Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie eine Kfz-Haftpflichtversicherung Sie schützt, was die Kosten beeinflusst und wie Sie unter anderem vom Schadenfreiheitsrabatt profitieren.
Inhalt dieser SeiteDas macht eine gute Kfz-Haftpflichtversicherung aus
Im Straßenverkehr kann bereits durch eine kleine Unachtsamkeit ein großer Schaden entstehen. Daher ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung für zulassungspflichtige Fahrzeuge, die im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt Sie dabei vor den finanziellen Folgen, wenn Sie das Eigentum oder sogar die Gesundheit eines Dritten beschädigen. Denn gerade bei Personenschäden kann es schnell sehr teuer werden, wenn es um Behandlungskosten oder eine nötige Rente für den Geschädigten geht.
Gesetzliche Mindestdeckung in der Kfz-Haftpflicht
Nicht nur besteht die Pflicht, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, auch die Höhe, in der die Versicherung mindestens haften muss, ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese liegt bei 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden, 1,12 Millionen Euro für Sachschäden und bei 50.000 Euro für Vermögensschäden.
Top-Vorteile einer Kfz-Haftpflichtversicherung
Wer haftet bei Schäden am eigenen Auto?
Während die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet, wenn andere durch Ihr Fahrzeug geschädigt werden, leistet die Kaskoversicherung bei Schäden an Ihrem eigenen Auto. Die Absicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung freiwillig. Allerdings empfiehlt sich in der Regel zumindest der Abschluss einer Teilkaskoversicherung. Wann die Kaskoversicherung genau leistet und was der Unterschied zwischen einer Teil- und Vollkaskoversicherung ist, lesen Sie im Kapitel zur Teil- und Vollkaskoversicherung.
Ohne Kfz-Haftpflicht keine Zulassung
In Deutschland ist es Ihnen nicht möglich, Ihr Fahrzeug unter anderem bei einer Zulassungsstelle an- oder umzumelden, wenn Sie dieses nicht über eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung versichert haben. Dass Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie bei der Zulassungsstelle durch eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nachweisen.
Was ist eine eVB und wofür wird sie benötigt?
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ersetzt die früher übliche Deckungskarte. Sie besteht aus einer siebenstelligen Kombination aus Ziffern und Buchstaben und bestätigt Ihren Versicherungsschutz gegenüber der Zulassungsstelle. Sie erhalten die elektronische Versicherungsbestätigung von Ihrem Versicherer, sobald Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Unter anderem benötigen Sie die elektronische Versicherungsbestätigung für das Folgende:
- Neuzulassung oder Wechsel eines Fahrzeugs
- Umschreibung eines Fahrzeugs auf einen anderen Fahrzeughalter
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs, das abgemeldet war
- Wechsel des Kennzeichens
- Wohnortwechsel außerhalb des bisherigen Zulassungsbezirks
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Das leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung
Bei diesen Schäden leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung
Generell schützt Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug das Eigentum oder die Gesundheit eines Dritten beschädigt haben. Abgesichert sind dabei:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
Verursachen Sie mit Ihrem Auto einen Unfall, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung also sowohl für die Schäden an einem fremden Fahrzeug auf, als auch für mögliche Behandlungskosten für Personen, die durch Ihr Auto verletzt werden.
Passiver Rechtsschutz
Stellt ein Geschädigter nach einem Unfall Ansprüche an Sie, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Prüfung dieser Ansprüche. Sind sie berechtigt, leistet die Versicherung, sind sie unberechtigt, wehrt sie die Ansprüche für Sie ab.
Welche Personen sind versichert?
In der Kfz-Haftpflichtversicherung versichert sind:
- Versicherungsnehmer
- Halter des Fahrzeugs
- Eigentümer des Fahrzeugs
- Fahrer des Fahrzeugs (die zum Fahrerkreis gehören)
- Insassen des Fahrzeugs
Diese Kosten übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt nach einem versicherten Schadensfall unter anderem auf für:
Wie viel zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung?
In welcher Höhe die Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für Schäden übernimmt, ist abhängig von der Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Dies gilt sowohl für kleine Parkrempler als auch für schwere Unfälle. Da ein Unfall vor allem mit Personenschäden schnell Kosten nach sich zieht, welche die gesetzliche Mindestversicherungssumme überschreiten, bieten die meisten Versicherer deutlich höhere Deckungssummen. Beispielsweise pauschal bis 100 Millionen Euro sowie bei Personenschäden 15 Millionen Euro pro geschädigter Person.
