Arbeitgeberzuschuss: bAV-Verträge, in die der Arbeitnehmer per Entgeltumwandlung einzahlt, müssen mit mindestens 15 Prozent des Einzahlungsbetrages vom Arbeitgeber bezuschusst werden. Seit 2022 gilt dies auch für bestehende Verträge.

Der Arbeitgeberzuschuss einfach erklärt

Icon Hand mit Pfeil

Dies ist Ihnen nicht gesetzlich zugesichert

  • Eine bestimmte Renditehöhe
  • Die Auswahl des Durchführungsweges, der Anlageform oder des Anbieters
  • Inkludierte Absicherung bei Berufs­unfähigkeit oder Hinterbliebenenschutz

Was kostet mich die bAV als Arbeitnehmer?

Sie entscheiden als Arbeitnehmer größtenteils selbst, wie viel Sie die betriebliche Altersvorsorge kosten soll, denn Sie wählen selbst aus, wie viel Sie monatlich in die bAV einzahlen möchten beziehungsweise wie viel von Ihrem Bruttogehalt in Ihre bAV fließen soll. Das gilt auch für den Arbeitgeber, denn er entscheidet über die Höhe des Zuschusses oder anderweitige geldwerte Vorteile. Die Höhe der geleisteten Beiträge beeinflusst dabei essenziell, wie hoch die Betriebsrente im Alter tatsächlich ausfällt.

Rechenbeispiel: Das machen Sie aus Ihrem Geld mit und ohne bAV

  • Monatlicher Bruttolohn: 2.500 €
  • Arbeitnehmeranteil: 100 €
  • Arbeitgeberzuschuss: 15 % (gesetzlicher Standard)
ohne bAVmit bAV
Brutto2.500 €2.500 €
Eigenanteil bAV0 €100 €
Zu versteuerndes Brutto2.500 €2.400 €
Steuerabgaben274,33 €251,50 € (Ersparnis von 22,83 €)
Sozialabgaben504,38 €484,20 € (Ersparnis von 20,18 €)
Netto1.721,30 €1.664,30 € (d. h. effektiv 57 € weniger Netto)
Arbeitgeberzuschuss0 €15 €
monatlicher Sparbetrag für die bAV115 €

Der Arbeitnehmer verringert durch die Einzahlung in die bAV über die Entgeltumwandlung sein zu versteuerndes Brutto um 100 Euro – und spart dadurch insgesamt 41 Euro an Steuern- und Sozialabgaben. So hat er effektiv nur 57 Euro weniger Nettolohn, es fließen jedoch 115 Euro monatlich in seine bAV ein (Eigenanteil + Arbeitgeberzuschuss).


Welche Nachteile können entstehen?

  • Spätere Auszahlung wird versteuert
    Die Auszahlungen der Betriebsrente im Alter müssen als Einkommen voll versteuert werden, egal, ob man eine monatliche Rentenzahlung bezieht oder sich das Geld als Kapitalauszahlung komplett auszahlen lässt. Die Höhe der abzuführenden Steuern richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz im Rentenalter, der in der Regel jedoch niedriger ist als während dem Erwerbsleben.
  • Steuerprogression bei Kapitalauszahlung
    Entscheidet man sich für die Kapitalauszahlung der bAV, kann dies unter Umständen die Einkünfte des Jahres enorm steigern. Denn der persönliche Steuersatz richtet sich nach den Gesamteinkünften des laufenden Jahres. Bezieht man dann noch für einige Monate Gehalt, weil man erst im Laufe des Jahres in Rente geht, können die Steuern bei dieser Art der Auszahlung enorm hoch ausfallen.
  • Sozialabgaben im Alter
    Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss auf die Betriebsrente im Alter Kranken- und Pflege­versicherungsbeiträge zahlen. Für die Kranken­versicherung gibt es jedoch einen Freibetrag, der Rentner entlasten soll. 2025 beträgt dieser 187,25 Euro – auf diesen Anteil der Betriebsrente fallen keine Kranken­versicherungsbeiträge an.
  • Geringfügige Senkung der gesetzlichen Rente
    Da bei der Entgeltumwandlung ein Teil des Bruttogehalts in die bAV eingezahlt wird, reduzieren sich die Beiträge in die gesetzliche Renten­versicherung – und damit theoretisch auch die spätere gesetzliche Rente.
  • Keine direkte Verfügbarkeit des Kapitals
    Die bAV ist zweckgebunden für die eigene Altersversorgung. Eine vorzeitige Auszahlung oder „Kündigung“ ist in der Regel nicht möglich – und auch nicht vorgesehen: Denn so soll sichergestellt werden, dass das Geld auch wirklich für den Ruhestand reserviert bleibt.

