Wer ist mittelbar begünstigt für die Riester-Rente?

Foto von Talke Flörcken
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Riester-Rente wird zwischen unmittelbarer und mittelbarer Förderberechtigung unterschieden. Unmittelbar Förderberechtigte erhalten Zulagen und Steuervorteile vom Staat.
  • Nicht förderberechtigte Personen können durch eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit einem unmittelbar förderberechtigten Riester-Sparer auch staatliche Zulagen erhalten. Sie sind dann mittelbar förderberechtigt.
  • Auch nicht förderberechtigte Personen können eine Riester-Rente abschließen – sie erhalten jedoch keine staatlichen Zulagen.

Das erwartet Sie hier

Wann Sie in der Riester-Rente mittbelbar begünstigt sind, welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen und welche staatlichen Zulagen Sie dann erhalten. Mit kompletter Übersicht, wer unmittelbar und gar nicht förderberechtigt ist.

Inhalt dieser Seite
  1. Überblick: unmittelbar, mittelbar und nicht förderberechtigt
  2. Wer ist mittelbar begünstigt?
  3. Wer ist unmittelbar begünstigt?
  4. Nicht begünstigt? Was tun?
  5. Mittelbare Förderberechtigung: Kosten
  6. Tipps für mittelbar Förderberechtigte

Überblick: Unmittelbar, mittelbar, nicht förderberechtigt

Warum können Sie den Inhalten dieser Seite vertrauen?

lesen

Die Inhalte dieser Seite wurden von unserer Fachredaktion in enger Zusammenarbeit mit unseren zertifizierten Experten zu diesem Themenbereich erstellt, um Ihnen aktuelle und fachlich korrekte Informationen zu bieten. Qualitätskontrollen stellen sicher, dass die Inhalte dieser Seite regelmäßig aktualisiert und ergänzt werden.

Jeder kann einen Riester-Vertrag abschließen, aber nicht alle sind förderberechtigt. Nur ein bestimmter Personenkreis erhält die Zulagen oder auch Steuervorteile.

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen unmittelbar förderberechtigten und mittelbar förderberechtigten:
Ein mittelbar förderberechtigter Riester-Sparer erhält die Ansprüche auf staatliche Förderung nicht direkt (unmittelbar), sondern indirekt über den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner (mittelbar). Zusätzlich gibt es noch Personen, die nicht förderberechtigt sind.

Icon Wegweiser
Unmittelbar förderberechtigte PersonenMittelbar förderberechtigte PersonenNicht förderberechtigte Personen
VoraussetzungenPflicht­versicherung in der gesetzlichen Renten­versicherung oder durch zusätzliche Regeln unmittelbar förderberechtigtEhe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit einem unmittelbar förderberechtigten Riester-Sparer
FörderungSämtliche Zulagen und Steuervorteile, sofern Mindestbeitrag gezahlt wirdSämtliche Zulagen, sofern Sockelbetrag gezahlt wirdkeine (Riester-Vertrag kann aber trotzdem geschlossen werden)
MindestbeitragVier Prozent des VorjahresbruttoeinkommensSockelbetrag von 60 Euro

Schutz vor Altersarmut auch für Ehe- und eingetragene Lebenspartner

Bei den beiden Rentenreformen 2001 und 2004 beschloss die Politik, die gesetzliche Rente abzusenken, um sie langfristig finanzierbar zu machen. Gleichzeitig wurde die Riester-Rente eingeführt, um Menschen dabei zu unterstützen, zusätzlich eine private Altersvorsorge aufzubauen und so die persönliche Rentenlücke zu schließen. Förderberechtigt sind daher erst mal nur Personen, die von der Absenkung des Rentenniveaus betroffen sind, also Personen, die in der gesetzlichen Renten­versicherung pflichtversichert sind. Diese sind unmittelbar förderberechtigt (Quelle: Sachverständigenrat für Wirtschaft).

Bei diesen Rentenreformen wurde auch die Höhe der Hinterbliebenenrente reduziert (Quelle: Deutscher Bundestag, S. 12). Um aber Altersarmut von Ehe- und eingetragenen Lebenspartnern abzuwenden, die in ihrem Leben aufgrund von Kindererziehung nicht oder nicht durchgehend erwerbstätig waren, wurde die mittelbare Förderberechtigung eingeführt. So können diese Ehe- und Lebenspartner auch ohne Pflicht­versicherung in der Renten­versicherung privat eine Altersvorsorge aufbauen und die Hinterbliebenenrente aufstocken.

