Reparaturkosten­versicherung Vergleich und Ratgeber (2025)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Reparaturkosten- bzw. Gebrauchtwagen­versicherung übernimmt für Sie die Arbeits- und Materialkosten einer Reparatur.
  • Ihr Fahrzeug ist somit stets einsatzbereit und Sie müssen sich nicht mehr über teure Werkstattkosten ärgern.
  • Eine solche Absicherung lohnt sich für private Fahrzeugführer, aber auch für Verkäufer sowie Käufer von Gebrauchtwagen.
  • Mit unserem exklusiven Partner REKOGA können Sie bei uns zwischen drei Tarifvarianten wählen, die sich im Erstattungsumfang unterscheiden.
  • Eine Reparaturkosten­versicherung von REKOGA ist schon ab 18 € im Monat zu haben.

Das erwartet Sie hier

Was eine Reparaturkosten­versicherung ist und wie Sie damit teure Werkstattrechnungen umgehen, auch wenn Ihr Auto keine Garantie mehr hat.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine Reparaturkosten­­versicherung?
  2. Darum ist sie sinnvoll
  3. Was ist bei uns und REKOGA versichert
  4. Wann zahlt sie nicht?
  5. Tipps unserer Experten
Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Was ist eine Reparaturkosten­versicherung?

Icon Werkzeug

Da Fahrzeuge technisch immer komplexer werden, werden auch die Reparaturen teurer. Eine ungeplante Reparatur kann also schnell einmal das angesparte Urlaubsbudget oder gar einen kompletten Monatslohn kosten. Hier kommt eine Reparaturkosten­­versicherung (auch: Gebrauchtwagengarantie oder Gebrauchtwagen­versicherung) ins Spiel. Sie ist quasi eine Kranken­­versicherung für Ihr Auto. Mit ihr sichern Sie sich gegen hohe Reparaturkosten ab, auch wenn Sie sich nicht länger auf eine Garantie oder Gewährleistung des Autohändlers verlassen können.


So funktioniert die Reparaturkosten­versicherung

Für einen fixen Beitrag im Jahr erstattet Ihnen die Versicherung alle anfallenden Werkstattkosten je nach Erstattungssatz und bis zur vereinbarten Deckungssumme. So ist Ihr Pkw stets einsatzbereit und Sie können frustfrei fahren. Damit ist sie eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrer Kfz-Versicherung.

Welche Kosten bekommen Sie erstattet?

Die Reparaturkosten­versicherung übernimmt die Zahlung zur Behebung von Mängeln an Ihrem Pkw, unabhängig davon, ob diese vor oder nach dem Kauf entstanden sind. Folgende Zahlungen leistet der Versicherer im Falle einer versicherten Reparatur:

  • Ersatz der Lohnkosten nach den Arbeitszeitrichtwerten des Fahrzeugherstellers
  • Ersatz der Materialkosten nach der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, gestaffelt nach der Betriebslaufleistung der betroffenen Baugruppe

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Weitere Informationen

Darum ist die Reparaturkosten­versicherung sinnvoll

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Reparaturkosten­versicherung bei fehlender Gewährleistung

Oft ist auch die gesetzliche Gewährleistungspflicht von zwei Jahren verstrichen, wenn der Mangel auftritt oder bemerkt wird. Die Beweislast geht ab dem siebten Monat auf den Käufer über, was eine Kostenübernahme durch den Händler noch unwahrscheinlicher macht. Kaufen Sie Ihr Auto von einem privaten Verkäufer, muss dieser Ihnen überhaupt keine Gewährleistungspflicht einräumen. Mit einer Reparaturkosten­versicherung sind Sie hingegen nicht an die gesetzliche Gewährleistung gebunden und bleiben auch nicht auf den Kosten der Reparaturen sitzen. Eine Reparaturkosten­versicherung ist besonders sinnvoll, wenn die Gewährleistungspflicht oder Garantie für Ihr Kfz abgelaufen ist oder sie von Anfang an keinen Anspruch darauf haben wie beim privaten Kauf eines Gebrauchtwagens.