Die bAV bringt Rahmenbedingungen mit, die man kennen sollte – doch für die meisten Beschäftigten überwiegen die Vorteile deutlich: Steuervorteile, Zuschüsse vom Arbeitgeber, langfristiger Vermögensaufbau und eine spürbare Zusatzrente. Je früher Sie starten, desto stärker wirkt der Effekt.


So gehen Sie vor, wenn Sie sich für eine bAV interessieren

  1. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, Betriebsrat oder Personalabteilung, ob es bereits Modelle der bAV im Unternehmen gibt.
  2. Wägen Sie die Vor- und Nachteile für sich persönlich ab und rechnen Sie einmal für sich durch: Lohnt sich die bAV? Lassen Sie sich ggf. von Experten beraten.
  3. Setzen Sie die Vereinbarung zur Entgeltumwandlung mit Ihrem Arbeitgeber auf, sofern Sie sich für diesen Weg entschieden haben. Die Firma erledigt die restliche Bürokratie.
  4. Behalten Sie über die Laufzeit Ihre bAV im Auge. Sie können über die Laufzeit Ihre Beiträge anpassen oder auch ruhen lassen.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Altersvorsorge ganzheitlich betrachten

„Die private Altersvorsorge ist für die meisten Angestellten sehr wichtig, da die gesetzliche Absicherung meist nicht ausreichen wird. Die Optionen zur Altersvorsorge sind dabei so vielfältig wie die persönlichen Bedürfnisse. Wichtig ist, dass Sie diese Optionen ganzheitlich betrachten und die für sich individuell beste Art der Vorsorge aufbauen. Beziehen Sie Möglichkeiten der privaten Rente wie Riester-Rente, aber auch eine private Immobilie oder die Anlage am Kapitalmarkt mit ein.“

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Geschäftsführung

Experten-Tipp 2:
Entgeltumwandlung führt zu weniger gesetzliche Rente

„Arbeitnehmer, die sich für eine Entgeltumwandlung entscheiden, sollten beachten, dass sich dadurch die Einzahlung in die gesetzliche Rentenkasse verringert. Dies liegt daran, dass durch das geringere zu versteuernde Brutto weniger Beiträge in die Sozial­versicherungen (Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfall­versicherung) und gegebenenfalls andere Sozialleistungen (zum Beispiel Elterngeld) gezahlt werden. In der Regel ist die Entgeltumwandlung in Verbindung mit dem Arbeitgeberzuschuss jedoch dennoch deutlich effektiver als die Reduktion der gesetzlichen Rente.

Wer freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert ist, kann durch die Entgeltumwandlung unter Umständen wieder ­versicherungspflichtig werden. Denn das Bruttoeinkommen kann wieder unter die Versicherungspflicht­grenze fallen.“

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Geschäftsführung

Experten-Tipp 3:
Zusätzliche Gebühren durch Kollektivrabatt minimieren

„Nicht vergessen sollte man bei den Kosten einer bAV: Je nach Durchführungsweg beziehungsweise je nach Produktanbieter können unterschiedliche Kosten für den Vertrag entstehen, zum Beispiel Verwaltungskosten und Abschlussgebühren. In der Regel stellt Ihnen der Arbeitgeber jedoch einen Kollektivrabatt zur Verfügung, sodass der Vertrag deutlich günstiger sein kann als ein Privatvertrag. Bei einem Wechsel von einem Arbeitgeber zum nächsten sollten indes keine weiteren Kosten entstehen.“

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Berater

Experten-Tipp 4:
Die rein arbeitgeberfinanzierte bAV

„Der Idealfall für Arbeitnehmer besteht, wenn der Chef Firmengelder in die Rente seiner Mitarbeiter investiert. So übernimmt der Arbeitgeber den kompletten Aufbau der Betriebsrente – als Arbeitnehmer erhält man später eine Zusatzrente, ohne je dafür eingezahlt zu haben. Das ist ein großer Vorteil.

In der Regel bindet der Arbeitgeber diesen jedoch an gewisse Voraussetzungen. So kann er beispielsweise eine Regelung einführen, dass der Anspruch auf die arbeitgeberfinanzierte Rente nur dann wirksam wird, wenn der Arbeitnehmer mindestens drei Jahre für ihn gearbeitet hat. Zudem kann ein Unternehmen auch weitere Förderungsbausteine nutzen. Beispielsweise kann die Höhe der Förderung mit der Zugehörigkeit zum Unternehmen steigen oder ist an die Gehaltsentwicklung gekoppelt.“

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Geschäftsführung

Experten-Tipp 5:
Die bAV für Besser- und Spitzenverdiener

„Nachteilig kann die Entgeltumwandlung sein, wenn jemand monatlich zwischen 5.512,50 und 8.050 Euro (Stand 2025) verdient. Denn für diese bAV-Beiträge gehen die Ersparnisse bei den Sozialabgaben teilweise verloren, da das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken­versicherung liegt. Damit leisten solche Gutverdiener den Höchstbetrag für die Kranken- und Pflege­versicherung. Ebenfalls mindern ihre Einzahlungen ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Renten­versicherung. Der Höchstbetrag liegt hier bei einem Verdienst von 8.050 Euro (West). Trotzdem müssen Gutverdiener nicht auf die bAV verzichten. So sind bei den Durchführungswegen Unterstützungs­kasse und Direktzusage zumindest die steuerfreien Beiträge unbegrenzt.