Icon grauhaarige Frau

Mit uns die ideale Riester-Rente finden

Gemeinsam mit unserem mehrfach ausgezeichneten Partner von Buddenbrock können wir Ihnen ETF-basierte Riester-Renten anbieten, welche deutlich bessere Renditen bieten als herkömmliche Varianten:

  • Bis zu 144 % mehr Performance*
  • Flexibel, kostengünstig und steuerlich optimiert
  • Immer ein direkter Ansprechpartner

Wer ist mittelbar begünstigt in der Riester-Rente?

Mittelbare Begünstigung – eine Regelung nur für Paare

Personen, die nicht in der gesetzlichen Renten­versicherung pflichtversichert sind, können zwar eine Riester-Rente abschließen, sie sind allerdings nicht förderberechtigt im Sinne der Riester-Rente. Auch sie können jedoch unter den folgenden Bedingungen von der staatlichen Förderung profitieren (Quelle: Einkommenssteuergesetz § 79):

  • Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner ist in der gesetzlichen Renten­versicherung pflichtversichert.
  • Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner hat eine Riester-Rente abgeschlossen.
  • Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner ist unmittelbar förderberechtigt, das heißt, er zahlt mindestens vier Prozent des Jahresbruttoeinkommens in die Riester-Rente ein und erhält somit die staatliche Förderung.
  • Sie schließen auch einen Riester-Vertrag ab und zahlen mindestens den Sockelbetrag von 60 Euro ein.
Icon Partner Paar

Durch eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft werden also die Ansprüche eines unmittelbar förderberechtigten Partners auf staatliche Förderung auf den anderen Partner übertragen – dieser ist somit mittelbar förderberechtigt. Er kann dann auch die staatlichen Zulagen erhalten, obwohl er nicht in die Rentenkasse einzahlt.

Sehen Sie hier, wer grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt ist


Diese Zulagen erhalten Sie

  • Grundzulage
    Mittelbar Begünstige erhalten die Grundzulage. Sie beträgt 175 Euro pro Jahr.
  • Kinderzulage
    Mittelbar Förderberechtigte können die Kinderzulage erhalten. Beachten Sie, dass diese bei Ehepaaren jedoch nur einem Elternteil ausgezahlt wird, nicht beiden. Bei heterosexuellen Elternpaaren, die verheiratet oder verpartnert sind, wird die Kinderzulage automatisch der Mutter zugeordnet. Bei gleichgeschlechtlichen Elternpaaren bekommt die Person die Kinderzulage, die auch das Kindergeld erhält. Diese Zuordnung des Kinderzuschlags kann auf Antrag geändert werden (Quelle: Deutsche Renten­versicherung).

Diese staatliche Förderung erhalten Sie nicht

  • Berufseinsteigerbonus
    Der Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro steht mittelbar begünstigten nicht zur Verfügung.
  • Steuervorteile
    Mittelbar förderberechtigte Riester-Sparer können nicht die gleichen Steuervorteile nutzen, wie der unmittelbar förderberechtigte Ehe- oder Lebenspartner. Als Paar können Sie nur maximal die 2.100 Euro Sonderausgabenabzug des unmittelbar förderberechtigten Ehepartners steuerlich geltend machen, zuzüglich der 60 Euro Sockelbeitrag. Zum Vergleich: Sind beide Ehepartner zulagenberechtigt, können Sie zusammen einen Sonderausgabenabzug von 4.200 Euro nutzen.

Alle Infos zur Riester-Rente für Ehepaare

Wer ist unmittelbar begünstigt?

Unmittelbar förderberechtigt sind alle Personen, die selbst in der gesetzlichen Renten­­versicherung pflichtversichert sind und eine Riester-Rente abschließen.

Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Zulagen und können jährlich bis zu 2.100 Euro Sonderausgaben steuerlich abziehen (Quelle: Einkommenssteuergesetz § 10a).
Als Voraussetzung müssen Sie vier Prozent des Bruttojahreseinkommens des vergangenen Jahres als Beitrag in die Riester-Rente einzahlen.


Beispiele für unmittelbar Begünstigte

  • Pflichtversicherte in der gesetzlichen Renten­versicherung und der Alterssicherung der Landwirte
  • Beamte und Empfänger von Amtsbezügen
  • Renten­versicherungspflichtige Selbstständige (zum Beispiel Handwerker, Hebammen, Künstler, Publizisten)
  • Berufs- und Zeitsoldaten, Wehr- und Zivildienstleistende
  • Auszubildende
  • Geringfügig Beschäftigte (Verdienst bis 450 Euro), die auf die Sozial­versicherungsfreiheit verzichtet
    haben
  • Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
  • Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II
  • Versorgungsberechtigte (Bezieher von Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld)
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld
  • Kindererziehende während der gesetzlichen Kindererziehungszeit
  • Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug wegen mangelnder Bedürftigkeit
  • Vollständig Erwerbsgeminderte oder Dienstunfähige

(Quelle: Sachverständigenrat der Wirtschaft. S. 13)

Nicht begünstigt? Was tun?

