Das Wichtigste in Kürze
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Welche Auswirkungen eine berufliche Auszeit auf Ihre betriebliche Krankenversicherung (bKV) hat und was Sie vor, während und nach der Auszeit tun sollten.
Inhalt dieser SeiteAuszeiten in der betrieblichen Krankenversicherung: Überblick
Immer mehr Arbeitgeber ermöglichen ihren Beschäftigten, eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) abzuschließen, die Leistungen auf dem Niveau der privaten Krankenversicherung anbietet und zusätzlich zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung abgeschlossen wird. Die Kosten dieser Krankenversicherung werden in den meisten Fällen vom Arbeitgeber übernommen. Da die betriebliche Krankenversicherung an die Erwerbsarbeit und ein Entgelt gebunden ist, fragen sich viele Versicherte, was passiert, wenn sie eine berufliche Auszeit nehmen:
In den folgenden Kapiteln erfahren Sie mehr dazu, ob Leistungen während einer Auszeit möglich sind, ob Kosten entstehen können und was Sie tun sollten.
Gründe für Auszeiten
Elternzeit
Sabbatical
(vertraglich vereinbarte und temporäre Auszeit)
Freistellung bei unbezahltem Urlaub
Pflegezeiten
(Quelle: Pflegezeitgesetz § 3, § 4)
Ableistung eines Freiwilligen Dienstes
Während des Mutterschutzes, also sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und acht Wochen nach der Entbindung, läuft die betriebliche Krankenversicherung wie gewohnt weiter.
Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall
Nicht nur bei Auszeiten, wie einem Sabbatical oder Elternzeit, erhalten Arbeitnehmer kein Einkommen vom Arbeitgeber, sondern auch bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall. Die Lohnfortzahlung endet hier in der Regel nach sechs Wochen. Dann erhalten gesetzlich versicherte Betroffene Krankengeld von der Krankenversicherung. Privatversicherte erhalten Krankengeld, wenn Sie eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben. Bei der betrieblichen Krankenversicherung wird Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall in der Regel so behandelt wie berufliche Auszeiten. Erfahren Sie im folgenden Kapitel „Wer zahlt die bKV und was leistet sie während einer Auszeit?“ mehr dazu.
Lohnt sich eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wer zahlt die bKV und was leistet sie während einer Auszeit?
Ob Ihre betriebliche Krankenversicherung während einer beruflichen Auszeit weiterhin leistet, hängt in der Regel davon ab, ob die Beiträge weiter gezahlt werden. Grundsätzlich gibt es eine arbeitgeberfinanzierte und eine arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Krankenversicherung. Je nachdem, ob Ihr Arbeitgeber die Beiträge übernommen hat oder Sie sie selbst gezahlt haben, haben Sie unterschiedliche Optionen während einer beruflichen Auszeit.
Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung
Beiträge: pausieren oder weiterzahlen?
Nehmen Sie eine berufliche Auszeit, muss Ihr Arbeitgeber in dieser Zeit in der Regel keine Beiträge für Sie in die betriebliche Krankenversicherung einzahlen. Zahlt Ihr Arbeitgeber den Beitrag freiwillig weiter, ändert sich für Sie nichts. Pausiert er jedoch die Beitragszahlung können Sie keine Leistungen dieser Krankenversicherung nutzen.
Sie haben allerdings bei den meisten Anbietern die Möglichkeit, die Beiträge selbst zu zahlen. Der Beitrag zur betrieblichen Krankenversicherung liegt dann meistens zwischen 10 und 60 Euro pro Monat. Als Selbstzahler können Sie dann das Angebot Ihrer betrieblichen Krankenversicherung wie gewohnt in Anspruch nehmen.
Bei einigen Anbietern besteht während Ihrer beruflichen Auszeit weiterhin Versicherungsschutz, auch wenn weder Sie noch Ihr Arbeitgeber Beiträge zahlen. Mit anderen Anbietern müssen Sie diese Regelung explizit vereinbaren und auch einen Zuschlag zahlen.
Endet die Auszeit, wird das Versicherungsverhältnis nach der jeweils vereinbarten Tarifstufe fortgesetzt. Ab dann zahlt Ihr Arbeitgeber wieder den Beitrag zum vereinbarten Tarif und Sie haben Anspruch auf die üblichen Leistungen.
Unbedingt Versicherungsbedingungen prüfen
Mit welchen Leistungen und Kosten Sie während einer beruflichen Auszeit bei Ihrer betrieblichen Krankenversicherung rechnen können, ist stark vom jeweiligen Anbieter abhängig. Lesen Sie daher am besten in den Versicherungsbedingungen nach, welche Regelungen genau gelten. Beachten Sie auch, dass Ihr Arbeitgeber der Versicherungsnehmer ist: Er hat die Versicherung abgeschlossen. Sie sind die versicherte Person. Im Folgenden geben wir Ihnen zwei Beispiele, wie die Bedingungen einer betrieblichen Krankenversicherung zum Thema Auszeiten formuliert sein können:
„Ruhen während entgeltfreier Zeiten
Auf Antrag des Versicherungsnehmers erfolgt das Ruhen des Versicherungsverhältnisses für Zeiten, in denen die versicherte Person infolge der nachfolgend genannten Gründe kein Arbeitsentgelt bekommt:
- Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall,
- Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG),
- Pflege eines nahen Angehörigen nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) oder
- vorübergehende Freistellung von der Pflicht zur Arbeitsleistung aus einem anderen Grund (z. B. „Sabbatical“).