Allerdings sparen Besserverdiener noch immer so weit bei den Sozialabgaben, dass sich der Mix aus der Einsparung in der Renten­versicherung und der Steuer lohnt. Besserverdiener unterliegen in der Regel einer höheren Steuerprogression. Bei den Gutverdienern, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Renten­versicherung West verdienen, ist der persönliche Steuersatz schnell bei 35 oder sogar 40 Prozent oder noch höher. In diesem Fall lohnt sich die bAV auch allein auf Basis des Steuervorteils. Vor allem dann, wenn der Arbeitgeberzuschuss gut ist. Aber auch hier gilt: Ein Experte sollte sich die Situation individuell ansehen und diese würdigen.“

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Berater

Experten-Tipp 6:
Vor Insolvenz und Bürgergeld geschützt

„Sollte Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmelden, dann ist Ihr bAV-Kapital in der Regel geschützt und es kann nicht zur Begleichung der Schulden des Unternehmens herangezogen werden. Je nach Durchführungsweg ist dann zum Beispiel der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) oder die Pensionskasse für die Zahlung Ihrer Betriebsrente verantwortlich.

Ähnlich ist es im Falle einer Arbeitslosigkeit: Sollten Sie arbeitslos werden und Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II/Hartz IV) beantragen, ist das bAV-Kapital geschützt. Dieses Kapital wird nicht zum anrechenbaren Vermögen gezählt und ist somit vor dem Zugriff des Staates sicher.“

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Geschäftsführung

Experten-Tipp 7:
Unverfallbarkeitsfristen und Vertragsmitnahme

„Sollten Sie das Unternehmen verlassen, dürfen Sie die angesparten Beiträge nach einer bestimmten Anstellungszeit behalten. Das heißt, Sie erhalten später auch dann eine Betriebsrente Ihres Unternehmens, auch wenn Sie dort nicht mehr arbeiten. Diese sogenannten Unverfallbarkeitsfristen basieren auf dem BetrAVG und richten sich nach Ihrem Alter, Ihrer Betriebszugehörigkeit und der Dauer der bAV-Zusage. Gut zu wissen: Die von Ihnen selbst eingezahlten Beiträge sind sofort unverfallbar.“

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Geschäftsführung

Experten-Tipp 8:
bAV mit ETF-Sparplan: Das Beste aus zwei Welten

„Ein entscheidender Vorteil der betrieblichen Altersvorsorge ist die staatliche Förderung und die Sicherheit durch die Garantie einer Mindestauszahlung. Worin sie nicht so gut ist: Hohe Renditen abwerfen. Nun gibt es die Möglichkeit, einen ETF-Sparplan in die bAV zu integrieren und damit beides zu haben: Sicherheit und Renditen. Wie das Ganze funktioniert und ausführliche Rechenbeispiele finden Sie auf unserer separaten Seite zum Thema:“

ETF-Sparplan in der bAV: Mehr Sicherheit und Performance

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Geschäftsführung

Die häufigsten Fragen von Arbeitnehmern zur bAV

Was müssen Arbeitnehmer über die bAV wissen?

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Für Arbeitnehmer ist es wichtig, zu verstehen, wie die betriebliche Altersvorsorge funktioniert, was hinter dem Begriff „Entgeltumwandlung“ steckt und welche Vorteile, aber auch Nachteile es geben kann. Erst dann können Sie richtig abwägen, ob eine Betriebsrente für Sie sinnvoll ist.

Wer bezahlt die Beiträge?

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  • Arbeitgeberfinanziert: Der Arbeitgeber zahlt die vollen Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge seiner Mitarbeiter.
  • Mischfinanziert über Entgeltumwandlung: Die häufigste Art der Finanzierung einer bAV: Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Bruttogehalts, der in die bAV fließt. Dadurch sparen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben, da sich das zu versteuernde Bruttogehalt verringert. Der Arbeitgeber zahlt hierbei einen Zuschuss von mind. 15 Prozent. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer separaten Seite zur Entgeltumwandlung.
  • Arbeitnehmerfinanziert: Es gibt auch die Möglichkeit, eine betriebliche Altersvorsorge privat weiterzuführen, etwa, wenn die bAV nach einem Jobwechsel nicht auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden kann. In diesem Falle zahlen Arbeitnehmer die Beiträge selbst.