Was bedeutet „nicht förderberechtigt“?

Anders als unmittelbar und mittelbar förderberechtigte Riester-Sparer können nicht förderberechtigte Personen zwar eine Riester-Rente abschließen, sie erhalten aber keine Zulagen oder Steuervorteile.
Auf nicht förderberechtigte Personen trifft Folgendes zu:

  • Sie sind nicht in der gesetzlichen Renten­versicherung pflichtversichert.
  • Sie haben keinen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner, der unmittelbar förderberechtigt ist.
Icon X

Beispiele für Personen, die nicht förderberechtigt sind

  • Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Renten­versicherung
  • Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen (zum Beispiel Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Notare)
  • Nicht renten­versicherungspflichtige Selbstständige; Selbständige, die wegen der Geringfügigkeit der Tätigkeit ­versicherungsfrei sind
  • Geringfügig Beschäftigte (Verdienst bis 450 Euro), die die Sozial­versicherungsfreiheit in Anspruch nehmen
  • Altersrentner
  • Grundsicherungsempfänger

(Quelle: Sachverständigenrat der Wirtschaft, S. 13)

So können nicht förderberechtigte Personen vorsorgen

Auch nicht förderberechtigte Personen können eine Riester-Rente abschließen. Da sie allerdings keine staatlichen Zulagen und Steuervorteile erhalten, ist mitunter eine andere Form der privaten Altersvorsorge finanziell sinnvoller für sie. Für Menschen, die keine Riester-Förderung erhalten, wurde die Rürup-Rente als staatlich geförderte private Altersvorsorge ins Leben gerufen. Selbständige und Freiberufler können so von Steuervorteilen profitieren. Grundsätzlich können für nicht förderberechtigte Personen aber alle gängigen Angebote der privaten Altersvorsorge infrage kommen, wie eine fondsbasierte Lebens­versicherung, Sofortrente, Geldanlage oder auch eine betriebliche Altersvorsorge.

Immer häufiger werden einige dieser privaten Altersvorsorgen mit einer Investition in ETFs (Exchange Traded Fonds) kombiniert. Eine ETF-basierte Altersvorsorge bietet in der Regel mehr Sicherheit als Aktien und eine bessere Rendite als herkömmliche Produkte der privaten Altersvorsorge. Erfahren Sie mehr zum Thema „Private Altersvorsorge mit ETF“ auf unserer separaten Seite:

So funktioniert Altersvorsorge mit ETF

Icon Graph

Experten-Tipp:

„Auch nicht begünstigte Personen können eine Riester-Rente abschließen und darin einzahlen, um im Alter eine zusätzliche Rente zu beziehen. Allerdings erhalten sie keine Zulagen vom Staat und können auch nicht von den Steuervorteilen profitieren.“

Wie viel Beitrag zahlt ein mittelbar Förderberechtigter?

Der Sockelbeitrag

Mittelbar begünstigte Riester-Sparer müssen lediglich den reduzierten Sockelbeitrag von 60 Euro im Jahr beziehungsweise fünf Euro im Monat einzahlen. Dann erhalten sie die Grundzulage und eventuelle Kinderzulagen vom Staat. Zum Vergleich: Unmittelbar förderberechtigte Riester-Sparer müssen vier Prozent des Bruttogehalts (Mindesteigenbeitrag) aus dem Vorjahr als Beitrag einzahlen. Mehr zum Thema „Sockelbetrag“ und „Mindesteigenbeitrag“ erfahren Sie auf unserer separaten Seite:

Wann Sie den Höchstbetrag und Mindest­eigen­beitrag in der Riester-Rente zahlen


Rechenbeispiel: Darum lohnt sich die Riester-Rente

Angenommen, Sie sind selbständige Grafikdesignerin, verheiratet und haben zwei Kinder, die 2006 und 2012 geboren sind. Ihr Ehemann ist Angestellter und besitzt eine Riester-Rente und ist unmittelbar förderberechtigt. Im vergangenen Jahr haben Sie 40.000 Euro brutto verdient. Sie entscheiden sich nun dazu, ebenfalls eine Riester-Rente abzuschließen und über Ihren Ehemann die mittelbare Förder­berechtigung zu nutzen.

So sehen Ihre Kosten aus:

Betrag pro Jahr
Ihr tatsächlicher Betrag, den Sie dank mittelbarer Be­günstigung ein­zahlen müssen60 €
Grundzulage vom Staat+ 175 €
Kinderzulagen vom Staat+ 185 € (für Kind 1)
+ 300 € (für Kind 2)
Das landet auf Ihrem Riester-Konto
720 €

Sie zahlen also 60 Euro Beitrag in die Riester-Rente ein und erhalten insgesamt 660 Euro staatliche Förderung. Wären Sie unmittelbar förderberechtigt, müssten Sie 1.600 Euro (4 Prozent von 40.000 Euro) – und somit 1.540 Euro mehr Beitrag – einzahlen, um in gleicher Höhe staatlich gefördert zu werden. Als mittelbar Begünstigte erhalten Sie somit die maximale Gutschrift auf Ihr Riesterkonto bei minimalem finanziellem Aufwand.

