Gesetzliche Kranken­versicherung für Beamte Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2025)

Wir sind stolz auf eine hohe Kunden­zufriedenheit!

Überzeugen Sie sich selbst

Bekannt aus:

Das Wichtigste in Kürze

  • Generell genießen Beamte Wahlfreiheit: Sie können entweder in die private oder freiwillig in die gesetzliche Kranken­­versicherung (GKV) eintreten.
  • Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte müssen die Beiträge komplett selbst tragen. In einigen Bundesländern erhalten sie jedoch einen Zuschuss. In diesem Beitrag finden Sie auch eine Liste der Regelungen nach Bundesländern.
  • In der privaten Kranken­­versicherung (PKV) haben Beamte immer einen Beihilfeanspruch. Je nach Status kann der Dienstherr dann bis zu 80 Prozent der medizinisch notwendigen Kosten übernehmen.
  • Sowohl eine Mitgliedschaft in der GKV als auch eine Absicherung in der PKV hat Vor- und Nachteile. Beamte sollten hier individuell abwägen.

Das erwartet Sie hier

Wie viel Beamte in der gesetzlichen Kranken­­versicherung zahlen, wann sich das lohnt und in welchen Bundesländern es einen Zuschuss gibt.

Inhalt dieser Seite
  1. Passende GKV als Beamter finden
  2. Vorteile und Nachteile
  3. Kosten
  4. Wo gibt es Zuschuss zur GKV?
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Alternative: PKV für Beamte
Foto von Talke Flörcken
Zuletzt aktualisiert am

Wie finden Beamte eine gute gesetzliche Kranken­­versicherung?

Warum können Sie den Inhalten dieser Seite vertrauen?

lesen

Die Inhalte dieser Seite wurden von unserer Fachredaktion in enger Zusammenarbeit mit unseren zertifizierten Experten zu diesem Themenbereich erstellt, um Ihnen aktuelle und fachlich korrekte Informationen zu bieten. Qualitätskontrollen stellen sicher, dass die Inhalte dieser Seite regelmäßig aktualisiert und ergänzt werden.

Beamte haben „Wahlfreiheit

Die meisten Angestellten in Deutschland sind verpflichtet, sich in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) zu versichern. Erst, wenn Sie eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten haben, dürfen Sie sich privat versichern. Für Beamte gilt jedoch eine Ausnahme: Sie können zu Beginn ihrer Laufbahn frei wählen, ob sie sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern möchten – unabhängig von ihrem Einkommen.

Icon Wegweiser

Beamte zahlen kompletten Beitrag

Normalerweise bezahlen Mitglieder der gesetzlichen Kranken­versicherung den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Euro. Wenn Beamte sich freiwillig gesetzlich versichern, zahlen Sie in der Regel den ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent plus Zusatzbeitrag. Diesen Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse müssen sie jedoch aus eigener Tasche finanzieren. Zwar haben sie einen Beihilfeanspruch bei ihrem Dienstherren, dieser sinkt jedoch praktisch auf null. Das kommt daher, da Beamte in der gesetzlichen Kranken­versicherung nicht in Vorleistung gehen, sondern die Leistungen der Ärzte als Sachleistungen sofort von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Sie erhalten so keinerlei Belege über die erbrachte ärztliche Leistung, die sie bei der Beihilfestelle erstatten lassen könnten.

Bekomme ich einen GKV-Zuschuss?

In einigen Bundesländern bekommen auch Beamte einen „Arbeitgeberanteil“ zur gesetzlichen Kranken­versicherung – die sogenannte pauschale Beihilfe. Weiter unten haben wir Ihnen in einer Tabelle zusammengefasst, in welchen Bundesländern freiwillig gesetzlich versicherte Beamte einen Arbeitgeberzuschuss bekommen.

Unsere 3 Top Empfehlungen für 2025

HEK Hanseatische Krankenkasse
Testsieger im DFSI-Ranking 2024

  • Zusatzbeitrag 2025: 2,5 %
  • Bundesweit tätig
  • Kostenübernahme aller Schutz- und Reiseimpfungen
  • Mehrere Bonusprogramme

IKK Classic
Testsieger im DFSI-Ranking 2024

  • Zusatzbeitrag 2025: 3,40 %
  • Bonuszahlungen für diverse Aktivitäten
  • Übernahme von alternativen Heilmethoden, z. B. Akupunktur
  • Wahl aus drei Produktpaketen mit insgesamt 9 Kategorien

Die Techniker
Testsieger im DFSI-Ranking 2024

Weitere Infos zur Techniker

  • Zusatzbeitrag 2025: 2,45 %
  • Größte gesetzliche Krankenkasse Deutschlands
  • TK-Bonusprogramm
  • Verschiedene Wahltarife und Zusatz­versicherungen
Icon Lupe mit Prozent

Verschiedene Krankenkassen vergleichen

Entscheiden sich Beamte dazu, zu Beginn ihrer Laufbahn freiwillig der gesetzlichen Kranken­versicherung beizutreten, dann sollten sie ebenso wie Arbeitnehmer verschiedene Krankenkassen miteinander vergleichen. Die Höhe des allgemeinen Beitragssatzes ist zwar überall gleich – nicht so die Höhe des Zusatzbeitrags. Hier gibt es erhebliche Unterschiede. Durchschnittlich liegt dieser aktuell bei 2,5 Prozent (Stand: 2025).


Icon Puzzle

Zusatzleistungen und Bonusprogramme

Nicht nur die Kosten machen den Unterschied: Schauen Sie sich auch die freiwilligen Zusatzleistungen der Krankenkassen Ihrer Wahl an und welche Bonusprogramme sie anbieten. Ist Ihnen ein Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung oder die Kostenübernahme von alternativen Behandlungsmethoden wichtig? Beziehen Sie dies in Ihren Vergleich mit ein.

Die zehn besten Anbieter der GKV

Vor- und Nachteile: Lohnt sich die gesetzliche Kranken­­versicherung für Beamte?

Vorteile für Beamte

Weniger Einkommen – weniger Kosten

Die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Kranken­versicherung richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Das bedeutet: Wer weniger verdient, zahlt auch weniger Beiträge. Dadurch kann der Beitrag durchaus günstig ausfallen. Dies ist in der privaten Kranken­versicherung nicht der Fall: Dort orientiert sich die Höhe der Beiträge vorrangig an dem Gesundheitszustand und Alter.

Keine Probleme bei chronischen Vor­erkrankungen

In der gesetzlichen Kranken­versicherung spielt es keine Rolle, ob Sie an zum Beispiel chronischen Krankheiten leiden. Anders in der privaten Kranken­versicherung: Dort würden Beamte mit Vor­erkrankungen unter Umständen mehr zahlen, da der Gesundheitszustand eine entscheidende Rolle bei der Beitragsberechnung spielt.

Keine Vorleistung

Freiwillig versicherte Beamte müssen bei einem Arztbesuch nicht erst in Vorleistung gehen. Stattdessen erstattet die gesetzliche Kranken­versicherung die Behandlungen und gegebenenfalls die Medikamente direkt.

Mit­versicherung von Familie und Ehepartner

Die Familien­versicherung ist ein Vorteil der gesetzlichen Kranken­versicherung. Hier können Sie Familienmitglieder beitragsfrei mitversichern. In der privaten Kranken­versicherung muss demgegenüber für jedes Kind ein eigener Vertrag abgeschlossen werden. Beamtenkinder erhalten zwar eine 80-prozentige Beihilfe, jedoch können die Tarife in kinderreichen Familien trotzdem mit der Zeit teuer werden.

Übrigens: Erhält der Ehepartner oder Ehegatte ein monatliches Einkommen bis 505 Euro oder ein monatliches Einkommen aus einem Minijob bis 556 Euro, kann auch dieser in der Familien­versicherung der gesetzlichen Kranken­versicherung mitversichert werden. In der privaten Kranken­versicherung hätte der Ehepartner einen Beihilfeanspruch von 70 Prozent.

Icon Familie

Einfacher Wechsel zu anderem Anbieter

Der Wechsel zu einem anderen Anbieter der gesetzlichen Kranken­versicherung ist meist einfacher als der Wechsel innerhalb der privaten Kranken­versicherung. Gesetzlich Versicherte können ohne Probleme und lediglich unter Einhaltung der Wechselfristen alle eineinhalb Jahre zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Dies lohnt sich, wenn der Zusatzbeitrag bei einer anderen Krankenkasse niedriger ist. Der Anbieterwechsel in der privaten Kranken­versicherung ist dagegen meist mit viel Aufwand verbunden. So muss etwa die Gesundheitsprüfung erneut abgelegt werden.


Nachteile für Beamte

Hohes Einkommen – hohe Kosten

Der Beitrag zur gesetzlichen Kranken­versicherung ist einkommensabhängig. Wer mehr verdient, zahlt also auch mehr in die Krankenkasse ein, jedoch nur bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 Euro (Stand: 2025).

Fehlender Zuschuss

Der größte Nachteil einer freiwilligen Absicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung gegenüber einer privaten Versicherung sind die fehlenden Zuschüsse. Beamte in der gesetzlichen Krankenkasse erhalten weder Beihilfe noch den Arbeitgeberanteil und müssen so den Krankenkassenbeitrag komplett selbst tragen. Eine Ausnahme stellen Bundesländer dar, in denen pauschale Beihilfe gewährt wird. Erfahren Sie hier, welche Bundesländer das sind.

Keine vorteilhaften Gesundheitsleistungen

Gesetzlich versicherte Staatsdiener profitieren nicht von den allgemeinen Vorzügen einer privaten Kranken­versicherung, wie kurze Wartezeiten bei der Terminvergabe, einem viel breiteren Leistungsangebot und der Behandlung vom leitenden Arzt beziehungsweise einem Wahlarzt bei einem Krankenhausaufenthalt.

Was kostet die gesetzliche Kranken­­versicherung für Beamte?

Das beeinflusst die GKV-Beiträge für Beamten

  • Bruttoeinkommen
    In der gesetzlichen Kranken­versicherung richten sich die Beitragskosten nach der Höhe des monatlichen Bruttoeinkommens.
  • Allgemeiner Beitragssatz und Zusatzbeitrag
    Beamte zahlen in der Regel einen allgemeinen Beitragssatz von 14 Prozent sowie den Zusatzbeitrag, der von jeder Krankenkasse selbst festgelegt wird.
  • Ggf. pauschale Beihilfe
    In der Regel bekommen Verbeamtete keinen Zuschuss vom Arbeitgeber zur gesetzlichen Kranken­versicherung, so wie es beispielsweise bei Angestellten der Fall ist. Eine Ausnahme hiervon gibt es derzeit in einigen Bundesländern. Hier erhalten Beamte ebenfalls einen hälftigen Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Kranken­versicherung. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt Beihilfeleistungen je nach Bundesland.

Rechenbeispiel: GKV für Beamte

Monatliches Bruttoeinkommen3.500 €
Davon 14 % allgemeiner Beitragssatz490 €
Davon 2,5 % Zusatzbeitrag87,50 €
Gesamtbeitrag monatlich577,50 €
BundeslandBrandenburg (Zuschuss/pauschale Beihilfe)
GKV-Beitrag nach Abzug der pauschalen Beihilfe288,75 €

Pauschale Beihilfe: In welchem Bundesland gibt es einen Zuschuss zur GKV?

Arbeitgeberzuschuss bzw. pauschale Beihilfe

Normalerweise erhalten Beamte zu den Beiträgen zu ihrer gesetzlichen Kranken­versicherung keinen Zuschuss vom Chef. In einigen Bundesländern gibt es jedoch die sogenannte pauschale Beihilfe – einen Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Kranken­versicherung von 50 Prozent.

Der Unterschied zur individuellen Beihilfe, die privatversicherte Beamte erhalten, ist also, dass sich der Dienstherr nicht an den Krankheits­kosten, sondern an den Beiträgen zur Kranken­versicherung beteiligt.

In der folgenden Tabelle erhalten Sie eine Übersicht über die aktuellen Regelungen aller Bundesländer:

BundeslandDerzeitiger Stand zum Zuschuss
BundKeine pauschale Beihilfe
Baden-WürttembergPauschale Beihilfe
BayernKeine pauschale Beihilfe
BerlinPauschale Beihilfe
BrandenburgPauschale Beihilfe
BremenPauschale Beihilfe
HamburgPauschale Beihilfe
HessenKeine pauschale Beihilfe
Mecklenburg-VorpommernEntsprechendes Vorhaben im Koalitionsvertrag
NiedersachsenPauschale Beihilfe
Nordrhein-WestfalenEntsprechendes Vorhaben im Koalitionsvertrag
Rheinland-PfalzKeine pauschale Beihilfe
SaarlandKeine pauschale Beihilfe
SachsenPauschale Beihilfe
Sachsen-AnhaltKeine pauschale Beihilfe
Schleswig-HolsteinPauschale Beihilfe
ThüringenPauschale Beihilfe
*Beachten Sie: Die Regelungen können sich jederzeit ändern. Alle Angaben ohne Gewähr auf Aktualität (Quelle: verdi).

Sonderregelung in Hessen

In Hessen existiert mit Blick auf die Beihilfe eine Sonderregelung. Hier gilt der Zuschuss nach dem Sachleistungsprinzip: Als Ausgleich dafür, dass freiwillig gesetzlich versicherte Beamte den Krankenkassenbeitrag aus eigener Tasche zahlen müssen, bekommen sie auch Beihilfe für Leistungen, die die gesetzliche Krankenkasse bereits übernommen hat. Der Betrag richtet sich dabei nach den gezahlten Versicherungsbeiträgen der Staatsdiener.

Gesetzliche Kranken­­versicherung für Beamte: Testsieger (2025)

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2025)

KrankenkasseDFSI
Beste Kranken­versicherung
DISQ
Studie
ServiceValue
ServiceAtlas
Gesamtwertung
von 100
Logo Die Bergische KrankenkasseBergische KrankenkasseHervorragend100
Viactiv KrankenkasseSehr gutSehr gutSehr gut95
Logo energie BKKenergie-BKKSehr gut88

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der gesetzlichen Kranken­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle gesetzlichen Kranken­versicherer im Test (%current_year)

Wie sieht die private Absicherung für Beamte aus?

Beihilfe für Beamte in der privaten Kranken­versicherung

Beamte genießen viele Vorteile, wenn sie sich für eine private Kranken­versicherung (PKV) entscheiden. Sie haben in der Regel einen Beihilfeanspruch je nach Beihilfeverordnung und Dienstherr in Höhe von 50 bis 80 Prozent. Das bedeutet, dass sich der Dienstherr mit diesem Prozentsatz an den Kosten für die medizinische Versorgung und allgemeine Gesundheitsleistungen beteiligt. Der konkrete Betrag ist von der jeweiligen Lebenssituation und dem Bundesland abhängig. Die verbleibende Versorgungslücke von 20 bis 50 Prozent muss durch eigene Vorsorge in Form einer privaten Restkosten­versicherung geschlossen werden. Dafür gibt es spezielle Beihilfetarife beziehungsweise Beihilfe­ergänzungs­tarife der privaten Kranken­versicherer.

Alles Weitere zum Thema private Kranken­versicherung für Beamte erfahren Sie hier:

PKV für Beamte – Infos und Tarifvergleich


Wie funktioniert die Kostenerstattung in der PKV?

Sobald der Beamte einen Arzt aufsucht, muss er für die Behandlung, die Medikamente und für weitere medizinische Dienste erst einmal in Vorleistung gehen. Er erhält dann einen Beleg von seinem Arzt, den er bei der Beihilfestelle einreichen muss. Daraufhin erfolgt die anteilige Rückerstattung durch die Beihilfe. Die Rechnung wird außerdem beim Anbieter der privaten Kranken­versicherung eingereicht, um die restlichen Kosten wiederzubekommen.

So reichen Sie Rechnungen bei der privaten Kranken­­versicherung ein


PKV – eine langfristige Entscheidung

Der Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse zur privaten Kranken­versicherung ist in der Regel bindend. Ein Hin- und Herwechseln zwischen den Versicherungen, je nach Lebenssituation, ist nicht möglich. Nur unter ganz bestimmten Bedingungen ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung möglich:

  • Sie haben das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Sie waren in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert und mindestens die Hälfte dieser Zeit ­versicherungsfrei.
  • Beamte müssen dafür Ihren Beamtenstatus aufgeben und in ein ­versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis als Angestellter wechseln.
  • Außerdem darf ihr Einkommen nicht mehr über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (aktuell 73.800 Euro) liegen.

Wägen Sie Vor- und Nachteile gut ab

Egal, ob gesetzliche oder private Kranken­versicherung: Für Beamte haben beide Absicherungsmodelle Vor- und Nachteile. Eine gesetzliche Kranken­versicherung bietet weniger Leistungen, kann jedoch unter Umständen günstiger sein. Eine private Kranken­versicherung bietet demgegenüber mehr Leistung, kann jedoch abhängig vom Alter und Gesundheitszustand des Versicherten auch mehr kosten. Privatversicherte profitieren darüber hinaus immer von Beihilfeleistungen.

Im Regelfall ist die Beihilfe und eine gute private Restkosten­versicherung die bessere Wahl für Beamte. Der Dienstherr übernimmt im besten Fall 80 Prozent der Krankheits­kosten, und Beamte selbst müssen nur 20 Prozent über eine Restkosten­versicherung absichern. Dennoch hängt die Entscheidung von der individuellen Situation ab.

Für Beamte ist es daher empfehlenswert, verschiedene Situationen einmal durchzurechnen und die Versicherungsmodelle und deren Anbieter zu vergleichen. Interessieren Sie sich für die private Kranken­versicherung, wissen aber noch nicht, ob es das Richtige für Sie wäre? Dann lassen Sie sich gern von unseren fachkundigen und erfahrenen Experten kostenfrei und unverbindlich beraten. Kontaktieren Sie uns hierzu gern und vereinbaren Sie einen Termin.

Icon Personalbeschaffung

Mit uns die ideale private Kranken­versicherung finden

Gemeinsam mit unserem von Finanztip empfohlenen Partner von Buddenbrock können wir Ihnen kostengünstige und leistungsstarke private Kranken­versicherungen anbieten:

  • Von Finanztip empfohlener Service
  • Innovative ETF-Altersabsicherung der PKV-Beiträge
  • Immer ein direkter Ansprechpartner

Haben Sie alles gefunden?

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Wir helfen Ihnen gern. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E‑Mail.

Foto von Lena Mierbach
Lena Mierbach
Ihre Ansprechpartnerin