Icon Auto

Gebrauchtwagengarantie: Sinnvoll auch für private Verkäufer

Nicht nur für private Fahrzeughalter ist eine Reparaturkosten­versicherung sinnvoll. Als Fahrzeugverkäufer kann eine zusätzlich abgeschlossene Reparaturkosten­versicherung das Fahrzeug aufwerten. Eine solche Gebrauchtwagengarantie beim Verkauf von Privat lässt den Verkäufer auf dem Markt herausstechen. Für Fahrzeugkäufer wiederum kann sich eine solche Absicherung auszahlen, um sich vor aufkommenden Mängeln und Schäden am frisch gekauften Gebrauchtwagen zu schützen.

Wie teuer können Reparaturen am Auto werden?

Die konkreten Kosten für Autoreparaturen sind von Faktoren wie Fahrzeugmodell, Werkstatt, Arbeitspreis der Werkstatt sowie Materialkosten für Ersatzteile abhängig. Im Durchschnitt können jedoch die folgenden Kosten entstehen:

ReparaturKosten
Austausch der Bremsen80 – 300 €
Austausch Ventilschaftringe400 – 1.800 €
Defekte Klimaanlage1.000 €
Defekter Turbolader2.000 €
Neuer Motor5.000 €
Wechsel der Steuerkette300 – 1.500 €

Mit uns und REKOGA die ideale Reparaturkosten­versicherung abschließen

Gemeinsam mit unserem Partner REKOGA können wir Ihnen die optimale Gebrauchtwagen­versicherung anbieten, damit Sie sich nicht mehr um unerwartete und teure Werkstattkosten kümmern müssen:

  • Bis zu 100 % Erstattung der Reparaturkosten
  • Drei Tarifvarianten mit bis zu 15 versicherten Baugruppen (inkl. Fahrassistenzsysteme)
  • Sorgenfreies Fahren trotz abgelaufener Garantie
  • Kein Fahrzeugcheck notwendig

Unsere Reparaturkosten­versicherung für Sie: Exklusiv mit REKOGA

Welche Fahrzeuge sind versicherbar?

Für eine Absicherung mit unserer Auto-Reparatur­­versicherung muss das Fahrzeug folgende Kriterien erfüllen:

  • SUV, Geländewagen, Pkw, Pkw-Kombi, Transporter (Pritschen- und Kastenwagen), Vans, Wohnmobile und Kleinbusse
  • Privat genutzt mit einer gültigen Betriebserlaubnis
  • Bis max. 4 t
  • Mit einem Fahrzeug-Check für Personenkraftwagen (ggf. inklusive Hybrid- und Elektrofahrzeugen)
  • Unter 15 Jahre alt (seit Erstzulassung)
  • Bis 250.000 km Gesamtleistung
  • Bis max. 300 kW
Icon Auto mit Schlüssel

Welche Fahrzeuge sind nicht versicherbar?

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Nicht versichert werden können Fahrzeuge zur gewerblichen Personen- und/oder Sachbeförderung oder Fahrzeuge, die zu den folgenden Zwecken verwendet werden:

  • Taxi und Mietwagen, Selbstfahrer-Mietfahrzeuge,
  • Fahrschulwagen,
  • Fahrzeuge für Kurier-, Eil-, und Paketdienste,
  • Fahrzeuge für Kranken- und Behindertentransporte

Erstattungssätze nach Tarifstufe: Wie viel bekommen Sie?

Sie entscheiden bei Vertragsabschluss, wieviel der Versicherer bei einer Reparatur übernimmt. Die REKOGA bietet grundsätzlich drei Tarifstufen an:

Icon Paket

Maxx 50

  • Erstattungssatz: 50 Prozent
  • Keine Wartezeit
Icon Box leer

Maxx 75

  • Erstattungssatz: 75 Prozent
  • Wartezeit von 30 Tagen (vorher gilt Maxx 50)
  • Gefahrene Strecke von mehr als 500 km seit Versicherungsbeginn
Icon Box voll

Maxx 100

  • Erstattungssatz: 100 Prozent
  • Wartezeit von 60 Tagen (vorher gilt Maxx 50)
  • Gefahrene Strecke von mehr 1.000 km seit Versicherungsbeginn

Welche Kosten der Versicherer in einem Schadenfall jedoch tatsächlich übernimmt, hängt von der Motorleistung, Ihrem Kilometerstand und dem Alter Ihres Fahrzeugs ab: Je niedriger Ihr Kilometerstand und je jünger Ihr Fahrzeug, desto wahrscheinlicher ist, dass der Versicherer die Kosten bis zu 100 Prozent übernimmt, auch wenn Ihr Auto eine hohe Motorleistung hat.

