Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie Sie Ihre Riester-Rente korrekt kündigen, welche Nachteile das mit sich bringt und welche Alternativen Sie haben. Nutzen Sie für Ihre Kündigung gern unser Musterschreiben.
Inhalt dieser SeiteRiester-Rente kündigen: Formales und Fristen
Wie jeden anderen Vertrag können Sie auch den Vertrag für Ihre Riester-Rente kündigen. Zu berücksichtigen ist die Kündigungsfrist: Diese beträgt 6 Wochen vor Ablauf des gewünschten Ausstiegsmonats. Zu beachten ist, dass nicht zählt, wann Sie die Kündigung versendet haben, sondern zu welchem Zeitpunkt diese den Riester-Anbieter erreicht hat.
Das sollte in der Kündigung stehen
Die Kündigung der Riester-Rente muss zwangsläufig in schriftlicher Form erfolgen und die folgenden Angaben enthalten:
Nutzen Sie für Ihre Kündigung gerne unser Musterschreiben:
Ersetzen Sie die kursiven Angaben einfach durch Ihre eigenen und löschen Sie Nichtzutreffendes.
Tipp: Kündigung als Einschreiben verschicken
Möchten Sie Ihre Riester-Rente kündigen, sollte das über ein Einschreiben mit Rückschein geschehen. Die Post wird Ihnen dann schriftlich bestätigen, dass das Schreiben übermittelt wurde, was Sie wiederum als Absicherung abheften können.
Deshalb ist die Kündigung der Riester-Rente selten sinnvoll
Bei Verbraucherschützern herrscht generell der Konsens, dass das Aufkündigen einer Riester-Rente nicht empfehlenswert ist. Das begründet sich vor allem mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, die der Gesetzgeber für die Riester-Rente festgelegt hat. Durch diese führt die Kündigung in nahezu allen Fällen zu signifikanten Verlusten. Riester-Sparer verlieren damit also nicht nur die private Altersvorsorge, sondern bekommen meist weniger Geld zurück, als sie eingezahlt haben.
Zulagen und Förderungen müssen zurückgezahlt werden
Wenn Sie Ihren Riester-Vertrag vorzeitig auflösen, d. h. nicht für den gedachten Zweck der späteren Rentenzahlung nutzen, haben Sie den Vertrag förderschädlich genutzt. Dadurch verlangt der Gesetzgeber die Rückzahlung jeglicher staatlicher Zulagen und Förderungen, darunter:
- Grundzulagen
- Kinderzulagen
- Der einmalige Berufseinsteigerbonus
- Jegliche Steuerersparnisse, die Sie über die Jahre erhalten haben
Um zu berechnen, wie viel Sie zurückzahlen müssen, schauen Sie auf Ihren Steuerbescheiden und in den Schreiben Ihres Anbieters nach. Ihr Riester-Anbieter weist die Zulagen aus, die Sie erhalten haben. Ihre Steuervorteile hingegen können Sie in Ihren Steuerbescheiden nachlesen. Alle weiteren Informationen zum Thema erhalten Sie auf unserer separaten Seite:
Rückforderungen der Riester-Rente
Rückkaufswert teilweise geringer als Einzahlungen
Bei einer vorzeitigen Kündigung erhalten Sie in der Regel lediglich den sog. Rückkaufswert ausgezahlt. Das sind die bisher eingezahlten Erträge abzüglich aller:
- Abschlusskosten
- Verwaltungskosten
- Vertriebskosten
Die Vertriebskosten wiegen bei einer Kündigung besonders schwer, da sie auf die ersten fünf Jahre verteilt werden. Deshalb steigt das Riester-Guthaben in den ersten Jahren, wenn überhaupt, nur sehr geringfügig an. Entfallen durch die Kündigung nun die weiteren geplanten Einzahlungen und Zulagen, bleiben Sie auf diesen hohen Vertriebskosten des Anbieters sitzen. Ebenso erheben viele Anbieter eine Bearbeitungsgebühr für die Kündigung selbst.