Dann zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht
Unter anderem in den folgenden Fällen leistet eine Kfz-Haftpflichtversicherung nicht:
- Bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden
- Wenn Sie ein defektes Fahrzeug ohne gültigen TÜV im öffentlichen Straßenverkehr bewegen und einen Unfall verschulden
- Wenn Sie ohne gültigen Führerschein fahren und einen Schaden verursachen
- Bei Schäden, die während der Teilnahme an einem genehmigten Rennen entstehen
- Wenn Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss einen Unfall verschulden
- Wenn Sie einen Schadenfall nicht innerhalb der geltenden Frist melden
Leistungserweiterung durch Zusatzbausteine
In den meisten Fällen können Sie die Leistungen Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung durch optionale Zusatzbausteine an Ihr individuelles Absicherungsbedürfnis anpassen. Je nach Anbieter können diese Zusatzbausteine auch bereits im Basistarif enthalten sein. Wenn Ihnen daher eine bestimmte Absicherung besonders wichtig ist, achten Sie vor Vertragsabschluss darauf, ob sie bereits im Tarif enthalten ist, Sie diese extra einschließen müssen und ob Sie diese überhaupt bei diesem Anbieter einschließen können.
Kfz-Schutzbrief
Schließen Sie bei Ihrem Versicherer zusätzlich einen Kfz-Schutzbrief ab, kann dieser beispielsweise eine kostenlose Pannen- und Unfallhilfe, einen Abschleppservice, eine Vermittlung ärztlicher Betreuung im Ausland und weitere Leistungen enthalten. Die Kosten für einen Kfz-Schutzbrief belaufen sich meist nur auf wenige Euro im Jahr.
Mallorca-Police
Mietwagen im Ausland sind oft mit deutlich niedrigeren Versicherungssummen haftpflichtversichert als Sie es in Deutschland gewohnt sind. Daher kann es schnell passieren, dass die Deckungssumme im Falle eines Schadens nicht ausreicht und Sie die über die Deckungssumme hinausgehenden Kosten aus eigener Tasche zahlen müssen. Mit der sogenannten Mallorca-Police erweitern Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung auf einen im europäischen Ausland gemieteten Pkw und decken so auch die restlichen Folgekosten bis zu der mit Ihrem Versicherer vereinbarten Deckungssumme ab.
Rabattschutz
Nach einem Schadensfall werden Sie normalerweise in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Mit einem Rabattschutz wird dies jedoch für einen Schadensfall im Jahr verhindert. Allerdings gilt der Rabattschutz nur bei Ihrem aktuellen Versicherer. Bei einem Versicherungswechsel erfolgt die Einstufung des neuen Versicherers in eine Schadenfreiheitsklasse unter Berücksichtigung aller Schäden.
Fahrerschutz
Kommen bei einem Unfall auch die Mitfahrer in Ihrem eigenen Auto zu Schaden, können diese ihre Ansprüche über Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen. Geleistet wird bei selbst- und teilverschuldeten Unfällen, Unfallflucht oder Unfällen durch höhere Gewalt. Sie selbst als Fahrer erhalten jedoch keine Leistungen.
Auslandsschutz
Geraten Sie im Ausland in einen unverschuldeten Unfall, gleicht der Auslandsschutz die Deckungslücke aus, wenn die Versicherungssumme des Unfallgegners nicht zur Deckung Ihrer Sach- und Personenschäden ausreicht. Der Schaden wird in diesem Fall so behandelt, als wenn der Unfallgegner bei Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung versichert wäre.
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Das kostet eine Kfz-Haftpflichtversicherung
In die Beitragsberechnung der Kfz-Haftpflichtversicherung fließen sehr viele objektive Gefahrenmerkmale, die vom Fahrzeug abhängen, als auch subjektive Gefahrenmerkmale, die mit der zu versichernden Person verbunden sind, ein. Dies liegt unter anderem daran, dass die Versicherer versuchen, die Beiträge so gerecht wie möglich zu erheben. Da es von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein kann, welche Merkmale in die Beitragsberechnung einfließen und wie diese dann bewertet werden, können sich auch die Kosten sehr unterschiedlich gestalten. Im Folgenden erklären wir Ihnen, anhand welcher Merkmale unter anderem die Beiträge einer Kfz-Haftpflichtversicherung berechnet werden und was diese bedeuten.
