Auszeiten in der betrieblichen Kranken­versicherung

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Das Wichtigste in Kürze

  • Berufliche Auszeiten wie Elternzeit, Sabbaticals oder Pflegezeiten haben Auswirkungen auf die betriebliche Kranken­versicherung (bKV).
  • In der Regel zahlt der Arbeitgeber während einer Auszeit keine Beiträge, und sie erhalten keine Leistungen aus der Versicherung.
  • Bei einigen Anbietern bleibt der Versicherungsschutz erhalten, wenn Arbeitnehmer die Beiträge selbst zahlen. Bei anderen besteht er weiter, auch wenn keine Beiträge fließen.
  • Da die Regelungen je nach Versicherer sehr unterschiedlich ausfallen, ist es ratsam, die Versicherungs­bedingungen genau zu prüfen und den Arbeitgeber frühzeitig über die Auszeit zu informieren.

Das erwartet Sie hier

Welche Auswirkungen eine berufliche Auszeit auf Ihre betriebliche Kranken­versicherung (bKV) hat und was Sie vor, während und nach der Auszeit tun sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Auszeiten in der bKV: Überblick
  2. Wie sind welche Auszeiten geregelt? (inkl. Beispiele)
  3. Das sollten Sie tun

Auszeiten in der betrieblichen Kranken­versicherung: Überblick

Immer mehr Arbeitgeber ermöglichen ihren Beschäftigten, eine betriebliche Kranken­versicherung (bKV) abzuschließen, die Leistungen auf dem Niveau der privaten Kranken­versicherung anbietet und zusätzlich zur gesetzlichen oder privaten Kranken­versicherung abgeschlossen wird. Die Kosten dieser Kranken­versicherung werden in den meisten Fällen vom Arbeitgeber übernommen. Da die betriebliche Kranken­versicherung an die Erwerbsarbeit und ein Entgelt gebunden ist, fragen sich viele Versicherte, was passiert, wenn sie eine berufliche Auszeit nehmen:

Icon Kalender
  • Kann ich weiterhin Leistungen der betrieblichen Kranken­versicherung in Anspruch nehmen, obwohl ich nicht arbeite und kein Entgelt erhalte?
  • Wer bezahlt die Beiträge der betrieblichen Kranken­versicherung während meiner Auszeit? Muss ich die Kosten übernehmen?
  • Was muss ich vor, während oder nach einer Auszeit mit Blick auf meine betriebliche Kranken­versicherung tun?

In den folgenden Kapiteln erfahren Sie mehr dazu, ob Leistungen während einer Auszeit möglich sind, ob Kosten entstehen können und was Sie tun sollten.


Gründe für Auszeiten

Icon Familie

Elternzeit

Icon Palme und Surfbretter

Sabbatical
(vertraglich vereinbarte und temporäre Auszeit)

Icon Fragezeichen

Freistellung bei unbezahltem Urlaub

Icon Rollstuhl

Pflegezeiten
(Quelle: Pflegezeitgesetz § 3, § 4)

Icon Hand mit Herz

Ableistung eines Freiwilligen Dienstes

Während des Mutterschutzes, also sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und acht Wochen nach der Entbindung, läuft die betriebliche Kranken­versicherung wie gewohnt weiter.


Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall

Nicht nur bei Auszeiten, wie einem Sabbatical oder Elternzeit, erhalten Arbeitnehmer kein Einkommen vom Arbeitgeber, sondern auch bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall. Die Lohnfortzahlung endet hier in der Regel nach sechs Wochen. Dann erhalten gesetzlich versicherte Betroffene Krankengeld von der Kranken­versicherung. Privatversicherte erhalten Krankengeld, wenn Sie eine private Krankentagegeld­versicherung abgeschlossen haben. Bei der betrieblichen Kranken­versicherung wird Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall in der Regel so behandelt wie berufliche Auszeiten. Erfahren Sie im folgenden Kapitel „Wer zahlt die bKV und was leistet sie während einer Auszeit?“ mehr dazu.

Lohnt sich eine betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Wer zahlt die bKV und was leistet sie während einer Auszeit?

Ob Ihre betriebliche Kranken­versicherung während einer beruflichen Auszeit weiterhin leistet, hängt in der Regel davon ab, ob die Beiträge weiter gezahlt werden. Grundsätzlich gibt es eine arbeitgeberfinanzierte und eine arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Kranken­versicherung. Je nachdem, ob Ihr Arbeitgeber die Beiträge übernommen hat oder Sie sie selbst gezahlt haben, haben Sie unterschiedliche Optionen während einer beruflichen Auszeit.

Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Kranken­versicherung

Beiträge: pausieren oder weiterzahlen?

Nehmen Sie eine berufliche Auszeit, muss Ihr Arbeitgeber in dieser Zeit in der Regel keine Beiträge für Sie in die betriebliche Kranken­versicherung einzahlen. Zahlt Ihr Arbeitgeber den Beitrag freiwillig weiter, ändert sich für Sie nichts. Pausiert er jedoch die Beitragszahlung können Sie keine Leistungen dieser Kranken­versicherung nutzen.

Sie haben allerdings bei den meisten Anbietern die Möglichkeit, die Beiträge selbst zu zahlen. Der Beitrag zur betrieblichen Kranken­versicherung liegt dann meistens zwischen 10 und 60 Euro pro Monat. Als Selbstzahler können Sie dann das Angebot Ihrer betrieblichen Kranken­versicherung wie gewohnt in Anspruch nehmen.

Icon Wegweiser

Bei einigen Anbietern besteht während Ihrer beruflichen Auszeit weiterhin Versicherungsschutz, auch wenn weder Sie noch Ihr Arbeitgeber Beiträge zahlen. Mit anderen Anbietern müssen Sie diese Regelung explizit vereinbaren und auch einen Zuschlag zahlen.

Endet die Auszeit, wird das Versicherungs­verhältnis nach der jeweils vereinbarten Tarifstufe fortgesetzt. Ab dann zahlt Ihr Arbeitgeber wieder den Beitrag zum vereinbarten Tarif und Sie haben Anspruch auf die üblichen Leistungen.

Unbedingt Versicherungs­bedingungen prüfen

Mit welchen Leistungen und Kosten Sie während einer beruflichen Auszeit bei Ihrer betrieblichen Kranken­versicherung rechnen können, ist stark vom jeweiligen Anbieter abhängig. Lesen Sie daher am besten in den Versicherungs­bedingungen nach, welche Regelungen genau gelten. Beachten Sie auch, dass Ihr Arbeitgeber der Versicherungsnehmer ist: Er hat die Versicherung abgeschlossen. Sie sind die versicherte Person. Im Folgenden geben wir Ihnen zwei Beispiele, wie die Bedingungen einer betrieblichen Kranken­versicherung zum Thema Auszeiten formuliert sein können:

Ruhen während entgeltfreier Zeiten

Auf Antrag des Versicherungsnehmers erfolgt das Ruhen des Versicherungs­verhältnisses für Zeiten, in denen die versicherte Person infolge der nachfolgend genannten Gründe kein Arbeitsentgelt bekommt:

  • Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall,
  • Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG),
  • Pflege eines nahen Angehörigen nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) oder
  • vorübergehende Freistellung von der Pflicht zur Arbeitsleistung aus einem anderen Grund (z. B. „Sabbatical“).

Für die Zeit des Ruhens während entgeltfreier Zeiten

  • werden vom Versicherungsnehmer keine Beiträge gezahlt und
  • die versicherte Person hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem jeweils vereinbarten Tarif, es sei denn, die versicherte Person zahlt die Beiträge während entgeltfreier Zeiten selbst.“

Das bedeutet der Vertrag:

Bin ich versichert?
Weder Sie noch Ihr Arbeitgeber zahlen BeiträgeIcon Kreuz rot
Sie zahlen Ihre Beiträge selbstIcon Check Haken grün

Wann besteht vollständiger Versicherungsschutz ohne Beitragszahlung?

Es besteht voller Versicherungsschutz, ohne dass Ihr Arbeitgeber Beiträge zahlen muss,

  • bei Arbeitsunfähigkeit ohne Lohnfortzahlung (unbegrenzt, längstens die Dauer dieser Arbeitsunfähigkeit),
  • bei Inanspruchnahme von Elternzeit (max. 36 Monate),
  • bei Freistellung wegen Pflegezeit (unbegrenzt, max. für die Dauer der Familienpflegezeit),
  • bei unbezahlter Freistellung (unbegrenzt, max. für die Dauer der Freistellung).“

Das bedeutet der Vertrag:

Bin ich versichert?
Weder Sie noch Ihr Arbeitgeber zahlen BeiträgeIcon Check Haken grün
(Elternzeit mit zeitlicher Begrenzung)
Icon Kalender

Eltern- und Pflegezeit: zeitlich begrenzter Versicherungsschutz möglich

Bei betrieblichen Kranken­versicherungen, bei denen während einer Auszeit der Versicherungsschutz weiter besteht, obwohl keine Beiträge eingezahlt werden, können zeitliche Grenzen gelten. Häufig ist dies bei der Elternzeit oder Pflegezeiten der Fall. Es gibt Versicherer, die bei der Elternzeit den kostenlosen Schutz auf 12 bis maximal 36 Monaten oder bei einer Pflegezeit auf sechs Monate begrenzen.


Arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Kranken­versicherung

Wer eine betriebliche Kranken­versicherung über den Arbeitgeber abgeschlossen hat, die Beiträge jedoch selbst zahlt (fakultative Option), muss in der Regel die Beiträge auch während einer beruflichen Auszeit weiterzahlen. Welche Regelungen bei einer beruflichen Auszeit gelten, kann sich jedoch je nach Anbieter unterscheiden. Prüfen Sie daher Ihre Vertragsbedingungen genau.

Icon Bezahlen Geldschein

Betriebliche Kranken­versicherung kündigen?

Sollten die Beiträge zur betrieblichen Kranken­versicherung Sie während einer beruflichen Auszeit zu sehr finanziell belasten, können Sie die Versicherung auch kündigen. Allerdings ist dies meist nur zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten möglich. Bei längeren beruflichen Auszeiten mit einer gewissen Vorlaufzeit, könnten Sie fristgerecht kündigen und sich so finanziell entlasten. Bei kurzfristigen und kurzen beruflichen Auszeiten sollten Sie abwägen, ob sich eine Kündigung wirklich lohnt.

Auszeiten in der betrieblichen Kranken­versicherung nehmen: Das sollten Sie tun

Icon Liste

Schritt 1: Versicherungs­bedingungen prüfen

Ob Sabbatical, Eltern- oder Pflegezeit oder unbezahlter Urlaub – sobald Sie sich für eine berufliche Auszeit entschieden haben, sollten Sie in den Versicherungs­bedingungen Ihrer betrieblichen Kranken­versicherung nachlesen, welche Regelungen für Sie gelten und welche Optionen Sie haben. Können Sie zum Beispiel Ihre Beiträge selbst übernehmen? Wie wichtig ist mir der Versicherungsschutz und möchte ich dafür Geld ausgeben? Genießen Sie vielleicht sogar kostenlosen Versicherungsschutz?


Icon Sprechblase mit Haken

Schritt 2: Arbeitgeber informieren

Planen Sie eine Auszeit vom Beruf, sollten Sie möglichst frühzeitig Ihren Arbeitgeber über den beabsichtigten Anfang und – falls möglich – über das voraussichtliche Ende informieren. Das ist wichtig, da Ihr Arbeitgeber als Versicherungsnehmer diese Daten dem Versicherer fristgerecht melden und das Ruhen des Vertrags beantragen muss. Die Frist ist meistens ein bis zwei Monate ab Eintritt des Grunds für die Beitragsfreistellung. Mitunter müssen Sie dem Arbeitgeber Nachweise zu Ihrer Auszeit für den Versicherer zur Verfügung stellen.


Icon Schutzschild

Schritt 3 (optional): Beitragszahlung beantragen

Bei einigen betrieblichen Kranken­versicherungen können Versicherte den Vertrag auch während Auszeiten mit eigenen Beiträgen fortführen. So können Sie den bisherigen Versicherungsschutz aufrechterhalten. Möchten Sie Ihre Beiträge selbst übernehmen, müssen Sie allerdings beim Versicherer einen Antrag stellen. Beachten Sie hierfür die Fristen. Meist ist dies innerhalb von 2 Monaten nach Beendigung des bisherigen Tarifs möglich.


Icon Kalender

Schritt 4: Arbeitgeber über Ende der Auszeit informieren

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber möglichst früh über das Ende Ihrer Auszeit. Nur so kann er den Zeitpunkt fristgerecht beim Versicherer angeben.

Haben Sie eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Kranken­versicherung abgeschlossen, wird diese reaktiviert, wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnehmen. Ab dann zahlt, wie zuvor, Ihr Arbeitgeber Ihre Beiträge und Sie erhalten die vereinbarten Leistungen. Für Arbeitnehmer, die für ihre betriebliche Kranken­versicherung selbst zahlen: Beiträge können sich in der Zwischenzeit erhöht haben, aber Tarife und Leistungen dürfen nicht verändert werden.

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Lena Mierbach
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