Rückkaufswert und Steuern
Ob der Rückkaufswert der Riester-Rente relativ gleich zu den eingezahlten Beträgen ist oder sich sogar deutlich darunter ansiedelt, hängt auch vom Zeitraum ab, in dem aktiv in die Riester-Rente eingezahlt wurde. Falls Sie mit Ihrer Riester-Rente z.B. in einem Fondssparplan eine Rendite erzielt haben, durch welche Sie bei einem Rückkauf Gewinn machen, müssen Sie diesen Gewinn versteuern.
Auf eine sogenannte förderschädliche Auszahlung fallen unter Umständen auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Was Sie noch bei der Auszahlung der Riester-Rente in verschiedenen Situationen beachten müssen, erfahren Sie auf unserer Seite zum Thema.
Kündigung des Riester-Vertrages: Verlust der privaten Altersvorsorge
Abseits der eben erwähnten Kostenpositionen sowie eventuell anfallenden Rückzahlungen der Zulagen und Förderungen müssen Sie ebenfalls bedenken, dass Sie mit der Kündigung automatisch Ihre private Altersvorsorge verlieren. Ist die Riester-Rente nur ein Bestandteil Ihrer Altersvorsorge, so verlieren Sie zumindest diesen Teil. Das Ergebnis bleibt gleich: im Alter würden Sie, wenn Sie keine andere Option stattdessen nutzen und das Geld entsprechend anlegen, weniger als bisher geplant ausgezahlt bekommen.
Was passiert mit mittelbar begünstigten Partnern?
Der mittelbar begünstigte Partner eines Riester-Sparers, kann seinen Vertrag nach dessen vorzeitiger Kündigung trotzdem behalten und weitersparen. Allerdings entfallen die staatlichen Förderungen, die er bisher erhalten hat.
Experten-Tipp:
„Da die Riester-Rente vom Gesetzgeber als persönliche Altersvorsorge gedacht ist, kann der Vertrag in der Regel nicht auf eine andere Person übertragen oder an Dritte verkauft werden. Eine Übertragung kommt nur infrage, wenn der Ehepartner das Riester-Guthaben des Verstorbenen Ehepartners übernimmt.“
So kündigen Sie ohne Verlust
1. Riester-Anbieter wechseln
Sie können Ihren aktuellen Riester-Vertrag kündigen und den Riester-Anbietern wechseln. Also einen neuen Riester-Vertrag abschließen. Wenn Sie das Riester-Guthaben aus der Kündigung in einen anderen Riester-Vertrag umschichten, können die staatlichen Zulagen und Förderungen behalten werden. Dafür benötigen Sie einen Riester-Anbieter, der Wechsler aufnimmt. Sie schließen dann den neuen Riester-Vertrag bei diesem Anbieter ab und erwähnen in Ihrer Kündigung beim alten Anbieter, dass das Guthaben auf den neuen Vertrag übertragen wird.
2. Riester-Rente in Wohn-Riester umwandeln
Sie können zu jeder Zeit Ihre klassische Riester-Rente in einen Wohn-Riester umwandeln. Dabei handelt es sich um ein Riester-Modell, bei dem das Riester-Guthaben für die Finanzierung einer Immobilie genutzt wird. Wichtig dabei ist, dass die Immobilie selbst genutzt, also selbst vom Riester-Sparer bewohnt und nicht vermietet wird. Folgende Varianten sind hier möglich:
- Sie kündigen Ihre Riester-Rente und übertragen das Guthaben in einen Wohn-Riester-Vertrag, den Sie neu abschließen.
- Wenn Sie bereits einen Wohn-Riester-Vertrag haben und die Immobilie verkauft ist: Sie kündigen Ihren Wohn-Riester und nutzen die Auszahlungssumme innerhalb von 4 Jahren dazu, eine neue Immobilie zu kaufen oder zahlen diese in einen neuen Riester-Vertrag ein.
In diesen Fällen müssen Zulagen und Förderungen nicht zurückgezahlt werden. Wenn Sie also einen Hauskauf, -bau oder -umbau planen und dafür das in Ihrer Riester-Rente gebundene Kapital benutzen wollen, sollten Sie Ihren Vertrag nicht kündigen, sondern umwandeln.
3. Im Todesfall: Riester-Rente inkl. Zulagen erben
Verstirbt der Riester-Sparer, gelten je nach Todeszeitpunkt (Anspar- oder Auszahlphase) unterschiedliche Bedingungen. In fast allen Fällen müssen bei Vererbung Zulagen und Förderungen zurückgezahlt werden.