Jahresfahrleistung
Die Anzahl der Kilometer, die Sie mit Ihrem Auto pro Jahr fahren, hat einen Einfluss auf die Beitragshöhe. Denn je öfter Sie Ihr Fahrzeug benutzen und je mehr Kilometer Sie damit zurücklegen, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie in einen Unfall verwickelt werden. Fahren Sie mehr oder weniger mit Ihrem Auto als zu Vertragsbeginn angenommen, können Sie die ursprünglich vereinbarte Jahresfahrleistung korrigieren. Ihr Vertrag und die Versicherungsprämie werden dann entsprechend angepasst.
Versicherungsnehmer und Fahrerkreis
Häufig wird das Alter des Versicherungsnehmers sowie seine Fahrerfahrung zur Beitragsberechnung der Kfz-Haftpflichtversicherung herangezogen. Da es Fahranfängern in der Regel an Praxis und Erfahrung fehlt, sind die Versicherungsbeiträge für sie meist höher als für erfahrene Fahrer.
Zudem wird beim Abschluss der Kfz-Haftpflichtversicherung ein Fahrerkreis festgelegt. Dabei können Sie beispielsweise vereinbaren, dass nur Sie das Fahrzeug fahren, Ihr Partner als Zweitfahrer ebenfalls das Fahrzeug fährt oder Sie erweitern den Fahrerkreis in der Police allgemein um Drittfahrer. Hier spielt das Alter der eingetragenen Fahrer unter anderem ebenfalls eine Rolle bei der Beitragsberechnung. Verändert sich der Fahrerkreis, teilen Sie dies Ihrer Versicherung unverzüglich mit. In einem Notfall darf jedoch auch ein nicht eingetragener Fahrer das Fahrzeug führen.
Selbstbeteiligung und Schadenrückkauf
Es ist eher unüblich, in der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Es gibt jedoch ein paar Versicherer, die die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung anbieten. Allerdings führt dies fast nie zu niedrigeren Beiträgen und ist daher nicht empfehlenswert. Eine Alternative bietet hier der sogenannte Schadenrückkauf, den fast alle Versicherer anbieten.
Innerhalb von sechs Monaten, nachdem der Versicherer den Schaden reguliert hat, können Sie bei Ihrem Versicherer einen Schadenrückkauf anfragen. Sie bezahlen dann die Schadenssumme an den Versicherer zurück und werden dafür nicht in Ihrer Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Ob sich ein Schadenrückkauf lohnt hängt dabei immer davon ab, wie teuer der verursachte Schaden ist und wie viel höher die Beiträge in den nächsten Jahren in einer anderen Schadenfreiheitsklasse wären.
Art des Autos (Typklasse)
Die Typklasse beschreibt, wie hoch das Risiko eines bestimmten Fahrzeugtyps ist, einen Unfall zu verursachen. Zur Berechnung werden dabei die Fahrzeugschäden und die dadurch verursachten Reparaturkosten der letzten drei Jahre betrachtet. Verursacht ein Fahrzeugtyp im Vergleich zu den Vorjahren weniger Schäden, wird er in eine niedrigere Typklasse eingestuft. Werden mehr Schäden gemeldet und entschädigt, wird der Fahrzeugtyp hochgestuft. In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es insgesamt 16 Typklassen.
Je niedriger ein Fahrzeugtyp in der Typklasse eingestuft wird, desto günstiger wirkt sich dies auf den Versicherungsbeitrag aus. Allerdings können nicht allein durch die Veränderung der Typklasse Rückschlüsse über die Entwicklung des gesamten Versicherungsbeitrages gezogen werden.
Wohnort (Regionalklasse)
Die Regionalklasse bezieht sich darauf, wie viele Schäden im letzten Jahr an Ihrem Wohnort gemeldet wurden. Ermittelt wird die Regionalklasse von unabhängigen Gutachtern und einmal im Jahr im September vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlicht. Dabei gibt es für jeden der über 400 Zulassungsbezirke in Deutschland eine eigene Regionalklasse. In bestimmten Ballungsgebieten, wie beispielsweise in Großstädten wie Berlin und Hamburg, existieren sogar mehrere Regionalklassen für einen Zulassungsbezirk. Je höher die Regionalklasse ausfällt, desto höher ist auch der Versicherungsbeitrag.
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Erstbeitrag pünktlich zahlen
Den Erstbeitrag für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung sollten Sie auf jeden Fall innerhalb der vom Versicherer genannten Frist zahlen. Diese beträgt in der Regel 14 Tage ab dem Zeitpunkt, an dem der Versicherungsschein bei Ihnen eingegangen ist. Zahlen Sie den Erstbeitrag nicht rechtzeitig, dann erlischt der Vertrag und die vorläufige Deckungszusage wird vom Versicherer rückwirkend aufgelöst. Das bedeutet aber auch, dass Sie mit Ihrem Auto nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und dieses auch nicht mehr auf öffentlichem Gelände abstellen dürfen.
Kfz-Haftpflichtversicherung im Test
Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)
Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Kfz-Versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:
Alle Kfz-Versicherer im Test (2024)
Was sind Teilkasko- und Vollkaskoversicherung?
Während es sich bei der Kfz-Haftpflichtversicherung um eine Pflichtversicherung handelt, kann die Kaskoversicherung optional abgeschlossen werden. Sie erweitern dadurch Ihren Versicherungsschutz zusätzlich auf Schäden an Ihrem eigenen Auto. Unterschieden wird in die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung, wobei die Vollkasko immer auch alle Leistungen der Teilkasko umfasst.
Besser Teil- oder Vollkasko abschließen?
Die Entscheidung dafür, ob Sie eine Teil- oder Vollkasko abschließen hängt vor allem von Ihrem eigenen Absicherungswunsch und Ihren finanziellen Möglichkeiten ab – beispielsweise wenn Sie nach einem Totalschaden Ihr Auto nicht einfach so ersetzen können. Grundsätzlich empfiehlt sich die Vollkasko vor allem für Neuwagen, über Kredit finanzierte Autos und Leasing-Fahrzeuge sowie für teure Gebrauchtwagen.
Bei älteren Fahrzeugen reicht häufig der Grundschutz über die Teilkasko. Denn in der Vollkasko wird im Schadensfall in der Regel der Wiederbeschaffungswert des Autos erstattet. Das bedeutet: Je älter das Fahrzeug und schlechter der Zustand, desto geringer die ausgezahlte Schadenssumme.
Wann leistet die Kaskoversicherung?
Schadensfall | Teilkasko | Vollkasko |
---|---|---|
Glasschäden | ||
Kurzschluss- und Kabelschäden | ||
Schäden durch Hagel, Sturm, Blitzschlag oder Überschwemmung | ||
Schäden durch Brand und Explosion | ||
Diebstahl des Fahrzeugs sowie Diebstahl einzelner Autoteile | ||
Zusammenstoß mit Tieren (meist nur Haarwild) | ||
Schäden durch Tierbisse (Marderbissschäden) | ||
Schäden durch Eigenverschulden | ||
Schäden durch nicht ermittelbare Verursacher | ||
Schäden bei Fahrerflucht | ||
Schäden durch nicht versicherte oder zahlungsunfähige Dritte | ||
Schäden durch Vandalismus und Tiere aller Art |
Grobe Fahrlässigkeit
Achten Sie darauf, dass in Ihrer Vollkaskoversicherung auch grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. Damit kommt es zu keinen Leistungskürzungen, wenn Sie beispielsweise beim fahrlässigen Überfahren einer roten Ampel einen Schaden verursachen. Allerdings gelten auch hier Ausnahmen. Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie die fahrlässige Ermöglichung eines Diebstahls Ihres Fahrzeuges sind nicht abgesichert. Je nach Anbieter können weitere Ausschlüsse gelten wie zum Beispiel das Telefonieren während der Fahrt.
Wann leistet die Kaskoversicherung nicht?
Voraussetzung dafür, dass die Kaskoversicherung im Schadensfall leistet, ist immer, dass Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug nicht vorsätzlich verursacht haben.
