Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wer in der Riester-Rente mittbelbar begünstigt ist, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und welche staatlichen Zulagen Sie erhalten. Mit kompletter Übersicht, wer unmittelbar und gar nicht förderberechtigt ist.
Inhalt dieser SeiteUnmittelbar, mittelbar, nicht förderberechtigt: Was bedeutet das?
Jeder kann einen Riester-Vertrag abschließen, aber nicht alle sind förderberechtigt. Das bedeutet, dass nur ein bestimmter Personenkreis für die Zulagen bzw. Steuervorteile für Riester-Sparer in Frage kommt. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen unmittelbar förderberechtigten, mittelbar förderberechtigten und nicht förderberechtigten Personen.
Vereinfacht dargestellt sieht die Unterscheidung so aus:
Unmittelbar förderberechtigte Personen | Mittelbar förderberechtigte Personen | Nicht förderberechtigte Personen | |
---|---|---|---|
Voraussetzungen | Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder ist durch zusätzliche Regeln unmittelbar förderberechtigt | Ehe oder Lebenspartnerschaft mit einem unmittelbar förderberechtigten Riester-Sparer | keine |
Förderung | Sämtliche Zulagen bzw. Steuervorteile, sofern Mindestbeitrag gezahlt wird | Sämtliche Zulagen bzw. Steuervorteile, sofern Mindestbeitrag gezahlt wird | keine (Riester-Vertrag kann aber trotzdem geschlossen werden) |
Mindestbeitrag | 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens | Sockelbetrag von 60 € | keiner |
Allerdings greifen zahlreiche Sonderregeln und Bedingungen, die Sie auf dieser Seite nachlesen können.
Unmittelbar begünstigte Personen
Unmittelbar förderberechtigt sind alle Personen, die selbst in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Der Gesetzgeber geht an dieser Stelle davon aus, dass diese Personen wegen der zu erwartenden Rentenlücke und dem daraus resultierenden reduzierten Rentenniveaus ihre spätere Altersvorsorge anteilig privat sicherstellen müssen. Deshalb sind Personen, die in die Rentenkasse einzahlen, automatisch förderberechtigt.
Befinden sie sich in einer Ehe, können sie ihren Anspruch mit dem Ehepartner teilen, der zuvor nicht förderberechtigt war und dann mittelbar förderberechtigt wird.
Wer ist unmittelbar begünstigt?
Wer bleibt nicht begünstigt?
Im Gegensatz zu der unmittelbaren und mittelbaren Förderberechtigung steht der Personenkreis der nicht förderberechtigten Personen. Das sind also Selbständige, Studenten, Rentner und Versicherte einer berufsständischen Versorgung, die einerseits nicht in der Rentenkasse pflichtversichert sind und andererseits auch keinen Ehepartner haben, der selbst unmittelbar förderberechtigt ist.
Alternative Formen der Altersvorsorge für diese Personen sind:
- Rürup-Rente
- Geldanlage
- Fondsbasierte bzw. kapitalmarktgebundene Renten- und Lebensversicherungen
- Betriebliche Altersvorsorge
Mittelbar begünstigte Personen
Alle anderen Personen, die nicht in die Pflichtversicherung der Rentenkasse einzahlen, sind nicht förderberechtigt im Sinne der Riester-Rente. Die einzige Möglichkeit für diese Personen besteht darin, eine mittelbare Förderberechtigung durch die Ehe mit einem unmittelbar Förderberechtigten zu erhalten. Das bedeutet, dass durch einen Dritten Ansprüche auf den Betroffenen übertragen werden, selbiger dadurch also die mit der Riester-Rente verbundenen Zulagen und Riester-Förderungen erhalten kann. Die mittelbare Begünstigung ist dementsprechend ein positiver Umstand und sollte genutzt werden, sofern sie verfügbar ist. Die mittelbare Berechtigung ergibt sich i. d. R. im Jahr der Eheschließung.