Die einzigen zwei Ausnahmen sind:
- Ehepartner: Wenn Sie das Riester-Guthaben des Verstorbenen in ihren eigenen (unter Umständen auch gerade neu abgeschlossenen) Riester-Vertrag übertragen lassen
- Kinder oder Ehepartner: Wenn eine Hinterbliebenenrente bei Vertragsabschluss vom Riester-Sparer vereinbart wurde.
Alle Regelungen zum Thema Riester-Rente im Todesfall finden Sie hier:
Riester-Rente im Todesfall
Riester-Rente erben und vererben
Alternativen zur Kündigung der Riester-Rente
Ist Ihr Problem mit Ihrem Riester-Vertrag, dass die Beiträge Sie finanziell zu stark belasten, können Sie diese Kosten auch ohne eine Kündigung reduzieren.
Alternative 1: Beiträge reduzieren
Möchten Sie Ihre Riester-Rente kündigen, weil Ihnen die monatlichen Beiträge zu hoch sind, dann reduzieren Sie Ihre Einzahlungen auf das Mindeste. Grundsätzlich müssen Sie einen Mindesteigenbeitrag in Ihre Riester-Rente einzahlen, um die volle staatliche Riester-Förderung zu erhalten. Dieser Mindesteigenbeitrag beträgt 4 Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommens. Zahlen Sie weniger ein, bekommen Sie entweder weniger oder gar keine Förderung mehr. Sind Sie mittelbar begünstigt in der Riester-Rente, müssen Sie unter Umständen lediglich 60 Euro (Sockelbeitrag) einzahlen, um die vollen Zulagen zu erhalten.
Mehr zum Höchst- und Mindesteigenbeitrag in der Riester-Rente
Alternative 2: Beitragsfreistellung
Sinnvoller als eine Kündigung ist die Beitragsfreistellung beziehungsweise das Stilllegen des Riester-Vertrages. In diesem Fall entscheiden Sie sich dazu, kein weiteres Geld in den Riester-Vertrag einzuzahlen. Ebenso aber zahlen Sie kein Geld aus dem Riester-Vertrag vorzeitig aus. Die fehlende Auszahlung ist der Unterschied zur klassischen Kündigung.
Der Vorteil ist, dass bei der Beitragsfreistellung alle bisher gezahlten Beträge sowie bisher erhaltenen Zulagen weiterhin auf Ihrem Riester-Konto verbleiben. Zumindest das, was bisher angespart wurde, bleibt Ihnen also als Altersvorsorge erhalten. Nachteil ist, dass etwaige Fixkosten des Anbieters weiterlaufen und damit, je nachdem in welcher prozentualen Höhe sie zum angesparten Vermögen stehen, die Rentabilität erheblich mindern können. Wie viel Rendite mit einer Stilllegung verloren geht, hängt von diesen Umständen ab:
- Höhe des angesparten Kapitals
- Höhe aller Fix- und prozentualen Kosten des Anbieters
- Restlaufzeit
- die Dauer, in der keine weiteren Beträge eingezahlt werden.
Achtung: Kein Pfändungsschutz
Ein weiterer Nachteil, wenn Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen: Wenn Sie nicht länger in Ihre Riester-Rente einzahlen, ist sie im Falle einer Privatinsolvenz nicht mehr vor einer Pfändung geschützt. Dennoch ist eine temporäre oder dauerhafte Beitragsfreistellung in den meisten Fällen finanziell sinnvoller als eine Kündigung.
Fazit
Falls Sie nicht länger mit Ihrem Riester-Vertrag zufrieden sind, können Sie diesen unter der Beachtung der entsprechenden Fristen und Ansprüche an ein Kündigungsschreiben vorzeitig beenden. Allerdings ist das aus gleich mehreren Gründen nicht empfehlenswert. Stattdessen sollten Sie in Erwägung ziehen, Ihren Vertrag:
- Ruhen zu lassen
- Umzuwandeln
- Zu wechseln
Unter den meisten Umständen ist jede dieser Optionen mit weniger Nachteilen verbunden als eine Kündigung.
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