Leistungserweiterungen in der Kaskoversicherung
GAP-Deckung
Die GAP-Deckung oder auch Differenzdeckung bietet zusätzlichen Schutz für Leasing-Fahrzeuge. Wird Ihr geleaster Pkw gestohlen oder kommt es zu einem Totalschaden, schließt die GAP-Deckung die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert, den die Vollkasko zahlt, und dem vertraglich festgelegten Leasing-Wert, den Sie für das Fahrzeug noch zahlen müssen.
Erweiterte Wildschäden
In den meisten Fällen deckt die Kaskoversicherung nur Schäden ab, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind. Läuft Ihnen ein Hund oder eine Kuh vor das Auto, müssen Sie den Schaden selbst zahlen. Daher empfiehlt es sich, die Wildschadendeckung um „Tiere aller Art“ zu erweitern.
Marderschäden
Die Kaskoversicherung leistet nur bei Schäden an Bauteilen wie Kabeln, Schläuchen und Leitungen, wenn diese direkt durch einen Marderbiss entstanden sind. Jedoch können vor allem die Folgeschäden durch einen Marderbiss hohe Kosten nach sich ziehen. Achten Sie daher darauf, dass auch diese Folgeschäden mitversichert sind.
Was kostet die Kaskoversicherung?
Ebenso wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung berechnet sich der Beitrag zur Kaskoversicherung anhand vieler Faktoren. Dazu zählen unter anderem:
- Typklasse des Fahrzeugs
- Regionalklasse Ihres Wohnorts
- Anzahl der Fahrer
- Alter des Versicherungsnehmers und der Fahrer
- Jährliche Fahrleistung
- Stellplatz des Fahrzeugs
- Höhe der Selbstbeteiligung
- Werkstattbindung
- Schadenfreiheitsklasse (nur in der Vollkasko)
Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung
Sowohl in der Teilkasko als auch in der Vollkasko können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren, um so die Versicherungsbeiträge zu senken. Bei Abschluss einer Vollkasko können Sie für Voll- und Teilkaskoschäden jeweils unterschiedliche Selbstbeteiligungen wählen. Häufig liegt dabei die Selbstbeteiligung für die Teilkasko bei 150 Euro und die Selbstbeteiligung für die Vollkasko bei 300 Euro.
Werkstattbindung
Vereinbaren Sie mit Ihrem Versicherer eine Werkstattbindung, dann erklären Sie sich dazu bereit, alle Kaskoschäden in einer Partnerwerkstatt Ihres Versicherers reparieren zu lassen. Dafür erhalten Sie einen Rabatt auf Ihre Beiträge, der meist zwischen fünf Prozent und 20 Prozent liegt. Zudem bieten Versicherer oft mehrere Jahre Garantie auf die durchgeführten Reparaturen.
Bei Neu- und Leasing-Fahrzeugen kann eine Werkstattbindung jedoch auch problematisch sein, da manche Autohersteller ihre Kulanzleistungen verweigern, wenn im Schadenfall keine Vertragswerkstatt aufgesucht wird. Zudem können Versicherer die Leistungen kürzen, wenn Sie Ihr Fahrzeug eigenmächtig in einer anderen Werkstatt reparieren lassen.
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Das bedeutet die Schadenfreiheitsklasse
Die Schadenfreiheitsklasse gibt an, wie viele Jahre Sie mit Ihrem Fahrzeug schadenfrei gefahren sind. Dabei werden Sie mit jedem schadenfreien Jahr eine Schadenfreiheitsklasse höher gestuft. Schadenfreiheitsklassen werden in der Regel als Tabelle dargestellt. Je höher Ihre Einstufung in der Schadenfreiheitsklasse, desto höher fällt der vom Versicherer gewährte Schadenfreiheitsrabatt aus und dementsprechend günstiger wird Ihr zu zahlender Versicherungsbeitrag.
Während die Einstufung in Schadenfreiheitsklassen einheitlich geregelt ist, ist die Zuordnung des Schadenfreiheitsrabatts zu den jeweiligen Schadenfreiheitsklassen von Versicherer zu Versicherer verschieden. So kann es sein, dass Sie nach acht schadensfreien Jahren und der Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse acht bei einem Versicherer 35 Prozent Schadenfreiheitsrabatt erhalten und bei einem anderen Versicherer 40 Prozent.