Für die Zeit des Ruhens während entgeltfreier Zeiten
- werden vom Versicherungsnehmer keine Beiträge gezahlt und
- die versicherte Person hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem jeweils vereinbarten Tarif, es sei denn, die versicherte Person zahlt die Beiträge während entgeltfreier Zeiten selbst.“
Das bedeutet der Vertrag:
Bin ich versichert? | |
---|---|
Weder Sie noch Ihr Arbeitgeber zahlen Beiträge | |
Sie zahlen Ihre Beiträge selbst |
„Wann besteht vollständiger Versicherungsschutz ohne Beitragszahlung?
Es besteht voller Versicherungsschutz, ohne dass Ihr Arbeitgeber Beiträge zahlen muss,
- bei Arbeitsunfähigkeit ohne Lohnfortzahlung (unbegrenzt, längstens die Dauer dieser Arbeitsunfähigkeit),
- bei Inanspruchnahme von Elternzeit (max. 36 Monate),
- bei Freistellung wegen Pflegezeit (unbegrenzt, max. für die Dauer der Familienpflegezeit),
- bei unbezahlter Freistellung (unbegrenzt, max. für die Dauer der Freistellung).“
Das bedeutet der Vertrag:
Bin ich versichert? | |
---|---|
Weder Sie noch Ihr Arbeitgeber zahlen Beiträge | (Elternzeit mit zeitlicher Begrenzung) |
Eltern- und Pflegezeit: zeitlich begrenzter Versicherungsschutz möglich
Bei betrieblichen Krankenversicherungen, bei denen während einer Auszeit der Versicherungsschutz weiter besteht, obwohl keine Beiträge eingezahlt werden, können zeitliche Grenzen gelten. Häufig ist dies bei der Elternzeit oder Pflegezeiten der Fall. Es gibt Versicherer, die bei der Elternzeit den kostenlosen Schutz auf 12 bis maximal 36 Monaten oder bei einer Pflegezeit auf sechs Monate begrenzen.
Arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Krankenversicherung
Wer eine betriebliche Krankenversicherung über den Arbeitgeber abgeschlossen hat, die Beiträge jedoch selbst zahlt (fakultative Option), muss in der Regel die Beiträge auch während einer beruflichen Auszeit weiterzahlen. Welche Regelungen bei einer beruflichen Auszeit gelten, kann sich jedoch je nach Anbieter unterscheiden. Prüfen Sie daher Ihre Vertragsbedingungen genau.
Betriebliche Krankenversicherung kündigen?
Sollten die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung Sie während einer beruflichen Auszeit zu sehr finanziell belasten, können Sie die Versicherung auch kündigen. Allerdings ist dies meist nur zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten möglich. Bei längeren beruflichen Auszeiten mit einer gewissen Vorlaufzeit, könnten Sie fristgerecht kündigen und sich so finanziell entlasten. Bei kurzfristigen und kurzen beruflichen Auszeiten sollten Sie abwägen, ob sich eine Kündigung wirklich lohnt.
Auszeiten in der betrieblichen Krankenversicherung nehmen: Das sollten Sie tun
Schritt 1: Versicherungsbedingungen prüfen
Ob Sabbatical, Eltern- oder Pflegezeit oder unbezahlter Urlaub – sobald Sie sich für eine berufliche Auszeit entschieden haben, sollten Sie in den Versicherungsbedingungen Ihrer betrieblichen Krankenversicherung nachlesen, welche Regelungen für Sie gelten und welche Optionen Sie haben. Können Sie zum Beispiel Ihre Beiträge selbst übernehmen? Wie wichtig ist mir der Versicherungsschutz und möchte ich dafür Geld ausgeben? Genießen Sie vielleicht sogar kostenlosen Versicherungsschutz?
Schritt 2: Arbeitgeber informieren
Planen Sie eine Auszeit vom Beruf, sollten Sie möglichst frühzeitig Ihren Arbeitgeber über den beabsichtigten Anfang und – falls möglich – über das voraussichtliche Ende informieren. Das ist wichtig, da Ihr Arbeitgeber als Versicherungsnehmer diese Daten dem Versicherer fristgerecht melden und das Ruhen des Vertrags beantragen muss. Die Frist ist meistens ein bis zwei Monate ab Eintritt des Grunds für die Beitragsfreistellung. Mitunter müssen Sie dem Arbeitgeber Nachweise zu Ihrer Auszeit für den Versicherer zur Verfügung stellen.
Schritt 3 (optional): Beitragszahlung beantragen
Bei einigen betrieblichen Krankenversicherungen können Versicherte den Vertrag auch während Auszeiten mit eigenen Beiträgen fortführen. So können Sie den bisherigen Versicherungsschutz aufrechterhalten. Möchten Sie Ihre Beiträge selbst übernehmen, müssen Sie allerdings beim Versicherer einen Antrag stellen. Beachten Sie hierfür die Fristen. Meist ist dies innerhalb von 2 Monaten nach Beendigung des bisherigen Tarifs möglich.
Schritt 4: Arbeitgeber über Ende der Auszeit informieren
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber möglichst früh über das Ende Ihrer Auszeit. Nur so kann er den Zeitpunkt fristgerecht beim Versicherer angeben.
Haben Sie eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung abgeschlossen, wird diese reaktiviert, wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnehmen. Ab dann zahlt, wie zuvor, Ihr Arbeitgeber Ihre Beiträge und Sie erhalten die vereinbarten Leistungen. Für Arbeitnehmer, die für ihre betriebliche Krankenversicherung selbst zahlen: Beiträge können sich in der Zwischenzeit erhöht haben, aber Tarife und Leistungen dürfen nicht verändert werden.
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