Wie hoch ist die betriebliche Altersvorsorge?

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Die Höhe der Rentenauszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge hängt davon ab, wie viel an Beiträgen über wie viele Jahre eingezahlt wurden. Zudem ist die mögliche Investmentstrategie und damit die Rendite auf das eingezahlte Kapital erheblich. Folgende Faktoren beeinflussen die Rentenhöhe:

  • Alter des Arbeitnehmers bei Versicherungsbeginn
  • Alter bei Rentenbeginn
  • Bruttojahreseinkommen
  • Eigenbeitrag des Arbeitnehmers
  • Zuschuss des Arbeitgebers
  • Steuer- und Sozialabgabenersparnisse

Zu Beginn einer Beratung für die bAV wird in der Regel die mögliche individuelle Höhe der Rentenauszahlung vorgerechnet.

Wie viel sollte man monatlich in die bAV einzahlen?

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Grundsätzlich kommt es auf Ihre individuelle finanzielle Situation an, wie viel Sie monatlich in die bAV einzahlen. Als Faustregel empfehlen Experten, drei bis fünf Prozent ihres Bruttoeinkommens in den bAV-Vertrag einzuzahlen, damit eine ausreichende Absicherung im Alter gewährleistet wird. Nutzen Sie dabei die Möglichkeit der steuer- und sozialabgabenfreien Entgeltumwandlung.

Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?

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Vertragspartner einer bAV sind die Versicherungsgesellschaft und der Arbeitgeber. Als Arbeitnehmer ist man die “begünstigte Person”. Der Arbeitgeber leistet also die Beiträge an den bAV-Anbieter. Der Arbeitnehmer “zahlt” bei einer bAV per Entgeltumwandlung diese Beiträge über einen Teil seines unversteuerten Bruttos. Dadurch, dass der Beitrag vom Brutto abgeht, sparen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Steuer- und Sozialabgaben. Denn: Das zu versteuernde Bruttogehalt verringert sich. Die Beiträge werden über die vereinbarte Laufzeit (meist bis zum gesetzlichen Rentenbeginn) eingezahlt.

Wann lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?

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Die betriebliche Altersvorsorge lohnt sich für Arbeitnehmer vor allem dann, wenn sich der Chef beteiligt. Dies muss er bei ab 2019 geschlossenen Verträgen sowieso: Mindestens 15 Prozent des vom Arbeitnehmer eingezahlten Beitrags muss er als Zuschuss beisteuern. Wenn ein höherer Arbeitgeberzuschuss angeboten wird, lohnt sich die bAV besonders.

Ist der Arbeitgeber zur bAV verpflichtet?

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Nein, eine Pflicht zur bAV gibt es nicht. Wenn ein Mitarbeiter jedoch gezielt danach fragt, muss der Arbeitgeber eine bAV mit Entgeltumwandlung anbieten. Der Arbeitgeber muss zudem seit 2019 einen ver­pflichtenden Zuschuss von 15 Prozent leisten. Auch unterliegt er der Informationspflicht. Der Arbeitnehmer hat in der bAV so gut wie keine Pflichten.

Hat der Arbeitnehmer auch Pflichten?

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Erst im Alter fangen die Pflichten für den Arbeitnehmer an. Denn dann muss er auf seine Rente oder sein ausbezahltes Kapital Sozialabgaben und Steuern zahlen. Während der Ansparphase hat der Mitarbeiter vor allem Rechte. Dazu zählen unter anderem das Recht auf Entgeltumwandlung und auf etwaige Arbeitgeberzuschüsse. Der Mitarbeiter muss sich einzig damit abfinden, dass der Durchführungsweg der bAV und das Produkt in der Regel durch den Chef ausgesucht werden.

Welche Gebühren können anfallen?

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Je nach Durchführungsweg und bAV-Anbieter können zusätzliche Gebühren anfallen, etwa:

  • Verwaltungskosten
  • Abschlussgebühren
  • Fondskosten, wenn Beiträge in Investmentfonds angelegt werden.

Diese Gebühren können die Rendite der bAV beeinflussen, daher sollten Sie stets die Konditionen des bAV-Vertrags genau prüfen. Der Arbeitgeber hat jedoch die Möglichkeit, diese Gebühren durch Kollektivrabatte für Sie zu minimieren.

Was passiert bei Insolvenz der Firma?