Alle Infos zum Thema Schadenfreiheitsklasse
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Kfz-Versicherung vergleichen: Worauf Sie achten sollten
Das brauchen Sie für den Tarifvergleich
Um einen aussagekräftigen Tarifvergleich für eine Kfz-Versicherung durchzuführen, benötigen Sie nicht viele Unterlagen. In der Regel reichen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Versicherungsvertrag Ihrer bisherigen Versicherung
- Letzte Beitragsrechnung Ihrer bisherigen Versicherung
Darin sind die meisten benötigten Angaben enthalten wie zum Beispiel Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse sowie die Herstellernummer (HS) und Typschlüsselnummer (TS) Ihres Fahrzeugs. Außerdem hilfreich sind Angaben zum Fahrerkreis, zur jährlichen Fahrleistung in Kilometern und dem gewünschten Leistungsumfang.
Darauf sollten Sie bei der Tarifwahl achten
So wechseln Sie Ihre Kfz-Versicherung
Möchten Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, dann müssen Sie zuerst Ihre bestehende Kfz-Versicherung kündigen. Wie genau Sie dabei vorgehen müssen und was Sie dabei beachten sollten, lesen Sie hier:
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Fazit
Die Kfz-Haftpflichtversicherung gehört in Deutschland zu den Pflichtversicherungen und ohne eine solche dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Dennoch kann sich ein Vergleich der unterschiedlichen Anbieter und ihrer Tarife lohnen. Denn in einigen Tarifen sind beispielsweise bereits Zusatzleistungen enthalten, die Sie bei anderen Tarifen zusätzlich abschließen müssen. Außerdem lässt nicht jeder Versicherer alle Gefahrenmerkmale gleich in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Zudem sollten Sie sich zusätzlich durch den Abschluss einer Kaskoversicherung schützen. Zwar sind die Kosten einer Kfz-Versicherung niedriger, wenn Sie nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Schäden an Ihrem eigenen Auto können jedoch hohe Kosten nach sich ziehen. Ob an dieser Stelle eine Voll- oder Teilkasko für Sie sinnvoll ist, hängt unter anderem vom Alter und von den Anschaffungskosten Ihres Autos ab.
Die häufigsten Fragen zur Kfz-Haftpflichtversicherung
Ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht?
Ja. In Deutschland gehört die Kfz-Haftpflichtversicherung zu den sogenannten Pflichtversicherungen und ist gesetzlich vorgeschrieben. Haben Sie für Ihr Fahrzeug keine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, dürfen Sie damit nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Was ist in der Kfz-Haftpflicht versichert?
In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind Schäden versichert, die Sie einer anderen Person mit Ihrem Fahrzeug zufügen. Abgesichert sind dabei Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden.
Ist Kfz-Versicherung gleich Haftpflichtversicherung?
Auch wenn die Begriffe Kfz-Versicherung und Kfz-Haftpflichtversicherung oft synonym gebraucht werden, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung nur eine Art der Kfz-Versicherung. Denn auch die Vollkasko- und die Teilkaskoversicherung gehören zu den Kfz-Versicherungen.
Was kostet eine Haftpflichtversicherung fürs Auto?
Wie hoch die Kosten für eine Kfz-Haftpflichtversicherung ausfallen hängt von sehr vielen unterschiedlichen Faktoren ab, die jeder Versicherer unterschiedlich stark gewichtet. Unter anderem spielen das Alter des Versicherungsnehmers, der Fahrerkreis, die Jahresfahrleistung, die Schadenfreiheitsklasse und die Typklasse des Fahrzeugs eine Rolle.
Was zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt nicht für Schäden, die bei einem von Ihnen verursachten Unfall an Ihrem eigenen Auto entstehen. Sie leistet nur für die Schäden, die Sie dem Unfallgegner zugefügt haben.
Welche Versicherung zahlt Schäden am eigenen Auto?
Schäden am eigenen Auto ersetzt die Kaskoversicherung. Die Teilkasko zahlt dabei vor allem für Schäden, auf die Sie in der Regel keinen Einfluss haben wie Schäden durch Überschwemmungen oder Marderbisse. Die Vollkasko zahlt zusätzlich auch für Schäden, die Sie selbst verschuldet haben.
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