Mittelbar begünstigt
Zu den nicht begünstigten Personen, die durch die Ehe mit oben aufgeführten unmittelbar begünstigten Personen zu mittelbar Begünstigten werden, gehören:
Mittelbare Begünstigung – eine Regelung nur für Eheleute
Von dieser Regelung können ausschließlich Ehepaare profitieren. Es muss eine Situation vorliegen, in der ein Ehepartner unmittelbar begünstigt ist. Durch seine eigenen Ansprüche bezüglich der Riester-Rente kann der nicht pflichtversicherte Ehepartner eine mittelbare Begünstigung erhalten. Er erhält folglich einen Anspruch auf Grundzulage, Kinderzulage und Steuervorteile, obwohl er selbst nicht in die Rentenkasse einzahlt und dementsprechend nicht pflichtversichert ist. Die Kinderzulage wird bei Ehepaaren jedoch nur einem Elternteil ausgezahlt, nicht beiden.
Sinn und Zweck dieser gesetzlichen Regelung ist es, beide Eheleute vor Altersarmut zu schützen. Hierbei wird berücksichtigt, dass der Ehepartner später bei der Hinterbliebenenrente schlechter gestellt ist. Diese Lücke soll durch die mittelbare Begünstigung geschlossen werden, da damit auch die Hinterbliebenenbezüge ansteigen.
Experten-Tipp:
„Auch nicht begünstigte oder nicht mittelbar begünstigte Personen können eine Riester-Rente abschließen und darin einzahlen, um im Alter eine zusätzliche Rente zu beziehen. Allerdings erhalten sie keine Zulagen vom Staat und können auch nicht von den Steuervorteilen profitieren.“
Zum Nachlesen
Paragraph 10a des Einkommensteuergesetzes
Wie viel muss der mittelbar Begünstigte in die Riester-Rente zahlen?
Grundsätzlich sehen die Kosten für eine Riester-Rente folgendermaßen aus: Es müssen mindestens 4 % des Bruttogehaltes aus dem Vorjahr eingezahlt werden. Für mittelbar Begünstigte gilt in der Riester-Rente etwas anderes: Diese müssen lediglich den reduzierten Sockelbeitrag von 60 Euro im Jahr bzw. 5 Euro im Monat einzahlen. Dann erhalten auch sie die Grundzulage und eventuelle Kinderzulagen vom Staat. Einzig der Berufseinsteigerbonus gilt nicht für mittelbar förderungsberechtigte Personen.
Rechenbeispiel: Darum lohnt sich die Riester-Rente
Angenommen, Sie sind selbständige Grafikdesignerin, verheiratet und haben 2 Kinder, die 2006 und 2012 geboren sind. Ihr Ehemann ist Angestellter und besitzt eine Riester-Rente. Im vergangenen Jahr haben Sie 40.000 Euro brutto verdient. Sie entscheiden sich nun dazu, ebenfalls eine Riester-Rente abzuschließen und über Ihren Ehemann die mittelbare Förderberechtigung zu nutzen.
So sehen Ihre Kosten aus:
Betrag pro Jahr | |
---|---|
Ihr eigentlicher Betrag, den Sie nach der 4%-Regel einzahlen müssten | 1.600 € |
Ihr tatsächlicher Betrag, den Sie dank mittelbarer Begünstigung einzahlen müssen | 60 € |
Grundzulage vom Staat | + 175 € |
Kinderzulagen vom Staat | für Kind 1 + 185 € für Kind 2 + 300 € |
Das landet auf dem Riester-Konto Das wird effektiv eingezahlt | 720 € 60 € |
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Tipps: Das sollten mittelbar Begünstigte beachten
Diese Tipps und Hinweise sollten Sie beachten, wenn Sie als mittelbar Begünstigter eine Riester-Rente abschließen: die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Beiträge, was passiert, wenn Sie Nachwuchs bekommen und wie Ihnen ein Dauerzulagenantrag helfen kann.
Fazit: Mittelbar Begünstigte profitieren von der Riester-Rente
Wer die Gelegenheit zum Abschluss einer Riester-Rente als mittelbar Begünstigter erhält, sollte diese prinzipiell wahrnehmen. Durch die Regelung der Zahlung des Sockelbeitrages erhalten Sie maximale Gutschrift auf Ihr Riester-Rentenkonto mit minimalem Aufwand.
Eine Riester-Rente können Sie jederzeit abschließen. Doch auch wenn diese Form der privaten Altersvorsorge staatlich geregelt und gefördert wird, unterscheiden sich die Anbieter teilweise deutlich voneinander. So sind zum Beispiel die Orientierung am Garantiezins, die Wahl der Aktien und Fonds sowie die Abschluss- und Verwaltungskosten je nach Anbieter und Produkt verschieden.
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