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Geht die Firma pleite oder muss der Arbeitgeber Insolvenz anmelden, geht das angesparte bAV-Kapital nicht verloren. Bei Direktzusagen, Pensionsfonds und Unterstützungs­kassen kümmert sich der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) um die Betriebsrente (Quelle: Haufe). Hat der Arbeitgeber bei Vertragsabschluss den Weg der Direkt­­versicherung oder Pensionskasse gewählt, wirkt sich dies gar nicht auf die Zahlung der Betriebsrente aus. Diese Institutionen fungieren nämlich als eigenständige Versicherungen und sind somit unabhängig vom Arbeitgeber.

Was passiert bei einem Jobwechsel?

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Wenn Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechseln, gelten besondere Regelungen, die beachtet werden müssen. Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihren bAV-Vertrag zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Dieser ist jedoch nicht verpflichtet, diesen Vertrag genau in dieser Form weiterzuführen. So kann das Kapital in einen neuen Vertrag umgeschichtet werden. Hier fallen jedoch teilweise Gebühren an. Wie genau die Übernahme erfolgen kann, hängt vom Produkt und dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Mehr dazu hier: Jobwechsel mit bAV.

Wie kann man die betriebliche Altersvorsorge kündigen?

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Die betriebliche Altersvorsorge kann grundsätzlich nicht gekündigt werden. Was gekündigt werden kann, ist die Vereinbarung zur Entgeltumwandlung. Hierzu muss der Arbeitgeber der Auflösung ausdrücklich zustimmt. Dazu muss aber ein laufendes Arbeitsverhältnis bestehen. Wir raten jedoch Arbeitgebern davon ab, die Auszahlung des bAV-Kapitals zu genehmigen. Alternativ können Arbeitnehmer die bAV auch auf beitragsfrei stellen. Doch auch dies hat Kürzungen der späteren Rente zur Folge. Alle Details erfahren Sie hier: Kündigung der bAV.

Wie kann die Betriebsrente ausgezahlt werden?

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Die häufigste Art der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge ist die monatliche Rentenzahlung. Die Höhe der Rente sowie die Dauer der Leistung sind vertraglich festgelegt. Je nach Gestaltung der Betriebsrente kann man auch eine Auszahlung des angesparten Kapitals statt der Rente erhalten. Das ist bei passender Produktauswahl bei allen Durchführungswegen möglich. Bei einigen Durchführungswegen, wie zum Beispiel bei der Direkt­versicherung, können alternativ 30 Prozent der Gesamtsumme zum Rentenbeginn ausgezahlt werden.

Achtung: Die Rentenauszahlung muss in jedem Fall voll versteuert werden, egal auf welche Art die Auszahlung erfolgt.

Können Selbständige oder Beamte auch eine bAV abschließen?

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Nein, eine betriebliche Altersvorsorge ist nur für Beschäftigte, die in der gesetzlichen Renten­­versicherung pflichtversichert sind, möglich. Dies sind in der Regel ausschließlich Angestellte. Selbständigen und Beamten stehen jedoch andere Formen der Altersvorsorge zur Verfügung, wie etwa die Rürup-Rente.

Wird die betriebliche Altersvorsorge auf die Grundsicherung im Alter angerechnet?

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Teilweise ja, teilweise nein. Vor dem Inkrafttreten des Betriebsrenten­stärkungsgesetzes wurden Leistungen aus einer zusätzlichen Altersversorgung auf die staatlich zugesicherte Mindestversorgung, auch Grundsicherung genannt, angerechnet. Neu ist, dass betroffene Personen 100 Euro ihrer zusätzlichen Rente behalten dürfen. Von darüber hinausgehendem Einkommen können 30 Prozent einbehalten werden. Dieser Freibetrag beträgt aktuell maximal 281,50 Euro (2025) und wird jährlich angepasst.

Fallen bei der bAV im Alter die vollen Krankenkassenbeiträge an?

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Bisher mussten Rentner mit einer bAV ihre Krankenkassenbeiträge in voller Höhe selbst zahlen. Seit 2020 werden Betriebsrentner noch mehr entlastet: Auf die ersten 187,25 Euro ihrer monatlichen Rentenauszahlung müssen keine Abgaben zur gesetzlichen Krankenkasse gezahlt werden. Diese fallen nur auf den restlichen Teil der Rente an.

Welche Zusatzleistungen zur bAV gibt es?

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Je nach Anbieter und Tarif können sinnvolle Zusatzleistungen hinzugewählt werden. So haben Angestellte, die auf dem freien Versicherungsmarkt wegen Vor­erkrankungen keine Berufs­unfähigkeits­versicherung bekommen, die Möglichkeit, einen entsprechenden Berufs­unfähigkeitsschutz über den Chef beziehungsweise über die bAV zu erhalten. Auch die Absicherung der Hinterbliebenen im eigenen Todesfall kann mitversichert werden.

Während eine Hinterbliebenenabsicherung die Regel darstellt, ist die Absicherung der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zurzeit jedoch noch eine seltene Ausnahmeleistung bei Unternehmen.

