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Was Sie bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Depressionen beachten müssen

Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Wurde eine Depression diagnostiziert, haben Betroffene häufig Schwierigkeiten, eine Berufs­unfähigkeits­­versicherung (BU) abzuschließen.
  • Der Abschluss einer Berufs­unfähig­keits­ver­sicherung bei Depression ist meist nur mit Risikozuschlägen möglich.
  • Gute Chancen auf eine Aufnahme bestehen, wenn die Depression bereits so lange zurückliegt, dass Sie sie bei den Gesundheitsfragen nicht mehr angeben müssen.

Das erwartet Sie hier

Wann die Berufs­unfähigkeits­­versicherung bei Depressionen zahlt und wann der Abschluss einer BU trotz Depression möglich ist.

Inhalt dieser Seite
  1. Berufsunfähig durch Depression
  2. Wie Sie trotz Depression eine BU bekommen
  3. Wann die BU bei Berufs­unfähigkeit wegen Depression zahlt
  4. Was ist eigentlich eine Depression?

Depression als Ursache einer Berufs­unfähigkeit

Es kann passieren, dass Menschen mit Depression nicht mehr arbeiten gehen können und längere Zeit krankgeschrieben werden müssen. Dabei ist die Krankheit Depression nicht selten: Laut der Stiftung Deutsche Depressionshilfe hatten 2021 20 Prozent der Beschäftigten schon einmal die Diagnose Depression erhalten. 19 Prozent der befragten Arbeitnehmer vermuteten zu dem Zeitpunkt, schon einmal in ihrem Leben an Depression erkrankt gewesen zu sein (Quelle: Stiftung Deutsche Depressionshilfe). Grundsätzlich sind psychische Erkrankungen wie Depression oder auch Burn-out mit 30 Prozent die häufigste Ursache für eine Berufs- und Erwerbsunfähigkeit (Quelle: Gesamtverband der Versicherer). Je länger Betroffene jedoch nicht einer Erwerbsarbeit nachgehen können, desto weniger Einkommen haben Sie zur Verfügung:

  • Zwar erhalten Sie in der Regel nach einer sechswöchigen Krankschreibung noch bis zu 78 Wochen Krankengeld. Dieses beträgt allerdings nur noch 70 Prozent des letzten Bruttoverdienstes (Quelle: Stiftung Warentest).
  • Im Anschluss haben Sie mitunter Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungs­rente – aber diese reicht oft nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten: Die durchschnittliche Höhe erstmals gezahlter voller Erwerbs­minde­rungs­renten im Jahr 2022 betrug 933 Euro pro Monat (nach Abzug des Beitrags zur Kranken­­versicherung der Rentner) (Quelle: Deutsche Renten­ver­siche­rung).

Berufsunfähig durch Depression

Haben Sie vor Beginn der Erkrankung privat eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abgeschlossen, springt diese ein und sorgt für finanzielle Ab­sicherung. Sie leistet dabei schneller und in der Regel mit einer höheren Rente als etwa die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente: Meistens werden 80 Prozent des Nettoeinkommens oder 60 Prozent des Bruttoeinkommens als Berufs­unfähigkeitsrente empfohlen. Mit einer bereits diagnostizierten Depression gestaltet es sich jedoch oft schwierig, überhaupt eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abzuschließen.

Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen trotz Depression

BU-Abschluss bei psychischen Vor­erkrankungen wie Depression

Egal, ob leichte, mittelgradige oder schwere depressive Episode, chronische Depression oder eine andere Diagnose des ICD-Code F33 – psychische Vor­erkrankungen können den Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung erschweren oder gar unmöglich machen. Denn der Versicherer geht dann von einem hohen Risiko für eine Berufs­unfähigkeit aus. Es ist aber nicht unmöglich, trotz psychischer Vorerkrankung eine Berufs­unfähigkeits­versicherung zu bekommen.

Ob und inwiefern Ihr Antrag auf eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit der Diagnose „Depression“ Erfolg hat, hängt sowohl von der Art und Schwere der Erkrankung ab, als auch vom Zeitpunkt der Diagnose. Folgende Bewertungen gehen aus Informationen zur Risikoprüfung der Versicherer zur Berufs­un­fähig­keits­­versicherung hervor. Versicherer entscheiden hier aber nicht einheitlich:

  • Chronische Depressionen
    Diese Diagnose führt in den meisten Fällen zur Ablehnung des BU-Antrags.
  • Leichte Depressionen
    Wenn Ihre Behandlung mindestens ein Jahr zurückliegt und Sie aktuell keine Medikamente einnehmen, kann geprüft werden, ob Sie versicherbar sind. Oftmals können Sie eine BU dann nur mit einem Risikozuschlag abschließen.
  • Depressionen aufgrund eines Schick­sals­schlags
    Sogenannte reaktive Er­krankungen, also etwa eine Depression aufgrund des Todes eines Angehörigen, können weitestgehend zu normalen Bedingungen versichert werden. Voraussetzung ist oft, dass die Behandlung nur wenige Monate dauerte, wenige Sitzungen beanspruchte und keine Medikamente nötig waren.
  • Andere Formen der Depression
    Waren Sie eine bestimmte Zeit frei von Behandlung oder Medikation, können Sie in der Regel versichert werden. Diese Zeitspanne – zum Beispiel drei, fünf oder zehn Jahre – setzt der Versicherer fest. Es kommt dabei aber auch stark auf die Art und Behandlung der früheren Depressionen an.