Um die Lohnkosten zu berechnen, zieht der Versicherer die Arbeitsrichtwerte des Fahrzeugherstellers heran. Der Ersatz der Materialkosten orientiert sich an den unverbindlichen Preisempfehlungen (UPE) des Fahrzeugherstellers ohne Aufschläge

Beachten Sie, dass bei allen drei Tarifen die Versicherung bis zu einer Höhe von 10.000 Euro pro Versicherungsjahr leistet.


Was ist mit den Tarifen Maxx 50, 75 und 100 versichert?

Versichert sind alle vom Hersteller verbauten und für das Fahrzeug wesentliche Originalbauteile

  • Mechanische Bauteile
  • Elektrische Bauteile
  • Elektronische Bauteile
  • Pneumatische Bauteile
  • Hydraulische Bauteile
  • Inklusive Antriebsakkus von Elektrofahrzeugen

Was ist mit den Tarifen Maxx 50, 75 und 100 nicht versichert?

  • Verschleißteile
  • Teile, die im Rahmen der Wartungsarbeiten gewechselt werden müssen
  • Bereifung
  • Karosserieteile (auch Verdecke und Verglasung)
  • Innenausstattungen
  • Teile, die nicht durch den Fahrzeughersteller verbaut oder zugelassen wurden

Gibt es eine Selbst­beteiligung?

Die Selbst­beteiligung kann grundsätzlich 50 Prozent, 25 Prozent aber auch 0 Euro betragen. Die konkrete Höhe der Selbst­beteiligung ist, ebenso wie der Erstattungssatz, hauptsächlich vom Kilometerstand und dem Alter Ihres Fahrzeugs abhängig. Besitzen Sie ein neues Fahrzeug, mit dem Sie noch wenig gefahren sind, dann kann Ihr Selbstbehalt 25 Prozent betragen oder ganz entfallen. Haben Sie jedoch ein älteres Fahrzeug mit hohem Kilometerstand und hoher Motorleistung versichert, wird Ihr Selbstbehalt eher bei 50 Prozent liegen.

Icon Bezahlen Geldschein

Wann zahlt sie prinzipiell nicht?

Wann eine Reparaturkosten­versicherung grundsätzlich nicht leistet

  • Schaden an einem nicht versicherten Bauteil (das betrifft unter anderem Bauteile, die besonders von Verschleiß betroffen sind und ohnehin regelmäßig ausgetauscht werden müssen wie zum Beispiel Ölfilter)
  • Schaden wird durch ein nicht versichertes Bauteil verursacht
  • Schäden durch Einflüsse von außen (Unfälle, Krieg, Streik, Terror)
  • Defekte, für die der Fahrer selbst verantwortlich ist (mut- bzw. böswillige Behandlung)
  • Serien-, Konstruktions- und Fertigungsfehler
  • Mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden (z.B. Abschleppkosten, Übernachtungskosten, Mietwagenkosten, …)
  • Schäden durch Diebstahl, Vandalismus oder Naturgewalten
  • Schäden aus der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen mit Wettbewerbscharakter
  • Schaden während der Wartezeit

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Wartezeit beachten

„Beachten Sie, dass für die Reparaturkosten­versicherung meistens eine Wartezeit von 30 Tagen gilt. Dies bedeutet, dass Sie erst jene Mängel geltend machen können, die mindestens 30 Tage nach Vertragsbeginn auftreten. Dafür, dass der Versicherer eine Wartezeit festsetzt, lässt er den Fahrzeug-Sicherheitscheck weg, den andere Anbieter stattdessen als Nachweis der Mängelfreiheit verlangen.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 2:
Die Reparatur­versicherung und die Kasko­versicherung

„Die Reparatur­versicherung leistet nicht, wenn der Schaden von Ihrer eigenen Kasko­versicherung oder von der Kfz-Haftpflicht­versicherung eines Unfallgegners abgedeckt wird. Sie stellt keinen Ersatz für eine Kasko­versicherung dar.“

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Berater

Experten-Tipp 3:
Freie Werkstattwahl

„Im Grunde können Sie Ihre Kfz-Werkstatt frei wählen. Wichtig ist nur, dass die Werkstatt auch eine sogenannte Kfz-Meisterwerkstatt ist. Dies muss die Werkstatt auch nachweisen können. Ihr Versicherer unterstützt Sie übrigens auch bei der Suche nach einer passenden Werkstatt.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 4:
Das ist im Reparaturfall zu tun

„Haben Sie einen Schadensfall – also einen Reparaturfall, dann informieren Sie direkt den Versicherer. Wichtig ist, dass Sie dies vor Beginn von Schadensprüfungs- oder Reparaturarbeiten tun. Sie erhalten vom Versicherer dann eine schriftliche Schadenfreigabe bzw. Kostenübernahmebestätigung mit Schadenfreigabenummer. Erst dann können Sie zur Werkstatt und die Reparaturen durchführen lassen. Die Werkstattrechnung samt Teilenummern, Ersatzpreise sowie Lohnkosten senden Sie dem Versicherer innerhalb eines Monats zu und erhalten den Erstattungsbetrag, abzüglich einer möglichen Selbst­beteiligung.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 5:
Laufzeit des Vertrags

„Der Versicherungsvertrag wird zunächst für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht gekündigt wird. Der Vertrag endet außerdem, sobald Ihr Fahrzeug eine Laufleistung von 200.000 Kilometern erreicht oder das Höchstalter von 10 Jahren nach Erstzulassung überschritten wird. Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug, können Sie den Versicherungsvertrag entweder auf den neuen Eigentümer übertragen oder vorzeitig kündigen.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Mit uns und REKOGA die ideale Reparaturkosten­versicherung abschließen

Gemeinsam mit unserem Partner REKOGA können wir Ihnen die optimale Gebrauchtwagen­versicherung anbieten, damit Sie sich nicht mehr um unerwartete und teure Werkstattkosten kümmern müssen:

  • Bis zu 100 % Erstattung der Reparaturkosten
  • Drei Tarifvarianten mit bis zu 15 versicherten Baugruppen (inkl. Fahrassistenzsysteme)
  • Sorgenfreies Fahren trotz abgelaufener Garantie
  • Kein Fahrzeugcheck notwendig

Die häufigsten Fragen zur Reparaturkosten­versicherung

Was ist eine Reparaturkosten­versicherung?

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Eine Reparaturkosten­versicherung, auch Gebrauchtwagengarantie genannt, versichert die Kosten von Reparaturen am Auto – auch wenn die Gewährleistungspflicht bereits abgelaufen ist. In der Regel sind bestimmte Baugruppen versichert, für deren Reparaturen in der Werkstatt die Versicherung aufkommt. Dafür zahlen Sie einen jährlichen Versicherungsbeitrag sowie ggf. eine Selbst­beteiligung im Reparaturfall.

Wie viel kostet eine Gebrauchtwagengarantie?

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Für das Basis-Tarifpaket (Tarif „Aktiv“) zahlen Sie bei uns für die Reparaturkosten­versicherung von freeyou 99 Euro im Jahr, wenn Ihr Auto eine Motorleistung von maximal 77 kW / 105 PS hat. Für die höheren Tarifstufen zahlen Sie für den gleichen Wagen 299 Euro (Tarif „Komfort“) oder 539 Euro (Tarif „Premium“).

Kann man privat eine Gebrauchtwagengarantie abschließen?

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Wenn Sie privat einen Gebrauchtwagen kaufen, können Sie eine Reparaturkosten­versicherung abschließen. Das gilt auch, wenn der Autokauf bereits eine Weile zurückliegt.

Kann ich mein Fahrzeug auch ohne Wartungsnachweis versichern lassen?

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Bei freeyou können Sie das. Diese verlangt keinen Sicherheits-Check oder Ähnliches, setzt dafür jedoch eine Wartefrist von 30 Tagen an. Auch müssen Sie nach Versicherungsbeginn und während der gesamten Laufzeit notwendige Wartungen laut Empfehlungen und Vorschriften des Herstellers durchführen lassen beziehungsweise nachholen.

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Lena Mierbach
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