Tipps: Das sollten mittelbar Förderberechtigte beachten

Icon Halbkreis mit Pfeil

Art der Riester-Rente spielt keine Rolle

Es spielt keine Rolle, welches Riester-Produkt Sie als mittelbar Begünstigter wählen. Es ist demnach möglich, dass der unmittelbar förderberechtigte Ehepartner einen klas­sischen Vertrag für die Riester-Rente abgeschlossen hat, während der mittelbar berechtigte Partner zum Beispiel einen Riester-Fondssparplan bespart. Wichtig ist lediglich, dass beide Verträge auf separaten Namen laufen. Ein Ehepartner kann also nicht beide Verträge unter seinem eigenen Namen bündeln. Beachten Sie, dass je nach Art der Riester-Rente verschiedene Ab­schluss- und Verwaltungskosten anfallen können.


Icon Kalender

Dauerzulagenantrag hilft auch mittelbar begünstigten Personen

Normalerweise müssen Sie die staatlichen Zulagen jedes Jahr neu beantragen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, einen Dauerzulagenantrag einzurichten. Dann werden die Zulagen jedes Jahr automatisch und fristgerecht für Sie beantragt. Diesen Service können auch mittelbar begünstigte Personen nutzen. Einen Dauerzulagenantrag müssen Sie bei Vertragsabschluss stellen.

So funktioniert der Dauerzulagenantrag


Icon Paar Partner

Scheidung: Was passiert mit dem Riester-Vertrag?

Sollten Sie sich scheiden lassen, dann verlieren Sie den Status als mittelbar begünstigter Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner. Dieser ist an die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit einem unmittel­bar begünstigten Riester-Sparer gebunden. Wenn Sie Ihren Riester-Vertrag nach der Scheidung weiter aktiv führen und Zulagen bekommen wollen, müssen Sie eine renten­­versicherungs­pflichtige Beschäftigung aufnehmen und vier Prozent Ihres Vor­jahres­brutto­gehaltes einzahlen.

Alle Infos zur Riester-Rente bei Scheidung


Icon Milchfläschchen

Wenn Sie Nachwuchs bekommen

Wenn Sie als mittelbar Begünstigter ein Kind bekommen und in Elternzeit gehen, dann ändert sich Ihr Status in der Riester-Rente: Sie gelten nicht mehr als mittelbar begünstigt, sondern als unmittelbar begünstigt. Der Grund dafür ist, dass Sie während der Elternzeit Rentenpunkte für die Erziehungszeiten in der gesetzlichen Renten­versicherung gutgeschrieben bekommen. Die Absicherung in der gesetzlichen Renten­versicherung ist wiederum Voraussetzung für eine unmittelbare Begünstigung. Als unmittelbar Begünstigter erhalten Sie weiter Zulagen und können mitunter zusätzlich Steuervorteile genießen. Vergessen Sie nicht, die Kinderzulage zu beantragen. Aktuell sind dies immerhin 300 Euro pro Kind pro Jahr.

Alle Infos zur Riester-Rente während der Elternzeit


Anbieter vergleichen

Auch wenn die Riester-Rente staatlich geregelt und gefördert wird, unterscheiden sich die Anbieter teilweise deutlich voneinander. So sind etwa die Orientierung am Garantiezins, die Wahl der Aktien und Fonds sowie die Abschluss- und Verwaltungskosten je nach Anbieter und Produkt verschieden. Umso wichtiger ist es, dass mittelbar Begünstigte die Anbieter und Tarife vergleichen. Die Empfehlungen unserer Experten und aktuellen Testergebnisse können Ihnen dabei als erste Orientierung dienen:

Riester-Rente im Test

Mit uns die ideale Riester-Rente finden

Gemeinsam mit unserem mehrfach ausgezeichneten Partner von Buddenbrock können wir Ihnen ETF-basierte Riester-Renten anbieten, welche deutlich bessere Renditen bieten als herkömmliche Varianten:

  • Bis zu 144 % mehr Performance*
  • Flexibel, kostengünstig und steuerlich optimiert
  • Immer ein direkter Ansprechpartner

Haben Sie alles gefunden?

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Wir helfen Ihnen gern. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E‑Mail.

Foto von Lena Mierbach
Lena Mierbach
Ihre Ansprechpartnerin
Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren. Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist.