Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wann Sie in der Riester-Rente mittbelbar begünstigt sind, welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen und welche staatlichen Zulagen Sie dann erhalten. Mit kompletter Übersicht, wer unmittelbar und gar nicht förderberechtigt ist.
Inhalt dieser SeiteÜberblick: Unmittelbar, mittelbar, nicht förderberechtigt
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Jeder kann einen Riester-Vertrag abschließen, aber nicht alle sind förderberechtigt. Nur ein bestimmter Personenkreis erhält die Zulagen oder auch Steuervorteile.
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen unmittelbar förderberechtigten und mittelbar förderberechtigten:
Ein mittelbar förderberechtigter Riester-Sparer erhält die Ansprüche auf staatliche Förderung nicht direkt (unmittelbar), sondern indirekt über den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner (mittelbar). Zusätzlich gibt es noch Personen, die nicht förderberechtigt sind.
Unmittelbar förderberechtigte Personen | Mittelbar förderberechtigte Personen | Nicht förderberechtigte Personen | |
---|---|---|---|
Voraussetzungen | Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder durch zusätzliche Regeln unmittelbar förderberechtigt | Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit einem unmittelbar förderberechtigten Riester-Sparer | – |
Förderung | Sämtliche Zulagen und Steuervorteile, sofern Mindestbeitrag gezahlt wird | Sämtliche Zulagen, sofern Sockelbetrag gezahlt wird | keine (Riester-Vertrag kann aber trotzdem geschlossen werden) |
Mindestbeitrag | Vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens | Sockelbetrag von 60 Euro | – |
Schutz vor Altersarmut auch für Ehe- und eingetragene Lebenspartner
Bei den beiden Rentenreformen 2001 und 2004 beschloss die Politik, die gesetzliche Rente abzusenken, um sie langfristig finanzierbar zu machen. Gleichzeitig wurde die Riester-Rente eingeführt, um Menschen dabei zu unterstützen, zusätzlich eine private Altersvorsorge aufzubauen und so die persönliche Rentenlücke zu schließen. Förderberechtigt sind daher erst mal nur Personen, die von der Absenkung des Rentenniveaus betroffen sind, also Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Diese sind unmittelbar förderberechtigt (Quelle: Sachverständigenrat für Wirtschaft).
Bei diesen Rentenreformen wurde auch die Höhe der Hinterbliebenenrente reduziert (Quelle: Deutscher Bundestag, S. 12). Um aber Altersarmut von Ehe- und eingetragenen Lebenspartnern abzuwenden, die in ihrem Leben aufgrund von Kindererziehung nicht oder nicht durchgehend erwerbstätig waren, wurde die mittelbare Förderberechtigung eingeführt. So können diese Ehe- und Lebenspartner auch ohne Pflichtversicherung in der Rentenversicherung privat eine Altersvorsorge aufbauen und die Hinterbliebenenrente aufstocken.
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Wer ist mittelbar begünstigt in der Riester-Rente?
Mittelbare Begünstigung – eine Regelung nur für Paare
Personen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können zwar eine Riester-Rente abschließen, sie sind allerdings nicht förderberechtigt im Sinne der Riester-Rente. Auch sie können jedoch unter den folgenden Bedingungen von der staatlichen Förderung profitieren (Quelle: Einkommenssteuergesetz § 79):
Durch eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft werden also die Ansprüche eines unmittelbar förderberechtigten Partners auf staatliche Förderung auf den anderen Partner übertragen – dieser ist somit mittelbar förderberechtigt. Er kann dann auch die staatlichen Zulagen erhalten, obwohl er nicht in die Rentenkasse einzahlt.
Sehen Sie hier, wer grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt ist
Diese Zulagen erhalten Sie
Diese staatliche Förderung erhalten Sie nicht
Alle Infos zur Riester-Rente für Ehepaare
Wer ist unmittelbar begünstigt?
Unmittelbar förderberechtigt sind alle Personen, die selbst in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und eine Riester-Rente abschließen.
Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Zulagen und können jährlich bis zu 2.100 Euro Sonderausgaben steuerlich abziehen (Quelle: Einkommenssteuergesetz § 10a).
Als Voraussetzung müssen Sie vier Prozent des Bruttojahreseinkommens des vergangenen Jahres als Beitrag in die Riester-Rente einzahlen.
Beispiele für unmittelbar Begünstigte
(Quelle: Sachverständigenrat der Wirtschaft. S. 13)
Nicht begünstigt? Was tun?
Was bedeutet „nicht förderberechtigt“?
Anders als unmittelbar und mittelbar förderberechtigte Riester-Sparer können nicht förderberechtigte Personen zwar eine Riester-Rente abschließen, sie erhalten aber keine Zulagen oder Steuervorteile.
Auf nicht förderberechtigte Personen trifft Folgendes zu:
Beispiele für Personen, die nicht förderberechtigt sind
(Quelle: Sachverständigenrat der Wirtschaft, S. 13)
So können nicht förderberechtigte Personen vorsorgen
Auch nicht förderberechtigte Personen können eine Riester-Rente abschließen. Da sie allerdings keine staatlichen Zulagen und Steuervorteile erhalten, ist mitunter eine andere Form der privaten Altersvorsorge finanziell sinnvoller für sie. Für Menschen, die keine Riester-Förderung erhalten, wurde die Rürup-Rente als staatlich geförderte private Altersvorsorge ins Leben gerufen. Selbständige und Freiberufler können so von Steuervorteilen profitieren. Grundsätzlich können für nicht förderberechtigte Personen aber alle gängigen Angebote der privaten Altersvorsorge infrage kommen, wie eine fondsbasierte Lebensversicherung, Sofortrente, Geldanlage oder auch eine betriebliche Altersvorsorge.
Immer häufiger werden einige dieser privaten Altersvorsorgen mit einer Investition in ETFs (Exchange Traded Fonds) kombiniert. Eine ETF-basierte Altersvorsorge bietet in der Regel mehr Sicherheit als Aktien und eine bessere Rendite als herkömmliche Produkte der privaten Altersvorsorge. Erfahren Sie mehr zum Thema „Private Altersvorsorge mit ETF“ auf unserer separaten Seite:
Experten-Tipp:
„Auch nicht begünstigte Personen können eine Riester-Rente abschließen und darin einzahlen, um im Alter eine zusätzliche Rente zu beziehen. Allerdings erhalten sie keine Zulagen vom Staat und können auch nicht von den Steuervorteilen profitieren.“
Wie viel Beitrag zahlt ein mittelbar Förderberechtigter?
Der Sockelbeitrag
Mittelbar begünstigte Riester-Sparer müssen lediglich den reduzierten Sockelbeitrag von 60 Euro im Jahr beziehungsweise fünf Euro im Monat einzahlen. Dann erhalten sie die Grundzulage und eventuelle Kinderzulagen vom Staat. Zum Vergleich: Unmittelbar förderberechtigte Riester-Sparer müssen vier Prozent des Bruttogehalts (Mindesteigenbeitrag) aus dem Vorjahr als Beitrag einzahlen. Mehr zum Thema „Sockelbetrag“ und „Mindesteigenbeitrag“ erfahren Sie auf unserer separaten Seite:
Wann Sie den Höchstbetrag und Mindesteigenbeitrag in der Riester-Rente zahlen
Rechenbeispiel: Darum lohnt sich die Riester-Rente
Angenommen, Sie sind selbständige Grafikdesignerin, verheiratet und haben zwei Kinder, die 2006 und 2012 geboren sind. Ihr Ehemann ist Angestellter und besitzt eine Riester-Rente und ist unmittelbar förderberechtigt. Im vergangenen Jahr haben Sie 40.000 Euro brutto verdient. Sie entscheiden sich nun dazu, ebenfalls eine Riester-Rente abzuschließen und über Ihren Ehemann die mittelbare Förderberechtigung zu nutzen.
So sehen Ihre Kosten aus:
Betrag pro Jahr | |
---|---|
Ihr tatsächlicher Betrag, den Sie dank mittelbarer Begünstigung einzahlen müssen | 60 € |
Grundzulage vom Staat | + 175 € |
Kinderzulagen vom Staat | + 185 € (für Kind 1) + 300 € (für Kind 2) |
Das landet auf Ihrem Riester-Konto | 720 € |
Sie zahlen also 60 Euro Beitrag in die Riester-Rente ein und erhalten insgesamt 660 Euro staatliche Förderung. Wären Sie unmittelbar förderberechtigt, müssten Sie 1.600 Euro (4 Prozent von 40.000 Euro) – und somit 1.540 Euro mehr Beitrag – einzahlen, um in gleicher Höhe staatlich gefördert zu werden. Als mittelbar Begünstigte erhalten Sie somit die maximale Gutschrift auf Ihr Riesterkonto bei minimalem finanziellem Aufwand.
Tipps: Das sollten mittelbar Förderberechtigte beachten
Art der Riester-Rente spielt keine Rolle
Es spielt keine Rolle, welches Riester-Produkt Sie als mittelbar Begünstigter wählen. Es ist demnach möglich, dass der unmittelbar förderberechtigte Ehepartner einen klassischen Vertrag für die Riester-Rente abgeschlossen hat, während der mittelbar berechtigte Partner zum Beispiel einen Riester-Fondssparplan bespart. Wichtig ist lediglich, dass beide Verträge auf separaten Namen laufen. Ein Ehepartner kann also nicht beide Verträge unter seinem eigenen Namen bündeln. Beachten Sie, dass je nach Art der Riester-Rente verschiedene Abschluss- und Verwaltungskosten anfallen können.
Dauerzulagenantrag hilft auch mittelbar begünstigten Personen
Normalerweise müssen Sie die staatlichen Zulagen jedes Jahr neu beantragen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, einen Dauerzulagenantrag einzurichten. Dann werden die Zulagen jedes Jahr automatisch und fristgerecht für Sie beantragt. Diesen Service können auch mittelbar begünstigte Personen nutzen. Einen Dauerzulagenantrag müssen Sie bei Vertragsabschluss stellen.
Scheidung: Was passiert mit dem Riester-Vertrag?
Sollten Sie sich scheiden lassen, dann verlieren Sie den Status als mittelbar begünstigter Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner. Dieser ist an die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit einem unmittelbar begünstigten Riester-Sparer gebunden. Wenn Sie Ihren Riester-Vertrag nach der Scheidung weiter aktiv führen und Zulagen bekommen wollen, müssen Sie eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen und vier Prozent Ihres Vorjahresbruttogehaltes einzahlen.
Wenn Sie Nachwuchs bekommen
Wenn Sie als mittelbar Begünstigter ein Kind bekommen und in Elternzeit gehen, dann ändert sich Ihr Status in der Riester-Rente: Sie gelten nicht mehr als mittelbar begünstigt, sondern als unmittelbar begünstigt. Der Grund dafür ist, dass Sie während der Elternzeit Rentenpunkte für die Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben bekommen. Die Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist wiederum Voraussetzung für eine unmittelbare Begünstigung. Als unmittelbar Begünstigter erhalten Sie weiter Zulagen und können mitunter zusätzlich Steuervorteile genießen. Vergessen Sie nicht, die Kinderzulage zu beantragen. Aktuell sind dies immerhin 300 Euro pro Kind pro Jahr.
Anbieter vergleichen
Auch wenn die Riester-Rente staatlich geregelt und gefördert wird, unterscheiden sich die Anbieter teilweise deutlich voneinander. So sind etwa die Orientierung am Garantiezins, die Wahl der Aktien und Fonds sowie die Abschluss- und Verwaltungskosten je nach Anbieter und Produkt verschieden. Umso wichtiger ist es, dass mittelbar Begünstigte die Anbieter und Tarife vergleichen. Die Empfehlungen unserer Experten und aktuellen Testergebnisse können Ihnen dabei als erste Orientierung dienen:
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