Was Sie bei einer BU und einer Psychotherapie wissen müssen


BU-Antrag: Das sollten Sie beachten

Gesundheitsfragen: Zeiträume kennen

Im Antrag für eine Berufs­unfähigkeits­versicherung müssen Sie dem Versicherer Fragen zu Vor­erkrankungen oder aktuellen gesundheitlichen Einschränkungen beantworten. An dieser Stelle müssten Sie also auch Ihre Depression angeben. Jede Versicherung legt dabei selbst fest, für welchen Zeitraum sie über körperliche und psychische Vor­er­krankungen des Ver­sicherungs­nehmers informiert werden möchte. Einige Versicherungen reichen Angaben für die letzten fünf Jahre aus, andere fragen nach allen Erkrankungen der letzten zehn Jahre.

Icon Personalbeschaffung

Besonders hoch sind also die Chancen, wenn Ihre psychische Erkrankung bereits so lange zurückliegt, dass Sie sie bei der Antrag­stellung überhaupt nicht mehr angeben müssen. Prinzipiell steigen die Möglichkeiten eines Ver­sicherungs­abschlusses, wenn seit Ihrer Depression einige Zeit vergangen ist und Sie aktuell keine Beschwerden mehr haben.


Depressionen nicht verschweigen

Da der Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Depression schwierig werden kann, besteht die Versuchung, sie beim Abschluss der Berufs­unfähigkeits­versicherung zu ver­schweigen. Doch das sollten Sie auf keinen Fall tun. Denn: Sie würden nicht nur Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht verletzen. Bemerkt die Versicherung den Schwindel, kann sie im Falle einer Berufs­unfähigkeit die Auszahlung der BU-Rente verweigern.

Icon Behandlung Kreuz

Anonyme Risikovoranfrage nutzen

Hat ein Anbieter Ihren Antrag für eine Berufs­unfähigkeits­­versicherung einmal abgelehnt, wird jeder weitere Abschluss schwieriger. Denn Sie müssen bei einem neuen Antrag immer diese Ablehnung angeben. Zudem können Versicherer auf eine gemeinsame Datenbank zugreifen, in der Ihre Ablehnung höchstwahrscheinlich vermerkt wird. Um abschätzen zu können, ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherer Ihren BU-Antrag trotz Depression annehmen würde, können Sie aber eine anonyme Risikovoranfrage nutzen. Dabei werden Anträge ohne Ihren Namen bei verschiedenen Versicherer gestellt. Diese Anfrage können Sie allerdings nicht selbst einreichen. Wenden Sie sich hierzu zum Beispiel an unsere BU-Experten – diese können eine BU für Sie anonym beantragen.

Icon Fragezeichen

Auch, wenn diese Risikoanfrage anonym ist, sollten Sie korrekte Angaben zu Ihrer Erkrankung machen. Schildern Sie genau die Schwere Ihrer Erkrankung, die bisher ergriffenen Therapie­maßnahmen und die Heilungsaussichten. Das erleichtert dem Versicherer die Risikoabschätzung und erhöht Ihre Chancen auf eine Annahme.

Versicherungs­bedingungen verstehen

Jede Versicherung entscheidet individuell, welche Kunden sie wie versichern möchte. Während einige Versicherungen Menschen mit psychischen Vor­erkrankungen nicht versichern, gewähren andere Versicherer einen Abschluss unter bestimmten Bedingungen:

Icon Händeschütteln

Risikozuschlag

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Wurde bei Ihnen eine Depression diagnostiziert, müssen Sie in der Regel damit rechnen, einen Risikozuschlag zu zahlen. Dieser Zuschlag soll das Risiko der Ver­sicherungs­gesell­schaft ausgleichen. Die Höhe des Risikozuschlags kann sich von Versicherung zu Versicherung stark unter­scheiden. Vergleichen Sie das Preis-Leistungs-Verhältnis der Anbieter daher genau.

Leistungsausschlüsse

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Einige Versicherer schließen auch Leistungen aus. Das bedeutet, dass sie den Antragsteller zwar versichern, bei einer Berufs­unfähigkeit aufgrund von Depression allerdings keine Berufs­unfähig­keits­rente auszahlen. Andere Ursachen einer Berufs­unfähigkeit sind dennoch versichert. Für den Antragsteller stellt dies einen großen Nachteil dar, wenn die Berufs­un­fähig­keit tatsächlich wegen psychischer Erkrankungen eintritt. Verträge mit Leistungsausschlüssen sind daher genau abzuwägen.

In der Praxis wird bei Depressionen recht selten eine Ausschlussklausel vereinbart. Dies begründen die Versicherer damit, dass gerade psychische Erkrankungen wie Depressionen Auswirkungen auf den Körper und andere Erkrankungen haben kann, die nur schwer einzuschätzen und abzugrenzen sind.

Zurückstellung

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Bei einer Zurückstellung entscheidet der Versicherer erst später darüber, ob der Antrag angenommen oder abgelehnt wird. Befinden Sie sich beispielsweise gerade in einer psychotherapeutischen Behandlung, kann die Prognose nicht ausreichend eingeschätzt werden. Der Versicherer wartet mit seiner Entscheidung also, bis die Behandlung vorbei ist und das eventuell verbleibende Restrisiko mit einem Risiko­zuschlag, Leistungsausschluss oder zu normalen Bedingungen versichert werden kann.

Abstrakte Verweisung

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Liegt eine Depression vor, bestehen viele Versicherer darauf, die sogenannte abstrakte Verweisung in den Ver­sicherungs­vertrag aufzunehmen. Die abstrakte Verweisung sieht vor, dass der Versicherungs­nehmer bei Berufs­un­fähig­keit erst jeden anderen infrage kommenden Beruf ausübt, bevor die Versicherung eine BU-Rente auszahlt.

Bei gesunden Versicherungs­nehmern ist eine abstrakte Verweisung nicht zu empfehlen. Bei Versicherten mit berufs­bedingter Depression kann ein Jobwechsel jedoch eine Alternative zur Berufs­unfähigkeit darstellen. Dennoch sollte im Einzelfall genau geprüft werden, ob Sie sich auf eine abstrakte Verweisung im Vertrag einlassen. Achten Sie am besten bereits vor Abschluss darauf, dass eine solche Klausel beziehungsweise Regelung besser nicht im Vertrag enthalten ist.

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Ablehnung wegen Depression: Was tun?

Hat der Versicherer Ihren Antrag aufgrund der Depression abgelehnt, sollten Sie nicht gleich aufgeben. Sie haben beispielsweise diese zwei Möglichkeiten:

  1. Stellen Sie Ihren Antrag einfach erneut bei einem anderen Versicherer. Da jede Versicherungsgesellschaft Risikofaktoren unterschiedlich bewertet, besteht die Möglichkeit, bei einem anderen Versicherer unterzukommen.
  2. Suchen Sie nach Alternativen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung. Nur eine Berufs­unfähigkeits­versicherung bietet die Option einer lebenslangen Rente. Es gibt dennoch eine Reihe von Versicherungen, die den Leistungen der BU im Kern ähneln, zum Beispiel die Grundfähigkeits- oder Dread-Disease-Versicherung.
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Zahlt meine BU bei Berufs­unfähigkeit durch Depressionen?

Icon Schutzschild

Eine Berufs­unfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit zu weniger als 50 Prozent nachkommen können, und zwar über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten hinweg. Bei psychischen Erkrankungen lässt es sich jedoch oft nicht so einfach nachweisen, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.


Leistungsantrag mit allen Unter­lagen einreichen

Wenn Sie den Leistungsantrag auf Berufs­unfähig­keits­rente stellen, sollten Sie alle nötigen Unterlagen bereithalten. In jedem Fall müssen Sie die Bescheinigungen der behandelnden Ärzte sowie Gutachten der Therapeuten und die Prognose vorlegen. Mittels Gutachten wird der Grad der Berufs­unfähigkeit durch die Depression bestimmt. Ferner sollten Sie nach­weisen können, dass Sie alle Möglichkeiten genutzt haben, um Ihre Arbeits­fähigkeit wieder­herzustellen oder zu verbessern.

Lehnt die Versicherung den Antrag auf Berufs­unfähigkeitsrente ab, sollten Sie nicht direkt aufgeben. Es lohnt sich, Widerspruch einzulegen und auf eine erneute Prüfung des Falls zu bestehen. Ein neuer Gutachter kann durchaus zu einer anderen Einschätzung kommen als sein Vorgänger.

Was ist eigentlich eine Depression?

Eine Depression erleben viele Menschen als eine Phase tiefer Traurigkeit. Diese Phase kann mehrere Wochen anhalten. Häufig sehen die Betroffenen keinen Ausweg. Typische psychische und körperliche Symptome können unter anderem die Folgenden sein (Quelle: gesund.bund.de):

  • Niedergeschlagenheit oder gedrückte Stimmung
  • Erschöpfung und Antriebslosigkeit
  • Konzentrations- und Entscheidungsschwierigkeiten
  • Müdigkeit
  • Schlafstörungen
  • Selbsttötungsgedanken
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Weitere mögliche Ursachen für Berufs­unfähigkeit

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Katharina Burnus
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