Für HR / Personalabteilungen: bAV effizient managen

bAV in bestehende Prozesse richtig integrieren

Die Einführung oder Pflege einer bAV-Lösung sollte keine zusätzliche Arbeit sein. Mit den richtigen Strukturen lässt sich die bAV reibungslos in bestehende HR-Prozesse einbauen. Denn ein gut organisierter bAV-Prozess verbessert die Employee Experience und reduziert Rückfragen im Tagesgeschäft:

  • Onboarding-Prozess
    bAV als fester Bestandteil im Erstgespräch oder digitalen Willkommenspaket
  • Jährliche Gehaltsgespräche
    Gelegenheit zur Ansprache von bAV-Erhöhungen oder neuen Optionen
  • Digitale Personalakten
    Vertragsunterlagen, Informations­pflichten und Anträge digital verwalten
  • Austrittsszenarien
    Frühzeitige Klärung der Portabilität und Statusmitteilung an Mitarbeitende

Mitarbeitende verständlich informieren

Viele Mitarbeitende wissen wenig über ihre bAV – oder trauen sich nicht zu fragen. Umso wichtiger ist eine klare, einfache Kommunikation. HR kann hier eine entscheidende Rolle spielen, indem Informationen proaktiv und niedrigschwellig bereitgestellt werden, etwa durch Infoseiten im Intranet oder Mitarbeiterportal, Erklärvideos oder Präsentationen oder Gruppentermine mit externen Beratern wie uns.

Tipp: Wenn Sie die betriebliche Altersvorsorge über uns als bAV-Experten in das Unternehmen einführen, unterstützen wir Sie bei der richtigen Einführung und effizienten Information an die Mitarbeitenden.


Rechtliche Pflichten sicher erfüllen

HR ist auch dafür verantwortlich, dass gesetzliche Anforderungen eingehalten werden. Dazu gehört insbesondere die korrekte Umsetzung der Entgeltumwandlung auf Wunsch der Mitarbeitenden, die Berücksichtigung der Zuschusspflicht und der Erfüllung der Informations- und Dokumentations­pflichten des Arbeitgebers. Mit einem standardisierten Prozess lassen sich Fehlerquellen und rechtliche Risiken stark minimieren.

Pflichten des Unternehmens im Überblick


bAV muss auf der Lohnabrechnung stehen

Ein reibungsloser Ablauf erfordert gute Abstimmung mit Lohnbuchhaltung und Steuerberatung. Stellen Sie sicher, dass es klare Meldewege bei Neueintritt, Kündigung oder Vertragsänderungen eines Mitarbeitenden gibt. Zudem muss die betriebliche Altersvorsorge korrekt auf der Lohnabrechnung der Angestellten abgebildet werden, vor allem, wenn sie sie per Entgeltumwandlung in diese einzahlen. In diesem Fall wird der Beitrag direkt vom Bruttogehalt abgezogen, wodurch Steuern und Sozialabgaben gesenkt werden. Der Restbetrag gilt als neue Basis für die Berechnung der Abzüge. Die Buchhaltung muss hier einiges beachten.

Mehr zur bAV in der Lohnabrechnung

Checkliste zum Download: Das sind Ihre Aufgaben

Diese Checkliste unterstützt Sie als Personal- oder HR-Abteilung dabei, die betriebliche Altersvorsorge im Unternehmen strukturiert und rechtssicher umzusetzen – von der internen Organisation über die Mitarbeitenden-Kommunikation bis hin zur Zusammenarbeit mit Lohnbuchhaltung und externen Partnern.

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Stephan Seidenfad

Unser Service: Wir unterstützen Sie

Als spezialisierter Partner für betriebliche Altersvorsorge begleiten wir Sie von der ersten Idee bis zur laufenden Betreuung – rechtssicher, effizient und auf Augenhöhe. Ob Sie die bAV neu einführen oder bestehende Strukturen modernisieren möchten: Wir helfen Ihnen, das passende Modell zu finden, Mitarbeitende richtig zu informieren und Verwaltungsaufwand auf ein Minimum zu reduzieren, etwa durch unsere digitale bAV-Plattform.

Mit uns die ideale betriebliche Altersvorsorge finden

Gemeinsam mit unserem mehrfach ausgezeichneten Partner von Buddenbrock können wir Ihnen eine moderne und steuerlich optimierte betriebliche Altersvorsorge anbieten:

  • Kostengünstig und flexibel
  • Minimaler Verwaltungsaufwand
  • Immer ein direkter Ansprechpartner

Durchführungswege der bAV einfach erklärt

Vergleich: die sechs Durchführungswege der bAV

DurchführungswegKomplexitätArbeitgeber­haftungVerwaltungs­kostenGeeignet für
Direkt­versicherungniedriggeringniedrigKMU
Direktzusagesehr hochsehr hochhochKonzerne, lange Betriebszugehörigkeit
Unterstützungs­kassehochhochhochFührungskräfte, Geschäftsführung
PensionskassemittelgeringmittelTariflösungen, größere Unternehmen
PensionsfondsmittelmittelmittelGroßunternehmen
SozialpartnermodellmittelkeinemittelTarifgebundene Branchen

1. Direkt­versicherung

Die Direkt­versicherung ist die häufigste und beliebteste Art der bAV. In der Regel wird sie durch die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers und dem Zuschuss des Arbeitgebers finanziert. Sie ist in ihrer Handhabung besonders flexibel und einfach. Bei Renteneintritt erhält der Arbeitnehmer die Betriebsrente direkt vom Versicherer.

Mehr zur Direkt­versicherung

2. Direktzusage

Bei der Direktzusage verspricht der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter eine Renten- oder Kapitalleistung, unter Umständen auch mit Leistungen bei Todes- oder Invaliditätsfall. Das Unternehmen bildet dabei Rückstellungen in der Bilanz. Die Direktzusage ist flexibel in ihrer Ausgestaltung, jedoch auch risikoreich – gerade bei ungeschickter Gestaltung.

Mehr zur Direktzusage

3. Unterstützungs­kasse

Die Unterstützungs­kasse ist eine Versorgungseinrichtung eines oder mehrerer Unternehmen, die zumeist als eingetragener Verein agiert. Die Beiträge werden direkt an die Unterstützungs­kasse gezahlt, die Ansprüche der Angestellten sind im Insolvenzfall geschützt. Der Vorteil der Unterstützungs­kasse ist die unbegrenzte steuerfreie Entgeltumwandlung, was gerade für Management- oder Geschäftsführerversorgungen attraktiv ist.

Mehr zur Unterstützungs­kasse

4. Pensionskasse

Pensionskassen sind rechtlich eigenständige Unternehmen, die von einem oder mehreren Arbeitgebern oder einer Branche getragen werden. Die Beiträge werden direkt in die Pensionskasse eingezahlt. Im Gegensatz zu Direkt­versicherungen sind Pensionskassen weniger flexibel.

Mehr zur Pensionskasse

5. Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist ein rechtlich selbständiger Versorgungsträger, durch den dem Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen eingeräumt wird. Auch wenn er flexibler als andere Modelle ist, kommt der Pensionsfonds zur Implementierung einer bAV seltener zum Einsatz. Häufig wird er genutzt, um bestehende Pensionsverpflichtungen im Unternehmen abzulösen.

Mehr zum Pensionsfonds

6. Sozialpartnermodell

Beim Sozialpartnermodell vereinbaren Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften eine sogenannte Beitragszusage ohne feste Renten- oder Kapitalgarantie. Für den Arbeitgeber bedeutet dies eine verminderte Haftung. In der Praxis ist dieses Modell jedoch noch nicht etabliert.

Mehr zum Sozialpartnermodell

Mit uns die ideale betriebliche Altersvorsorge finden

Gemeinsam mit unserem mehrfach ausgezeichneten Partner von Buddenbrock können wir Ihnen eine moderne und steuerlich optimierte betriebliche Altersvorsorge anbieten:

  • Kostengünstig und flexibel
  • Minimaler Verwaltungsaufwand
  • Immer ein direkter Ansprechpartner

Gesetzliche Grundlagen und aktuelle Regelungen

Die betriebliche Altersvorsorge ist kein freiwilliges Add-on mehr – sie ist gesetzlich verankert und für Arbeitgeber mit klaren Pflichten verbunden. Gleichzeitig ist sie ein steuerlich gefördertes Modell, das sowohl für Unternehmen als auch für Mitarbeitende erhebliche Vorteile mit sich bringt. Wer die gesetzlichen Grundlagen kennt, kann die bAV rechtssicher und effizient umsetzen – ohne unnötige Risiken oder Haftungsfallen.

Gesetzliche Grundlagen zur bAV

  • Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG)
    Legt die Mindestanforderungen und Rahmenbedingungen für betriebliche Altersvorsorgesysteme fest.
  • Einkommenssteuergesetz (EStG)
    Legt fest, welche Beiträge zur bAV steuerlich absetzbar sind und wie die spätere Auszahlung der Betriebsrente besteuert wird. Die aktuellen Grenzen im Überblick.
  • Betriebsrenten­stärkungsgesetz (BRSG)
    Wurde 2018 eingeführt und brachte einige Neuerungen zur bAV mit sich, wie etwa die angehobene Grenze zur steuerfreien Entgeltumwandlung und den ver­pflichtenden Arbeitgeberzuschuss. BRSG für Sie zusammengefasst.

Regelungen zur bAV

  • Recht auf Entgeltumwandlung
    Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, per Entgeltumwandlung einen Teil seines Bruttogehalts in eine bAV einzuzahlen – der Arbeitgeber muss dies ermöglichen.
  • Zuschusspflicht des Arbeitgebers
    Seit Inkrafttreten des Betriebsrenten­stärkungsgesetzes gilt: Wenn ein Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozial­versicherungsbeiträge einspart, muss er mindestens 15 Prozent Zuschuss an die bAV des Arbeitnehmers weitergeben. Wer als Arbeitgeber hier nicht aktiv wird, riskiert rechtliche Konsequenzen und muss mit Nachforderungen rechnen – auch rückwirkend.
  • Unverfallbarkeit und Portabilität
    Die Anwartschaften aus der bAV sind unverfallbar, sobald der Arbeitnehmer mindestens drei Jahre dabei ist und das 25. Lebensjahr vollendet hat. Bei Arbeitgeberwechsel können Ansprüche unter bestimmten Bedingungen mitgenommen (portiert) oder beitragsfrei gestellt werden.
  • Insolvenzschutz der bAV
    Für bAV-Leistungen, bei denen der Arbeitgeber selbst leistungspflichtig bleibt (z. B. Direktzusage, Unterstützungs­kasse), greift im Fall einer Insolvenz der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG). Dieser garantiert, dass die Rentenansprüche der Mitarbeitenden auch bei einer Unternehmenspleite geschützt bleiben.
  • Informations­pflichten des Arbeitgebers
    Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden transparent und vollständig über die bAV zu informieren. Dazu gehören mehrere Aspekte, wie die Aufklärung über Anspruch auf Entgeltumwandlung oder Hinweise auf mögliche Auswirkungen (Steuern, Sozialabgaben, gesetzliche Rente).
  • Sonderregelungen und Tarifbindung
    In vielen Branchen existieren tarifliche Vereinbarungen zur bAV – z. B. die MetallRente, KlinikRente oder ChemieRente. In diesen Fällen gelten zusätzliche oder abweichende Regelungen, zum Beispiel zu Art der Durchführung und der Höhe des Arbeitgeberzuschusses.

Und welcher Anbieter passt zu Ihnen?

Die Vorschriften sind für alle gleich – doch bei der Auswahl des passenden bAV-Anbieters wird es individuell. Denn je nach Unternehmensgröße, Branche, Mitarbeitendenstruktur und Vorsorgezielen eignen sich unterschiedliche Versicherer, Tarife und Vertragsmodelle. Genau hier setzen wir als professionelle bAV-Beratung an: Wir unterstützen Sie dabei, die gesetzlichen Anforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern auch den Anbieter zu finden, der optimal zu Ihren Rahmenbedingungen passt. Mehr dazu erfahren Sie im nächsten Kapitel.

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Welche ist die beste bAV?

Testsieger der klassischen bAV (2025)

AnbieterIVFP
Direkt­versicherung Ø
IVFP
Kompetenz
ServiceValue
Fairness
Gesamtwertung
von 100
WürttembergischeExzellentExzellentSehr gut100
Logo ERGO Direkt AGErgoSehr gutExzellentSehr gut83
Logo die Bayerischedie BayerischeSehr gutExzellent75

Testsieger der fondsgebundenen bAV (2025)

AnbieterIVFP
Direkt­versicherung Ø
IVFP
Kompetenz
ServiceValue
Fairness
Gesamtwertung
von 100
Logo SwissLifeSwiss LifeExzellentExzellentSehr gut100
Logo Württembergische Versicherung AGWürttembergischeExzellentExzellentSehr gut100
ZurichExzellentExzellentGut88

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der betrieblichen Altersvorsorge sowie unseren Anbieterempfehlungen finden Sie hier:

Alle Anbieter der bAV im Test – inkl. Empfehlungen (2025)

Maßgeschneiderte Beratung besser als pauschale Empfehlungen

„Testberichte und Anbieter-Rankings sind eine gute erste Orientierung – aber bei der betrieblichen Altersvorsorge zählt vor allem eines: die individuelle Passung. Je nach Unternehmensgröße, Branche, Gehaltsstruktur und Vorsorgezielen unterscheiden sich die Anforderungen an Tarife, Durchführungswege und Anbieter deutlich. Auch unsere Empfehlungen sind keine Standardlösungen, sondern basieren auf echten Bedürfnissen und Rahmenbedingungen. Deshalb lohnt sich eine persönliche Beratung – damit Ihre bAV wirklich zu Ihrem Unternehmen und Ihren Mitarbeitenden passt.“

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  • Kostengünstig und flexibel
  • Minimaler Verwaltungsaufwand
  • Immer ein direkter Ansprechpartner

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Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren. Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist.